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Durchführung der Änderung zu Personenstand und Vornamen, Kennzeichen 4990, 50201253Oxyz

Sämtliche Unterlagen, die sie über mich elektronisch gespeichert oder in anderer Form vorliegen haben. Dazu die zugrundeliegenden Gesetzestexte auf Grund derer Sie die Anerkennung der von mir eingereichten Geburtsurkunde verweigern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche U…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchführung der Änderung zu Personenstand und Vornamen, Kennzeichen 4990, 50201253Oxyz [#148153]
Datum
2. Juni 2019 20:40
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen, die sie über mich elektronisch gespeichert oder in anderer Form vorliegen haben. Dazu die zugrundeliegenden Gesetzestexte auf Grund derer Sie die Anerkennung der von mir eingereichten Geburtsurkunde verweigern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund best…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
2. Juni 2019 20:46
Status
Warte auf Antwort
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-7/1.0-11/2019 (Bitte stets angeben) Sehr <Information-entfernt> Ihre E-Mail vom 02.…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes hier: Durchführung der Änderung zu Personenstand und Vornamen, Kennzeichen 4990, 50201253Oxyz [#1481
Datum
14. Juni 2019 12:09
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-7/1.0-11/2019 (Bitte stets angeben) Sehr <Information-entfernt> Ihre E-Mail vom 02.06.2019 ist im Referat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages nach § 7 IFG und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. Im Hinblick auf die von Ihrem Zugangsbegehren umfassten Informationen erlauben wir uns bereits an dieser Stelle den Hinweis, dass über Ihr Antragsbegehren, soweit es die Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten bzw. die Gesetzestexte betrifft, aufgrund derer unser Haus die Anerkennung der von Ihnen eingereichten Geburtsurkunde verweigern würde, neben bzw. anstelle der Vorschriften zum IFG die zuständige Sachbearbeitung ganz bzw. teilweise nach den maßgebenden sozialrechtlichen Vorschriften zu befinden hätte (§ 1 Abs. 3 IFG in Verbindung mit Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung - DSGVO - bzw. §§ 13-15 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - SGB I -). Um im vorliegenden Fall Ihrem Auskunfts- bzw. Zugangsbegehren in geeigneter Weise Rechnung tragen zu können, werden wir veranlassen, dass die Beantwortung in einem ersten Schritt nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches zunächst durch die für die Bearbeitung Ihrer Rentenversicherungsangelegenheiten zuständige Stelle vorgenommen wird. Anschließend werden wir prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang dann noch eine Erledigung unter Berücksichtigung des Informationsfreiheitsgesetzes zu erfolgen hat. Wir bitten Sie daher um Verständnis und etwas Geduld für den Fall, dass die Bearbeitung eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen sollte. Unabhängig davon möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Inneren eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, ist dies für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Durchführung der Änderung zum Personenstand und Vornamen [#148153] Unser Az. 3070-333-7/1.0-11/2019 (Bitte stets a…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Durchführung der Änderung zum Personenstand und Vornamen [#148153]
Datum
7. Oktober 2019 13:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Unser Az. 3070-333-7/1.0-11/2019 (Bitte stets angeben) Sehr <Information-entfernt> im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 14.06.2019 teilen wir Ihnen mit, dass unsere Ermittlungen trotz des Zeitablaufes noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die Verzögerung ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die zuständige Sachbearbeitung noch umfangreiche Arbeiten bei der Zahlungsumstellung auf die neue Versicherungsnummer (VSNR) vornehmen musste. Dabei wurde leider übersehen, uns eine Zwischennachricht zu geben und auf die Gründe einzugehen, die zu der entstandenen Verzögerung geführt haben. Wir bitten für die bei Ihnen evtl. entstandenen Irritationen um Entschuldigung. Im Hinblick auf die in § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG normierte Frist haben wir die zuständige Sachbearbeitung nachdrücklich an die bevorzugte Erledigung und erneute Vorlage des Vorgangs in unserem Referat erinnert. Wir bitten Sie insoweit noch um etwas Geduld und stehen Ihnen für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Durchführung der Änderung zum Personenstand und Vornamen [#148153] Sehr geehrte<< Anrede >> ...le…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Durchführung der Änderung zum Personenstand und Vornamen [#148153]
Datum
26. Februar 2020 07:13
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ...leider ist meine Anfrage zu den von mir gespeicherten Daten nach Art. 15 Abs. 2 DSGVO immer noch nicht beantwortet worden. Ich hatte diese Anfrage gestellt, um herauszufinden, warum die RV-Bund sich weigerte meine Daten (Vornamen, Geschlecht) gemäß der von mir vorgelegten neuen Geburtsurkunde umzustellen. Diese Umstellung ist zwar mittlerweile erfolgt, erforderte aber erstens das Einschalten der Rechtsabteilung des VDK und dauerte zweitens außergewöhnlich lange. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Menschen in meiner Situation derartige Verzögerungen durchaus als transphobe Diskriminierung empfinden. Mit freundlichen Grüßen Michaela <Information-entfernt> Anfragenr: 148153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/148153
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.