Durchführung eines PCR nach Einreise aus einem Riskogebiet zur Vermeidung einer Quarantäne

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Ich reise im Juli für 4 Wochen nach Schweden. Nach aktueller Einschätzung des RKI gehört Schweden zu den Risikogebieten. Um die nach der Eineinreise angeordnete Quarantäne so kurz wie möglich zu gestalten, möchte ich nach der Einreise in Wuppertal einen PCR-Test durchführen lassen. Meine Frage sind: Ist das möglich? Was muss ich machen bzw. wo muss ich melden damit ich getestet werden kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Wuppertal Details
Von
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Betreff
Durchführung eines PCR nach Einreise aus einem Riskogebiet zur Vermeidung einer Quarantäne [#189660]
Datum
24. Juni 2020 09:10
An
Gesundheitsamt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, Ich reise im Juli für 4 Wochen nach Schweden. Nach aktueller Einschätzung des RKI gehört Schweden zu den Risikogebieten. Um die nach der Eineinreise angeordnete Quarantäne so kurz wie möglich zu gestalten, möchte ich nach der Einreise in Wuppertal einen PCR-Test durchführen lassen. Meine Frage sind: Ist das möglich? Was muss ich machen bzw. wo muss ich melden damit ich getestet werden kann. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189660/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Gesundheitsamt Wuppertal
Einreise aus Schweden Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte sie hiermit mir per Email eine gültige Rufnummer zu …
Von
Gesundheitsamt Wuppertal
Betreff
Einreise aus Schweden
Datum
24. Juni 2020 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte sie hiermit mir per Email eine gültige Rufnummer zu senden. Für ihr Anliegen würde ich sie gerne telefonisch kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen,