Durchführungs-, Dienst- und Verwaltungsanweisungen zur Corona Pandemie

Bitte Schicken Sie mir alle Dokumente zu Durchführungs-, Dienst- und Verwaltungsanweisungen zur Corona Pandemie der Bundesagentur für Arbeit zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2020
  • Frist
    24. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte Schicken Sie …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchführungs-, Dienst- und Verwaltungsanweisungen zur Corona Pandemie [#189574]
Datum
22. Juni 2020 20:58
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte Schicken Sie mir alle Dokumente zu Durchführungs-, Dienst- und Verwaltungsanweisungen zur Corona Pandemie der Bundesagentur für Arbeit zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189574/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
RCE - 1409.1 Antrag nach dem IFG, hier: Zugang zu allen Dokumenten zu Durchführungs-, Dienst- und Verwaltungsanwei…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: IFG_Durchführungs-, Dienst- und Verwaltungsanweisungen zur Corona Pandemie [#189574]
Datum
10. Juli 2020 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
RCE - 1409.1 Antrag nach dem IFG, hier: Zugang zu allen Dokumenten zu Durchführungs-, Dienst- und Verwaltungsanweisungen zur Corona-Pandemie der Bundesagentur für Arbeit Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 22.6.2020 beantragten Sie über das Portal fragdenstaat.de Zugang zu allen Durchführungs-, Dienst- und Verwaltungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Corona-Pandemie. In Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat die Bundesagentur für Arbeit zahlreiche Weisungen erlassen. Diese betreffen sowohl die Sicherstellung der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben der BA (Leistungen nach dem SGB III, Familienausgleich – Kindergeld) als auch Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf interne organisatorische und personelle Maßnahmen. Die Weisungen lassen sich grob kategorisieren in solche, die die operative Aufgabenerledigung der BA betreffen (COVID-19-operativ) und solche, die die internen dienstlichen Angelegenheiten der Beschäftigten der BA betreffen (COVID-19-personell). In Anlage sende ich Ihnen eine Übersicht über sämtliche seit März 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erlassenen Weisungen. Wie Sie sehen, sind es so viele Einzelweisungen, dass die von Ihnen gewünschte Zusammenstellung aller Weisungen und die vorherige Prüfung, ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht. Für den Zugang zu allen Weisungen wären alleine wegen der Anzahl der Weisungen Gebühren in einem Rahmen von 30, 00 € bis 500,00 € festzusetzen (vgl. § 10 IFG i.V.m. § 1 IFGGebV und Ziffer 2.2 des Gebührenverzeichnisses zur IFGGebV), wobei angesichts des Umfangs Ihres Antrags die Höchstgrenze von 500, 00 € wahrscheinlich erreicht wird. Ich rege daher an, dass Sie sich die Liste der Weisungen durchsehen und entscheiden, welche Einzelweisungen Sie haben möchten, und dies dann mitteilen. Ich bin gerne bereit, anschließend zu prüfen, ob die konkret benannten Einzel-Weisungen zugänglich gemacht werden können. Die Prüfung des Zugang zu bis zu drei Einzelweisungen kann voraussichtlich ohne die Festsetzung von Gebühren erfolgen. Mit freundlichen Grüßen