RCE - 1409.1 Antrag nach dem IFG,
hier: Zugang zu allen Dokumenten zu Durchführungs-, Dienst- und Verwaltungsanweisungen zur Corona-Pandemie der Bundesagentur für Arbeit
Sehr
geehrteAntragsteller/in
mit E-Mail vom 22.6.2020 beantragten Sie über das Portal
fragdenstaat.de Zugang zu allen Durchführungs-, Dienst- und Verwaltungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Corona-Pandemie. In Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat die Bundesagentur für Arbeit zahlreiche Weisungen erlassen. Diese betreffen sowohl die Sicherstellung der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben der BA (Leistungen nach dem SGB III, Familienausgleich – Kindergeld) als auch Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf interne organisatorische und personelle Maßnahmen.
Die Weisungen lassen sich grob kategorisieren in solche, die die operative Aufgabenerledigung der BA betreffen (COVID-19-operativ) und solche, die die internen dienstlichen Angelegenheiten der Beschäftigten der BA betreffen (COVID-19-personell).
In Anlage sende ich Ihnen eine Übersicht über sämtliche seit März 2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erlassenen Weisungen. Wie Sie sehen, sind es so viele Einzelweisungen, dass die von Ihnen gewünschte Zusammenstellung aller Weisungen und die vorherige Prüfung, ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht. Für den Zugang zu allen Weisungen wären alleine wegen der Anzahl der Weisungen Gebühren in einem Rahmen von 30, 00 € bis 500,00 € festzusetzen (vgl. § 10 IFG i.V.m. § 1 IFGGebV und Ziffer 2.2 des Gebührenverzeichnisses zur IFGGebV), wobei angesichts des Umfangs Ihres Antrags die Höchstgrenze von 500, 00 € wahrscheinlich erreicht wird.
Ich rege daher an, dass Sie sich die Liste der Weisungen durchsehen und entscheiden, welche Einzelweisungen Sie haben möchten, und dies dann mitteilen. Ich bin gerne bereit, anschließend zu prüfen, ob die konkret benannten Einzel-Weisungen zugänglich gemacht werden können. Die Prüfung des Zugang zu bis zu drei Einzelweisungen kann voraussichtlich ohne die Festsetzung von Gebühren erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen