Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide

Gutachten auf deren Basis die Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide errichtet wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
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Joachim Ohrenberg
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten…
An Kreisverwaltung Kaiserslautern Details
Von
Joachim Ohrenberg
Betreff
Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide [#195341]
Datum
16. August 2020 10:13
An
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten auf deren Basis die Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide errichtet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Ohrenberg Anfragenr: 195341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195341/ Postanschrift Joachim Ohrenberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Ohrenberg
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Sehr geehrter Herr Ohrenberg, Ihre Nachricht nach dem LTranspG wurde an die Abteilung Ordnung, Verkehr und Schule…
Von
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Betreff
WG: Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide [#195341]
Datum
18. August 2020 12:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ohrenberg, Ihre Nachricht nach dem LTranspG wurde an die Abteilung Ordnung, Verkehr und Schulen der Kreisverwaltung weitergeleitet. Sie sprechen lediglich davon, dass ein "Gutachten auf deren Basis die Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide errichtet wurden" übersendet werden soll. Wir in unserer Abteilung können mit diesem knappen Sachverhalt nichts anfangen. Bitte konkretisieren Sie ihr Anliegen, damit wir ggf. die Unterlagen an die zuständige Abteilung/Behörde senden können. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Ohrenberg
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für Ihre schnelle Reaktion und Ihre konkrete Nachfrage. Wie bes…
An Kreisverwaltung Kaiserslautern Details
Von
Joachim Ohrenberg
Betreff
AW: WG: Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide [#195341]
Datum
29. August 2020 18:05
An
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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lageplan-mit-sperrung.jpg
135,8 KB
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für Ihre schnelle Reaktion und Ihre konkrete Nachfrage. Wie beschrieben, wurde der Waldweg südlich der Mehlinger Heide , direkt hinter der für den öffentlichen Verkehr gesperrten Autobahnbrücke, durch Durchgangsverbotsschilder der Kreisverwaltung Kaiserslautern auch für Fußgänger gesperrt. Da nach Landeswaldgesetz Teil 6 §22 jeder den Wald zur Erholung betreten darf, gibt es sicherlich gute Gründe der KV KL den Zutritt zu beschränken. Diese erschließen sich mir leider nicht. Darum hatte ich um die Zusendung des entsprechenden Gutachtens, das beispielsweise aus Naturschutzgründen die Zutrittbeschränkung legitimiert, gebeten. Sollten andere Gründe vorliegen, könnten SIe mir diese selbstverständlich auch nennen. Zum besseren Verständnis habe ich Ihnen auf dem angehängten Lageplan die Standorte der Schilder markiert. Mit freunlichen Grüßen Joachim Ohrenberg ... Mit freundlichen Grüßen Joachim Ohrenberg Anhänge: - lageplan-mit-sperrung.jpg Anfragenr: 195341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195341/
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Sehr geehrter Herr Ohrenberg, Ihre Frage nach dem Veranlasser/der Veranlassung für die Durchgangsverbotsschilder …
Von
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Betreff
AW: WG: Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide [#195341]
Datum
3. September 2020 15:04
Status
Warte auf Antwort
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image001.png
170,8 KB
Sehr geehrter Herr Ohrenberg, Ihre Frage nach dem Veranlasser/der Veranlassung für die Durchgangsverbotsschilder ist folgendermaßen zu beantworten: Wie Sie sicherlich wissen, ist die "Mehlinger Heide" ein Naturschutzgebiet (NSG). Hier war und ist die Benutzung der von Ihnen angesprochenen Wege durch Besucher bereits seit Erlass der NSG-Verordnung im Jahr 2001 untersagt. § 4 Abs. 1, Nr. 18 besagt, das Gebiet außerhalb gekennzeichneter Wege nicht zu betreten ist. Dass von Ihnen erwähnten allgemeinen Betretensrecht wird demnach durch die Verordnung nach dem Grundsatz „lex specialis“ modifiziert und eingeschränkt. Die großen Hinweistafeln an den Eingängen zum Naturschutzgebiet konkretisieren, dass die Kennzeichnung mit Eulen-Markierungen vorgenommen wurde. Siehe nachfolgender Ausschnitt dieser Tafel: [cid:image001.png@01D681F6.49656CD0] In der Örtlichkeit sehen Sie entlang der oben abgebildeten Wege auch überall die Eulenmarkierung als Kennzeichnung im o.g. Sinne. Nur diese „Eulenwege“ sind zur Begehung zugelassen. Bei allen anderen Wegen fehlt eine Kennzeichnung, d.h. bei diesen ist eine Begehung verboten. Wie gesagt auch ohne die zusätzlichen Schilder. Die neuen „Durchgang verboten-Schilder“ wurden aufgestellt, um diese bereits bestehenden Wegeverbote nochmals zu verdeutlichen, weil sich doch immer wieder Besucher verirrten, bzw. nicht an die Wegeregelung im NSG hielten. Veranlasser für die neuen Schilder war die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als Obere Naturschutzbehörde, die in dieser Funktion auch die Rechtsverordnung erlassen hat. Ziel der Wegeregelung ist, das ursprünglich sehr intensive Wegenetz der natürlich Entwicklung zu überlassen, so den Besucher- und Erholungsverkehr auf wenige Wege zu kanalisieren und letztlich störungs- und belastungsarme/-freie Räume zu schaffen. Genau das ist unabdingbar, wenn das mit der Naturschutzgebietsausweisung verfolgte Ziel, die im Gebiet noch vorkommende bedrohte Pflanzen- und Tierwelt zu schützen, erreicht werden soll. Mit freundlichem Gruß
Joachim Ohrenberg
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchgangsverbotsschilder südlich der Me…
An Kreisverwaltung Kaiserslautern Details
Von
Joachim Ohrenberg
Betreff
AW: WG: Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide [#195341]
Datum
19. September 2020 07:30
An
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide“ vom 16.08.2020 (#195341) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joachim Ohrenberg Anfragenr: 195341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195341/
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Sehr geehrter Herr Ohrenberg, meine Abteilung ist nicht für diese Angelegenheit zuständig. Wir haben den Vorgang …
Von
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Betreff
AW: WG: Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide [#195341]
Datum
21. September 2020 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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260,3 KB
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170,8 KB
Sehr geehrter Herr Ohrenberg, meine Abteilung ist nicht für diese Angelegenheit zuständig. Wir haben den Vorgang intern weitergeleitet. Herr Dein von der Unteren Naturschutzbehörde hat Ihnen am 03.09.2020 geantwortet, s. Anlage. Bitte wenden Sie sich im Falle von weiteren Fragen an die Untere Naturschutzbehörde. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Ohrenberg
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für den Hinweis auf die NSG 335-205. In §4 Abs 2 Punkt 18 wird das Ve…
An Kreisverwaltung Kaiserslautern Details
Von
Joachim Ohrenberg
Betreff
AW: WG: Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide [#195341]
Datum
24. September 2020 13:01
An
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für den Hinweis auf die NSG 335-205. In §4 Abs 2 Punkt 18 wird das Verbot aufgeführt "das Gebiet außerhalb gekennzeichneter Wege zu betreten oder Hunde unangeleint laufen zu lassen;". Dies kann ich hinsichtlich des Schutzzweckes §3 auch absolut nachvollziehen und nur begrüßen. Ihre Ausführungen zum Thema "Kennzeichnung mit Eulenmarkierung" sind für mich allerdings nicht geeignet dieses Anfrage abschließend zu klären. Wie Sie der NSG 335-205 §2 Größe und Grenzverlauf entnehmen können besteht das Naturschutzgebiet „ Mehlinger Heide“ nicht nur aus dem kleinen Ausschnitt, den Sie Ihrer Email angehängt haben. Das komplette Gebiet hat eine Größe von etwa 400 Hektar und zieht sich vom Trainingsgelände des 1.FCK über den kleinen Fröhner Hof bis zu Barlborner Trift (ehemalige B40 und A63 wurden ausgenommen). Innerhalb diesen Areals gibt es sicherlich mehr „gekennzeichnete“ Wege als nur die von Ihnen erwähnten Eulenwege. Das Gelände ist überzogen mit Weld- und Waldwegen , sogar ein Wanderweg der Rätselhaften Zeitzeichen kreuzt das NSG. Auf dem von Ihnen gelieferten Übersichtsbild kann ich diese nicht erkennen , und vor Ort an den jeweiligen Wegen habe ich auch noch keine explizite Markierung gesehen. Somit stellt sich mir die Frage , was sind die Kriterien um einen Weg als gekennzeichneten Weg im Sinne des NSG anzusehen? Sollten jetzt wirklich alle Wege mit Ausnahme der Bärenwege in diesem Gebiet gesperrt sein, würde dies sicherlich zu einigen Irritationen in der Gemeinde führen. Bisher ging ich davon aus, dass ein eindeutig erkennbarer Fahrweg, der zusätzlich noch mit einer öffenbaren Schranke versehen ist, ein für Wanderer und Spaziergänger offener Weg darstellt. Würde man solche Wege renaturieren wollen , würde man doch sicherlich durch ortsfeste Maßnahmen wie quergelegte Baumstämme für eine eindeutige , vor allem auch für Kraftfahrzeuge, Sperrung sorgen. Jedes Forst-, Jagdpächter oder sonstige Fahrzeug ist sicherlich für die Natur störender als die wenigen Wanderer, die an diesem Rande der Heide vorbeikommen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Ohrenberg Anfragenr: 195341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195341/
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Sehr geehrter Herr Ohrenberg, die großen Hinweistafeln, die von der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde an den o…
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Kreisverwaltung Kaiserslautern
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AW: WG: Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide [#195341]
Datum
24. September 2020 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ohrenberg, die großen Hinweistafeln, die von der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde an den offiziellen Eingängen zu den Teilgebieten aufgestellt wurden, enthalten die für das NSG erforderliche Wegekonzeption und auch die Art der Kennzeichnung, die in § 4 genannt ist. Es ist Eulenmarkierung, auf dem Kleinen Fröhnerhof zusätzlich die Hufeisenmarkierung für den ausgewiesenen Reitweg. Sie können bzgl. der Interpretation der Kennzeichnung in dem Verbot und ihrer zweifelsfreien Umsetzung auch gerne mit der Oberen Naturschutzbehörde Kontakt aufnehmen, die die Rechtsverordnung erlassen hat und auch für die entsprechende Kennzeichnung der Wege zuständig ist. Was meinen Sie denn mit Bärenwegen? Die Sperrung der übrigen Weg mit Baumstämmen und anderen unüberwindbaren Hindernissen wurde an vielen Stellen in dem Teilgebiet, das nördlich der Landesstraße liegt (also der eigentlichen großen Heide) vorgenommen. Auch im Wald. Die restlichen Wege müssen aber für die forstliche Bewirtschaftung und auch die jagdliche Nutzung (beide sind in der NSG-Verordnung grundsätzlich freigestellt) offen bleiben. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen in diese Richtung an das Bundesforstamt Bad Kreuznach, das für die Waldnutzung verantwortlich ist. Mit freundlichem Gruß
Joachim Ohrenberg
Sehr geehrte<< Anrede >> entschuldigen Sie bitte , - dass ich Eulen und Bären miteinander verwechselt …
An Kreisverwaltung Kaiserslautern Details
Von
Joachim Ohrenberg
Betreff
AW: WG: Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide [#195341]
Datum
24. September 2020 15:51
An
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> entschuldigen Sie bitte , - dass ich Eulen und Bären miteinander verwechselt habe. - dass ich Ihre unendliche Geduld und Demut gegenüber dem informationsbedürftigen Bürger auf die Probe stelle. ABER Sie haben diese Durchgangsverbotsschilder aufstellen lassen und können sicher erklären , welche naturschutzbedingten Gründe dies veranlasst haben, während die forstwirtschaftliche und jagdliche Nutzung durch Kraftfahrzeuge weiterhin erlaubt bleibt. Wegen der grundsätzlichen Wegekennzeichnung werde ich SIe nicht mehr belästigen und mich an die OBERE Naturschutzbehörde wenden. Besten Dank und viele Grüße Joachim Ohrenberg ... Mit freundlichen Grüßen Joachim Ohrenberg Anfragenr: 195341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195341/
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Hallo Herr Ohrenberg, meine Mail war nicht so gemeint, dass Sie mich nichts mehr fragen sollen, sondern ich wollte…
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Kreisverwaltung Kaiserslautern
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AW: WG: Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide [#195341]
Datum
24. September 2020 16:13
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Hallo Herr Ohrenberg, meine Mail war nicht so gemeint, dass Sie mich nichts mehr fragen sollen, sondern ich wollte damit deutlich machen, dass ich nur begrenzt der richtige Ansprechpartner bin. Wie gesagt, die NSG-Verordnung hat die Obere Naturschutzbehörde erlassen, dsgl. hat diese Behörde und nicht die Untere Naturschutzbehörde die Schilder aufstellen lassen. Zu der Beeinträchtigung durch Jagd und Forstwirtschaft einerseits und Erholungs-/Freizeitverkehr anderseits so viel: Hinsichtlich der Beeinträchtigungsintensität handelt es sich hier um sehr unterschiedliche Dimensionen. Bei der jagdlichen und forstwirtschaftlichen Betreuung des Gebietes haben wir es mit ganz wenigen Personen zu tun, die auch versuchen sich naturverträglich zu verhalten. Hingegen würde die freie Nutzung der Wege durch Besucher eine hohe Zahl an Menschen in die Breite der NSG-Fläche bringen und damit die wichtigen ungestörten Teilflächen im NSG zunichtemachen. Die Mehlinger Heide hat als NSG und FFH-Gebiet die höchste nationale und europäische Schutzkategorie. Würde man hier die freie Erholungs- und Freizeitnutzung zulassen, ließen sich die damit verfolgten Schutzziele nicht erreichen. Es sollte doch dem Einzelnen zumutbar sein, dass er normalen Wald aufsucht, wenn er eine freie Nutzung aller Waldwege möchte und sich umgekehrt bei einem Besuch des NSGs den entsprechenden Regelungen unterwirft. Gegenüber von Kernflächen z.B. von Nationalparken war hier im NSG aber nicht Ziel jegliche menschliche Nutzung einzustellen, weshalb die gelenkte Erholungsnutzung aber auch die forstwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich ist. Dsgl. die jagdliche Nutzung. Ohne eine Bejagung in gewissem Umfang würde aufgrund dann zu hoher Wildbestände die Naturverjüngung des Waldes kaum möglich sein und das Schwarzwild würde auch die hier vorkommenden Bodenbrüter in stärkerem Maße gefährden. Mit freundlichem Gruß
Joachim Ohrenberg
Hallo << Anrede >> danke für die ausführlichen Infos, im Prinzip gebe ich Ihnen Recht, dass der Natur…
An Kreisverwaltung Kaiserslautern Details
Von
Joachim Ohrenberg
Betreff
AW: WG: Durchgangsverbotsschilder südlich der Mehlinger Heide [#195341]
Datum
17. Oktober 2020 12:53
An
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> danke für die ausführlichen Infos, im Prinzip gebe ich Ihnen Recht, dass der Naturschutz hier Vorrang hat und werde diese Anfrage somit abschließen. Eigentlich hatte ich mich auch mehr daran gestört, dass auf der Seite des jüdischen Friedhofs die Fahrzeuge bis in den Wald an die Mehlinger Heide fahren und auf der anderen Seite Jogger nicht mehr passieren dürfen. Besten Dank für Ihre Mühe Joachim Ohrenberg Anfragenr: 195341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195341/

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Kreisverwaltung Kaiserslautern
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Kreisverwaltung Kaiserslautern
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Oktober 2020 12:53
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