Durchgefuehrte Schnelltests, Ergebnisse und Kosten

fuer das Stadtgebiet Stuttgart und auf Wochenbasis seit dem 1. Juni 2021 (bzw. seit Kalenderwoche 22):
1. die Anzahl der Schnellteststationen,
2. die Anzahl insgesamt durchgefuehrten Schnelltests,
2. die Anzahl der positiven/negativen(ungueltigen) Ergebnisse,
3. die erstatteten Kosten pro Schnelltest.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: fuer das Stadtgebiet Stu…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchgefuehrte Schnelltests, Ergebnisse und Kosten [#224941]
Datum
14. Juli 2021 18:43
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
fuer das Stadtgebiet Stuttgart und auf Wochenbasis seit dem 1. Juni 2021 (bzw. seit Kalenderwoche 22): 1. die Anzahl der Schnellteststationen, 2. die Anzahl insgesamt durchgefuehrten Schnelltests, 2. die Anzahl der positiven/negativen(ungueltigen) Ergebnisse, 3. die erstatteten Kosten pro Schnelltest. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224941/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen: zu 1. Die Anzahl der Schnelltestst…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Betreff
Antwort: WG: Durchgefuehrte Schnelltests, Ergebnisse und Kosten [#224941]
Datum
19. Juli 2021 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen: zu 1. Die Anzahl der Schnellteststationen in Stuttgart ändert sich häufig. Die Zahl pendelt zwischen 400 und aktuell 289. Die Zahlen auf Wochenbasis stehen in der Datenbank nicht zur Verfügung. Falls Sie auf den Wochenzahlen bestehen, müssten diese händisch zusammengestellt und der zusätzliche Aufwand Ihnen ggf. verrechnet werden. zu 2. Die Anzahl der insgesamt durchgeführten Schnelltests (Juni 756.428, Juli Stand 16.7. 85.029) und die Zahl der positiven/negativen Ergebnisse (Juni 582 positiv, Juli Stand 16.7. 101 positiv) zu 3. - Gemäß TestV vom 09.03.2021 werden für Testkits max. 6€, und für jede Bürgertestung nach § 4a 15€ vergütet. - Gemäß TestV vom 24.06.2021 werden für Testkits pauschal 3,50€ und für jede Bürgertestung nach § 4a 8€ vergütet. Diese Auskunft ist für Sie kostenlos. Mit freundlichen Grüßen