Durchschnittliche Bearbeitungszeit der Einkommenssteuererklärungen 2018

Eine Liste der Finanzämter in Baden-Württemberg, jeweils mit der durchschnittlichen Bearbeitungszeit bis zur Erteilung eines Steuerbescheids für die Einkommenssteuererklärung im Jahr 2018.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. März 2019
  • Frist
    2. April 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Durchschnittliche Bearbeitungszeit der Einkommenssteuererklärungen 2018 [#59949]
Datum
3. März 2019 13:29
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Finanzämter in Baden-Württemberg, jeweils mit der durchschnittlichen Bearbeitungszeit bis zur Erteilung eines Steuerbescheids für die Einkommenssteuererklärung im Jahr 2018.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Ihre Nachricht vom 3. März 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 3. März 2019 können wir Ihnen mi…
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Nachricht vom 3. März 2019
Datum
13. März 2019 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 3. März 2019 können wir Ihnen mitteilen, dass die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungszeit für Einkommensteuererklärungen in den Finanzämtern in Baden-Württemberg bei 49 Tagen für den Veranlagungszeitraum 2017 liegt. Für den Veranlagungszeitraum 2018 existieren noch keine statistischen Daten. § 2 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) regelt, dass dieses Gesetz nicht gegenüber den Landesfinanzbehörden im Sinne des § 2 des Finanzverwaltungsgesetzes (hier: Finanzämter) gilt, soweit sie in Verfahren in Steuersachen tätig werden. Da sich Ihre eigentliche Fragestellung hinsichtlich der finanzamtsspezifischen Durchlaufzeit auf die Kerntätigkeit der Finanzämter bezieht, kann Ihrem Antrag auf eine detaillierte Auskunft nicht entsprochen werden. Zudem hätte eine Bekanntgabe dieser innerdienstlichen Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Aufsichtsbehörden (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 LIFG). Mit freundlichen Grüßen