Durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Bauantrags in Dortmund

die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Bauantrags in Dortmund (bis zur Genehmigung oder Ablehnung).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
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Nils Tekampe
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: di…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Nils Tekampe
Betreff
Durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Bauantrags in Dortmund [#274071]
Datum
26. März 2023 12:26
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Bauantrags in Dortmund (bis zur Genehmigung oder Ablehnung).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nils Tekampe Anfragenr: 274071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274071/ Postanschrift Nils Tekampe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nils Tekampe
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 26.03.2023 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Nils Tekampe, hiermit bestätige ich den…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 26.03.2023
Datum
27. März 2023 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
informationspflichtbabcgemart13dsgvo.pdf
210,7 KB
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Nils Tekampe, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 26.03.2023. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 27.03.2023 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stad…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 27.03.2023
Datum
31. März 2023 08:19
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Sehr geehrter Herr Tekampe, Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber vom Büro für Anregungen. Beschwerden und Chancengleichheit an mich weitergeleitet worden. Die gewünschten Daten, bezüglich der durchschnittlichen Bearbeitungszeit eines Bauantrages in Dortmund (bis zur Genehmigung oder Ablehnung), liegen nicht vor. Diese Daten werden und wurden in einer Datensammlung nicht zusammen geführt. Nach § 13 Abs. 2 IFG NRW haben Sie das Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Beauftragte oder Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Mit freundlichen Grüßen