Durchschnittliche Dauer von Meldeterminen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Informationen über die durchschnittliche Dauer eines Meldetermins nach § 309 Abs. 2 SGB III (nach SGB II und SGB III getrennt) für den Zeitraum 2013 bis 2018 zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Informationen über die durchschnit…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchschnittliche Dauer von Meldeterminen [#142419]
Datum
15. Mai 2019 09:25
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Informationen über die durchschnittliche Dauer eines Meldetermins nach § 309 Abs. 2 SGB III (nach SGB II und SGB III getrennt) für den Zeitraum 2013 bis 2018 zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich gehe davon aus, dass Sie mit "durchschnit…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Durchschnittliche Dauer von Meldeterminen [#142419]
Datum
27. Mai 2019 16:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich gehe davon aus, dass Sie mit "durchschnittlicher Dauer eines Meldetermins" die Wartezeit zwischen Terminvergabe und Termin meinen. Bevor hausintern geprüft wird, ob dazu amtliche Informationen vorhanden sind, bitte ich um kurze Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Allerdings habe ich die Frage präzise formuliert. Ic…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Durchschnittliche Dauer von Meldeterminen [#142419]
Datum
25. Juni 2019 07:32
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Allerdings habe ich die Frage präzise formuliert. Ich habe nicht nach der "Wartezeit zwischen Terminvergabe und Termin" gefragt, wie Sie schreiben, sondern nach der "durchschnittlichen Dauer eines Meldetermins nach § 309 Abs. 2 SGB III (nach SGB II und SGB III getrennt) für den Zeitraum 2013 bis 2018". Gemäß den aktuell geltenden Konventionen in der deutschen Sprache nimmt das Wort "Meldetermin" im Kontext der Arbeitsförderung auf das Erscheinen und die dem Erscheinen sich anschließende Anwesenheit eines Arbeitslosen "bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur" gemäß § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III Bezug. Bitte beantworten Sie meine Frage vom 15.5.2019. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrteAntragsteller/in die durchschnittliche Dauer eines Gesprächs, zu dem über das IT-Fachverfahren ATV ei…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Durchschnittliche Dauer von Meldeterminen [#142419]
Datum
2. Juli 2019 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die durchschnittliche Dauer eines Gesprächs, zu dem über das IT-Fachverfahren ATV eingeladen wurde, betrug im Mai 2019 108 Minuten. Die Zusammenstellung von Informationen für vergangene Zeiträume ist mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden, der Gebühren nach der IFG-Gebührenverordnung zur Folge haben kann. Hierauf weise ich hin, bevor entsprechende Zusammenstellungen veranlasst werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Auskunft. Meine Frage ist hiermit beantwortet. Mit freundliche…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Durchschnittliche Dauer von Meldeterminen [#142419]
Datum
2. Juli 2019 14:26
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Auskunft. Meine Frage ist hiermit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>