Durchschnittlicher Verdienst städtischer Angestellter

Anfrage an: Stadt Mannheim

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den durchschnittlichen Verdienst aller männlichen Angestellten und den durchschnittlichen Verdienst aller weiblichen Angestellten der Stadt Mannheim.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. November 2018
  • Frist
    21. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den durchschnittlichen …
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchschnittlicher Verdienst städtischer Angestellter [#34799]
Datum
21. November 2018 00:04
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den durchschnittlichen Verdienst aller männlichen Angestellten und den durchschnittlichen Verdienst aller weiblichen Angestellten der Stadt Mannheim. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre an das Rechtsamt der Stadt Mannheim gerichtete Anfrage hinsichtlich des durchsch…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
WG: Durchschnittlicher Verdienst städtischer Angestellter [#34799]
Datum
17. Dezember 2018 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre an das Rechtsamt der Stadt Mannheim gerichtete Anfrage hinsichtlich des durchschnittlichen Verdienstes von männlichen und weiblichen "Angestellten" wurde von dort an uns weitergeleitet. Der Auskunftsplicht unterliegen nach den Bestimmungen des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) alle amtlichen Informationen, d.h. die bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen. Insoweit müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Ihrerseits angesprochenen Durchschnittswerte für den Bereich der Stadtverwaltung Mannheim nicht existieren. Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass Ihre Anfrage weder einen temporären Bezug herstellt noch inhaltlich konkretisiert ist; auf die Regelungen des § 7 Abs. 2 LIFG wird Bezug genommen. Ergänzend dürfen wir noch darauf hinweisen, dass beispielsweise auch der frühere Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) zwischenzeitlich durch andere tarifliche Regelungen abgelöst wurde. Informationen hinsichtlich der Personals der Stadt Mannheim können sie auch dem im Internet veröffentlichen Human Resources Report entnehmen (https://www.mannheim.de/de/karriere-machen/arbeiten-bei-der-stadt-mannheim/wer-wir-sind/human-resources-report). Mit freundlichen Grüßen