Durchschnittsnote Abitur 2016

Die durchschnittliche Durchschnittsnote der Abiturienten, welche vor kurzem die Prüfungen abgelegt haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juni 2016
  • Frist
    6. Juli 2016
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Marcel Müller
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die durchschnittlic…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
Marcel Müller
Betreff
Durchschnittsnote Abitur 2016 [#16993]
Datum
6. Juni 2016 20:51
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die durchschnittliche Durchschnittsnote der Abiturienten, welche vor kurzem die Prüfungen abgelegt haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marcel Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Müller

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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage wurde dem zuständigen Fachreferat zugeleitet mit der Bitte um Beantwortun…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
AW: Durchschnittsnote Abitur 2016 [#16993]
Datum
7. Juni 2016 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage wurde dem zuständigen Fachreferat zugeleitet mit der Bitte um Beantwortung. Dieser Bitte komme ich gerne nach. Alle wesentlichen Informationen zur Abiturprüfung sind auf www.gosin.de > Zentralabitur veröffentlicht. Dort finden Sie auch ausführliche Daten zur Abiturprüfung und zu den einzelnen Fachergebnissen aus den 2007 bis 2015. Die Ergebnisse der Abiturprüfung 2016 können erst nach Abschluss der Abiturprüfung erhoben werden. Weitere statistische Daten stellt das Kultusministerium unter http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=24731&article_id=6505&_psmand=8 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen