Durchsetzung der Anbieterkennzeichnung

Dokumente zum Vorgehen gegen Medien als Anbieter von Telemedienangeboten bei Verstößen gegen Anbieterkennzeichnungspflichten

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. März 2018
  • Frist
    21. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zum Vorge…
An Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchsetzung der Anbieterkennzeichnung [#27201]
Datum
22. März 2018 16:28
An
Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zum Vorgehen gegen Medien als Anbieter von Telemedienangeboten bei Verstößen gegen Anbieterkennzeichnungspflichten
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
Ihre Anfrage vom 22.03. Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Der Gegenstand ihrer Anfrage fä…
Von
Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.03.
Datum
23. März 2018 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.jpg
105,0 KB
image003.jpg
2,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Der Gegenstand ihrer Anfrage fällt allerdings nicht in die Zuständigkeit der NLM. Die NLM hat die Zuständigkeit für Telemedienaufsicht in Niedersachsen nur, soweit Belange des Jugendschutzes nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) betroffen sind. Aus diesem Grund sind die von Ihnen erwünschten Informationen in unserem Haus gar nicht vorhanden. Zuständig für die Aufsicht über Anbieter von Telemedienangeboten bei Verstößen gegen Anbieterkennzeichnungspflichten ist das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES, www.laves.niedersachsen.de<http://www.laves.niedersachsen.de>). Dies ist auch für Auskünfte nach dem VIG zuständig (vgl. https://www.laves.niedersachsen.de/service/verbraucherinformationsgesetz/das-verbraucherinformationsgesetz-vig-73674.html ). Stellen Sie Ihre Anfrage daher bitte noch einmal dort. Hinsichtlich eines Auskunftsanspruches nach dem NUIG ist m. E. zweifelhaft, ob die von Ihnen angeforderten Informationen Umweltinformationen sein können. Darunter versteht man grundsätzlich "Daten über den Zustand von Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen wie auch Informationen zu Lärm, Energie, Stoffen oder Strahlung, aber auch über Pläne und Programme, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken, sowie über die Umsetzung von Umweltrecht oder Kosten-Nutzen-Analysen von Umweltprojekten []. Daten des Umwelt- und Naturschutzes haben in der Regel einen räumlichen Bezug: wo befindet sich die Messstelle am Fluss, wo genau verlaufen die Grenzen des Naturschutzgebiets, welche Fabriken in meiner Umgebung setzen Schadstoffe frei?" (siehe http://www.bmub.bund.de/themen/umweltinformation-bildung/umweltinformation/kurzinfo/ ). Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 22.03. [#27201] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> herzliche…
An Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22.03. [#27201]
Datum
23. März 2018 11:16
An
Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe meine Anfrage an die entsprechende Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in