Durchsetzung der sog. Corona-Regeln

- Wie viele Beamte setzte das Land Brandenburg zur Durchsetzung der Bestimmungen der Corona-Eindämmungs-Verordnung des Landes Brandenburg ein?
- Wie viele Zuwiderhandlungen gegen die o. g. Verordnung konnte die Polizei Brandenburg bislang feststellen?
- Wie viele der festgestellten Zuwiderhandlungen endeten in einem Bußgeld- bzw. Strafverfahren nach dem IfSG?
- Kontrollierte die Polizei Brandenburg während der sog. Kontaktsperre Fahrzeug mit Kennzeichen aus weit gelegenen Regionen der Republik?
- Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie viele solcher Kontrollen wurden durchgeführt?
- Sieht die Polizei Brandenburg Beamte für die Kontrolle der Einhaltung der sog. Maskenpflicht vor? Oder reagiert die Polizei Brandenburg ausschließlich auf eingehende Meldungen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchsetzung der sog. Corona-Regeln [#187265]
Datum
23. Mai 2020 15:13
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Beamte setzte das Land Brandenburg zur Durchsetzung der Bestimmungen der Corona-Eindämmungs-Verordnung des Landes Brandenburg ein? - Wie viele Zuwiderhandlungen gegen die o. g. Verordnung konnte die Polizei Brandenburg bislang feststellen? - Wie viele der festgestellten Zuwiderhandlungen endeten in einem Bußgeld- bzw. Strafverfahren nach dem IfSG? - Kontrollierte die Polizei Brandenburg während der sog. Kontaktsperre Fahrzeug mit Kennzeichen aus weit gelegenen Regionen der Republik? - Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie viele solcher Kontrollen wurden durchgeführt? - Sieht die Polizei Brandenburg Beamte für die Kontrolle der Einhaltung der sog. Maskenpflicht vor? Oder reagiert die Polizei Brandenburg ausschließlich auf eingehende Meldungen?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187265 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir zur weiteren Bearbeitung übermittelt worden. Könnten Sie mir b…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
WG: Durchsetzung der sog. Corona-Regeln [#187265]
Datum
27. Mai 2020 13:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir zur weiteren Bearbeitung übermittelt worden. Könnten Sie mir bitte zwecks Zustellung eines rechtskräftigen Bescheides Ihr Meldeanschrift mitteilen. Eine Antwort via Plattform "Fragdenstaat.de" ist von hier aus nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], die Anschrift lautet: [geschwärzt], [geschwärzt] Ich gehe davon aus, dass die Zustellung des…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Durchsetzung der sog. Corona-Regeln [#187265]
Datum
1. Juni 2020 17:34
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], die Anschrift lautet: [geschwärzt], [geschwärzt] Ich gehe davon aus, dass die Zustellung des Bescheides im Rahmen des § 10 I S. 2 und II IFG erfolgt, d. h. sie unentgeltlich ist. Andernfalls informieren Sie mich bitte vorab über die Kosten nach § 10 I S. 1 IFG. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 187265 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]