Durchsetzung des Datenschutzes beim Betrieb von Alarmierungssystemen in Baden-Württemberg
In Ihrem Dokument
"Hinweise zum Datenschutz beim Betrieb von Alarmierungssystemen - Stand August 2021"
verfügbar unter
https://www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/…
schreiben Sie:
"Grundsätzlich sollten alle Komponenten des Systems (vom Leitrechner bis zum Meldeempfänger) eine Verschlüsselung der übertragenen Daten zulassen, die Alarmmeldungen sollten Ende-zu-Ende-verschlüsselt übertragen werden.
Wo das Alarmierungssystem eine solche technische Umsetzung des Schutzes der personenbezogenen Daten nicht gewährleisten kann, müssen organisatorische Maßnahmen getroffen werden.
In der Regel kommt hier als einzige Möglichkeit in Betracht, ausschließlich Daten ohne Personenbezug zu übermitteln; also maximal Alarmort, -art und Straße, keinesfalls jedoch
Hausnummern, Namen oder gar Patientendaten wie Diagnosen oder Vorerkrankungen."
Stand Januar 2022 war durch Sicherheitslücken bei Hilforganisationen die digitale Alarmierung von 3 verschiedenen Rettungsleitstellen in Baden-Württemberg zeitweise für jedermann über Internet frei einsehbar.
Dabei waren abermals personenbezogene Daten (Nachname, genaue Adresse mit Hausnummer, Geo-Koordinaten der Einsatz-Stelle) für jedermann frei zugänglich.
Meine Fragen:
1) In welchem Umfang überwacht Ihr Haus die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen, z.B. Verwendung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder das ausschließliche Übermitteln von Daten ohne Personenbezug bei jeder einzelnen Leitstelle ?
2) Die primäre Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt über die von Stadt- und Landkreisen aufgebauten und betriebenen Kommunikationsnetze zur Alarmierung.
Sind die jeweiligen Stadt- und Landkreise bzw. Rettungsleitstellen verpflichtet, die korrekte Verwendung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder das ausschließliche Übermitteln von Daten ohne Personenbezug gegenüber Ihrem Haus verbindlich nachzuweisen ?
3) Plant Ihr Haus eine verbindliche Pflicht zur Einführung der oben genannten Maßnahmen, z.B. Verwendung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder das ausschließliche Übermitteln von Daten ohne Personenbezug bei jeder einzelnen Leitstelle ? Wie ist hierzu der Zeitplan ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Januar 2022
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2. März 2022
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