Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils

- die Anzahl der Beschwerden, die sich gegen eine rechtswidrige Drittlandsübermittlung nach dem "Schrems II"-Urteil (EuGH Rechtssache C-311/18) richten
- die Anzahl wie viele dieser Beschwerden abgeschlossen wurden, sowie die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde
- die Anzahl der Ermittlungen, die zu o.g. Sachverhalt in eigener Aktion angestellt werden, sowie die Anzahl wie viele dieser Ermittlungen abgeschlossen wurden und die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde
- die Anzahl der getätigten Abhilfeanordnungen nach Art. 58, Abs 2 DSGVO, getrennt nach jeweiliger Abhilfeanordnung (Warnung, Verwarnung etc.), sowie die Anzahl der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ohne formliche Abhilfeanordnung ausgesetzt wurde

Ergebnis der Anfrage

Da bei Beschwerden und Kontrollanregungen, die den Einsatz von Cookies
oder anderen Trackingtechnologien betreffen, stets auch die
Drittstaatenübermittlung zum Gegenstand der Verfahren gemacht wird,
wurde in sämtlichen Verfahren, die "Cookies" und "Tracking" betreffen,
die Problematik der Drittstaatenübermittlung - sofern eine solche
gegeben war - adressiert.

Es finden sich in unserem Vorgangsbearbeitungssystem 47 Einträge für
Beschwerden oder Kontrollanregungen im nichtöffentlichen Bereich unter
dem Begriff "Cookies" seit dem 16. Juli 2020 bis zum 1. November 2021.
Für den öffentlichen Bereich sind es 6 Beschwerden oder
Kontrollanregungen im selben Zeitraum.

Für den Begriff "Tracking" sind es im nichtöffentlichen Bereich 11
Einträge, 2 davon sind auch unter dem Begriff "Cookies" veraktet. Im
nichtöffentlichen Bereich gab es eine Beschwerde, die unter diesem
Begriff und zugleich unter dem Begriff "Cookies" veraktet wurde, also
bereits in den oben genannten 6 Vorgängen enthalten ist.

3 Beschwerden wurden unter dem Begriff "Drittstaatenübermittlung" veraktet.

Insgesamt ergibt sich auf dieser Basis eine Zahl von 65 Beschwerden oder
Kontrollanregungen.

Sofern ältere Verfahren noch betrieben wurden, als das Urteil des EuGH
"Schrems II" ergangen ist, wurde dieser Umstand mit in die Verfahren
integriert.

Von den oben genannten 65 Beschwerden sind bereits 35 abgeschlossen und
zu den Akten gelegt worden.

Bis auf zwei Verfahren, die noch andauern, wurden sämtliche Verfahren
aufgrund von Beschwerden oder Kontrollanregungen aufgenommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl der …
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils [#230691]
Datum
7. Oktober 2021 12:55
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der Beschwerden, die sich gegen eine rechtswidrige Drittlandsübermittlung nach dem "Schrems II"-Urteil (EuGH Rechtssache C-311/18) richten - die Anzahl wie viele dieser Beschwerden abgeschlossen wurden, sowie die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde - die Anzahl der Ermittlungen, die zu o.g. Sachverhalt in eigener Aktion angestellt werden, sowie die Anzahl wie viele dieser Ermittlungen abgeschlossen wurden und die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde - die Anzahl der getätigten Abhilfeanordnungen nach Art. 58, Abs 2 DSGVO, getrennt nach jeweiliger Abhilfeanordnung (Warnung, Verwarnung etc.), sowie die Anzahl der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ohne formliche Abhilfeanordnung ausgesetzt wurde
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230691/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese i…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils [#230691]
Datum
8. Oktober 2021 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Az. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Antworten zu den von Ihnen angefragt…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils [#230691]
Datum
8. November 2021 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Antworten zu den von Ihnen angefragten Informationen habe ich unser Vorgangsbearbeitungssystem ausgewertet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem System die von den Beschwerdeführenden oder Hinweisgebenden vorgebrachten Vorwürfe einer Datenschutzverletzung nicht im Detail aufgenommen werden, sondern stattdessen übergeordnete Begriffe verwendet werden. Aus diesem Grund liegen die von Ihnen angefragten Zahlen zu den Fragen nicht vor und ließen sich auch nicht ohne eine aufwendige Einzelsichtung des Aktenbestands ermitteln. Dennoch kann ich Ihnen einige Informationen zu Ihren Fragen geben. > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > - die Anzahl der Beschwerden, die sich gegen eine rechtswidrige > Drittlandsübermittlung nach dem "Schrems II"-Urteil (EuGH Rechtssache > C-311/18) richten Da bei Beschwerden und Kontrollanregungen, die den Einsatz von Cookies oder anderen Trackingtechnologien betreffen, stets auch die Drittstaatenübermittlung zum Gegenstand der Verfahren gemacht wird, wurde in sämtlichen Verfahren, die "Cookies" und "Tracking" betreffen, die Problematik der Drittstaatenübermittlung - sofern eine solche gegeben war - adressiert. Es finden sich in unserem Vorgangsbearbeitungssystem 47 Einträge für Beschwerden oder Kontrollanregungen im nichtöffentlichen Bereich unter dem Begriff "Cookies" seit dem 16. Juli 2020 bis zum 1. November 2021. Für den öffentlichen Bereich sind es 6 Beschwerden oder Kontrollanregungen im selben Zeitraum. Für den Begriff "Tracking" sind es im nichtöffentlichen Bereich 11 Einträge, 2 davon sind auch unter dem Begriff "Cookies" veraktet. Im nichtöffentlichen Bereich gab es eine Beschwerde, die unter diesem Begriff und zugleich unter dem Begriff "Cookies" veraktet wurde, also bereits in den oben genannten 6 Vorgängen enthalten ist. 3 Beschwerden wurden unter dem Begriff "Drittstaatenübermittlung" veraktet. Insgesamt ergibt sich auf dieser Basis eine Zahl von 65 Beschwerden oder Kontrollanregungen. Sofern ältere Verfahren noch betrieben wurden, als das Urteil des EuGH "Schrems II" ergangen ist, wurde dieser Umstand mit in die Verfahren integriert. > - die Anzahl wie viele dieser Beschwerden abgeschlossen wurden, sowie > die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die > Übermittlung ausgesetzt wurde Von den oben genannten 65 Beschwerden sind bereits 35 abgeschlossen und zu den Akten gelegt worden. Dies geschieht bei kleineren Fällen (Kleinstunternehmen, geringe Reichweite) nach Versendung eines Hinweises nach Art. 58 Abs. 1 Buchst. d DSGVO oder wenn die monierten Datenübermittlungen tatsächlich abgestellt worden sind. Wenn dies geschehen ist, fand es in den meisten Fällen ohne vorherige Anordnung statt. Generell werden die Verfahren nur eingestellt, wenn die Übermittlung abgestellt wurde oder zusätzliche und hinreichende Maßnahmen für die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen ergriffen wurden. Dazu sei angemerkt: Ob in allen eingestellten Beschwerdefällen zum heutigen Zeitpunkt jegliche Schrems II-betreffende Datenübermittlung verlässlich unterbleibt, ist unklar. Eine vollumfassende Nachkontrolle wäre nicht leistbar. > - die Anzahl der Ermittlungen, die zu o.g. Sachverhalt in eigener Aktion > angestellt werden, sowie die Anzahl wie viele dieser Ermittlungen > abgeschlossen wurden und die Anzahl oder relative Häufigkeit der > Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde Bis auf zwei Verfahren, die noch andauern, wurden sämtliche Verfahren aufgrund von Beschwerden oder Kontrollanregungen aufgenommen. > - die Anzahl der getätigten Abhilfeanordnungen nach Art. 58, Abs 2 > DSGVO, getrennt nach jeweiliger Abhilfeanordnung (Warnung, Verwarnung > etc.), sowie die Anzahl der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ohne > formliche Abhilfeanordnung ausgesetzt wurde Siehe oben. Eine genauere Auflistung ist hier nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]