Durchsetzung des "Schrems II"-Urteils
- die Anzahl der Beschwerden, die sich gegen eine rechtswidrige Drittlandsübermittlung nach dem "Schrems II"-Urteil (EuGH Rechtssache C-311/18) richten
- die Anzahl wie viele dieser Beschwerden abgeschlossen wurden, sowie die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde
- die Anzahl der Ermittlungen, die zu o.g. Sachverhalt in eigener Aktion angestellt werden, sowie die Anzahl wie viele dieser Ermittlungen abgeschlossen wurden und die Anzahl oder relative Häufigkeit der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ausgesetzt wurde
- die Anzahl der getätigten Abhilfeanordnungen nach Art. 58, Abs 2 DSGVO, getrennt nach jeweiliger Abhilfeanordnung (Warnung, Verwarnung etc.), sowie die Anzahl der Sachverhalte, in denen die Übermittlung ohne formliche Abhilfeanordnung ausgesetzt wurde
Anfrage abgelehnt
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Datum8. Oktober 2021
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10. November 2021
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