Durchsetzung des ZwVbG in Bezug auf die Habersaathstr. 40–48

Unterlagen und Kommunikation, die die Durchsetzung der Regeln des ZwVbG in Bezug auf die Häuser Habersaathstr. 40–48 in Berlin-Mitte betreffen; dazu zählen auch interne Prüfvermerke oder Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum keine Maßnahmen ergriffen wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchsetzung des ZwVbG in Bezug auf die Habersaathstr. 40–48 [#251324]
Datum
13. Juni 2022 19:35
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen und Kommunikation, die die Durchsetzung der Regeln des ZwVbG in Bezug auf die Häuser Habersaathstr. 40–48 in Berlin-Mitte betreffen; dazu zählen auch interne Prüfvermerke oder Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum keine Maßnahmen ergriffen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251324/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchsetzung des ZwVbG in Bezug auf die Habers…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Durchsetzung des ZwVbG in Bezug auf die Habersaathstr. 40–48 [#251324]
Datum
15. Juli 2022 14:36
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Durchsetzung des ZwVbG in Bezug auf die Habersaathstr. 40–48“ vom 13.06.2022 (#251324) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> ihren Antrag lehne ich gemäß § 9 Abs. 2 IFG bis zum rechtskräftigen Absch…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Durchsetzung des ZwVbG in Bezug auf die Habersaathstr. 40–48 [#251324]
Datum
19. Juli 2022 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ihren Antrag lehne ich gemäß § 9 Abs. 2 IFG bis zum rechtskräftigen Abschluss der laufenden Gerichtsverfahren ab. Mit freundlichen Grüßen