Düsseldorfer Amtsblätter

Sämtliche Amtsblätter der Landeshauptstadt Düsseldorf aus dem Jahr 2019.
Es reicht mir, wenn Sie die Dateien im PDF-Format zur Verfügung stellen.

Auf https://www.duesseldorf.de/rathaus-online/amtsblatt.html findet man ja leider nur die aktuellste Ausgabe.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Düsseldorfer Amtsblätter [#181778]
Datum
2. März 2020 22:43
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Amtsblätter der Landeshauptstadt Düsseldorf aus dem Jahr 2019. Es reicht mir, wenn Sie die Dateien im PDF-Format zur Verfügung stellen. Auf https://www.duesseldorf.de/rathaus-online/amtsblatt.html findet man ja leider nur die aktuellste Ausgabe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181778 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist eingegangen und wird an die zuständige Stelle der Stadtverwaltung Düss…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Düsseldorfer Amtsblätter [#181778]
Datum
2. März 2020 22:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist eingegangen und wird an die zuständige Stelle der Stadtverwaltung Düsseldorf weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen