DV zur Durchführung informationstechnischer Maßnahmen im Bereich der elektronischen Akte

die Dienstvereinbarung zur Durchführung informationstechnischer Maßnahmen im Bereich der elektronischen Akte, wie in BT-Drucksache 18/5809 3.) erwähnt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. September 2015
  • Frist
    17. Oktober 2015
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Anna Biselli
Anna Biselli
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Dienstverein…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Anna Biselli
Betreff
DV zur Durchführung informationstechnischer Maßnahmen im Bereich der elektronischen Akte [#11339]
Datum
15. September 2015 15:20
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Dienstvereinbarung zur Durchführung informationstechnischer Maßnahmen im Bereich der elektronischen Akte, wie in BT-Drucksache 18/5809 3.) erwähnt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli
Anna Biselli
Anna Biselli
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "DV zur Durchführung informationstechnisch…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: DV zur Durchführung informationstechnischer Maßnahmen im Bereich der elektronischen Akte [#11339]
Datum
26. Oktober 2015 09:28
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "DV zur Durchführung informationstechnischer Maßnahmen im Bereich der elektronischen Akte" vom 15.09.2015 (#11339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 11339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>
Anna Biselli
Anna Biselli
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "DV zur Durchführung informationstechnisch…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: AW: DV zur Durchführung informationstechnischer Maßnahmen im Bereich der elektronischen Akte [#11339]
Datum
24. November 2015 10:33
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "DV zur Durchführung informationstechnischer Maßnahmen im Bereich der elektronischen Akte" vom 15.09.2015 (#11339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anna Biselli Anfragenr: 11339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>

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Anna Biselli
Anna Biselli
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "DV zur Durchführung informationstechnisch…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Anna Biselli
Betreff
AW: AW: AW: DV zur Durchführung informationstechnischer Maßnahmen im Bereich der elektronischen Akte [#11339]
Datum
8. Februar 2016 09:22
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "DV zur Durchführung informationstechnischer Maßnahmen im Bereich der elektronischen Akte" vom 15.09.2015 (#11339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 115 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anna Biselli Anfragenr: 11339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Anna Biselli << Adresse entfernt >>