E-Mail der Oberbürgermeisterin zwischen dem 01.11. und 30.11.2020

Anfrage an: Stadt Augsburg

Alle erhaltenen wie versendeten E-Mails der Oberbürgermeisterin Weber zwischen dem 01.11. und 30.11.2020. Personenbezogene Daten können geschwörzt werden.

Vielen Dank und schönes Wochenende!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Dezember 2020
  • Frist
    13. Januar 2021
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle erhaltenen w…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Mail der Oberbürgermeisterin zwischen dem 01.11. und 30.11.2020 [#205453]
Datum
11. Dezember 2020 00:05
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle erhaltenen wie versendeten E-Mails der Oberbürgermeisterin Weber zwischen dem 01.11. und 30.11.2020. Personenbezogene Daten können geschwörzt werden. Vielen Dank und schönes Wochenende!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205453/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Augsburg
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer oben genannten Anfrage vom 11.12.2020 baten Sie um Übersendung folgender Unte…
Von
Stadt Augsburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer oben genannten Anfrage vom 11.12.2020 baten Sie um Übersendung folgender Unterlagen: "Alle erhaltenen wie versendeten E-Mails der Oberbürgermeisterin Weber zwischen dem 01.11. und 30.11.2020. Personenbezogene Daten können geschwörzt werden." Frau Oberbürgermeisterin Weber erhält und versendet jeden Tag eine Vielzahl von E-Mails. Aufgrund der Vielzahl der im November 2020 eingegangenen und versendeten E-Mails an bzw. von Frau OB Weber, muss Ihr Antrag hinsichtlich der erwünschten E-Mails konkretisiert werden, um Ihren Antrag abarbeiten zu können (Landmann/Rohmer UmweltR/Reidt/Schiller UIG § 4 Rn. 5a) und um Ihnen die erbetene Höhe der anfallenden Kosten angeben zu können. Der Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 und 2 IFS ist auf die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises beschränkt. Der weitergehende Auskunftsanspruch nach Art. 39 Abs. 1 BayDSG ist im Gegensatz zum Anspruch nach der IFS nur gegeben, soweit Sie ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft darlegen. Ihr Antrag lässt nicht erkennen, zu welchen Informationen Sie konkret Zugang wünschen (§ 3 Abs. 3 Satz 1 IFS). Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit zur Konkretisierung Ihres Antrages und zur Darlegung Ihres o.g. berechtigten Interesses bis zum 12.02.2021. Danach müsste im Einzelnen geprüft werden, inwieweit es sich bei den beantragten Unterlagen um Angelegenheiten des eigenen oder übertragenen Wirkungskreises handelt, ob es sich möglicherweise um urheberrechtlich oder datenschutzrechtlich geschützte Daten handelt, ob durch das Bekanntwerden der Informationen die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Funktionsfähigkeit und die effektive Aufgabenerfüllung unserer Verwaltung gefährdet würde, welcher Verwaltungsaufwand durch eine Zusammenstellung entstehen würde, ob sonstige Ausschlussgründe vorliegen bzw. wie dieser Antrag abgearbeitet werden kann werden kann. Aufgrund der Vielzahl der von Ihnen angeforderten Dokumente und der dadurch bedingten oben dargestellten Komplexität der Prüfung ihres Antrags, informieren wir Sie außerdem über die Verlängerung der Antragsbearbeitungsfrist um zwei Monate gemäß § 5 Abs. 3 IFS. Wir weisen darauf hin, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) entsprechend der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Augsburg (Kostensatzung) erhoben werden (§ 8 IFS). Aufgrund der erforderlichen Prüfungen gehen wir von einem höheren Verwaltungsaufwand aus. Abhängig davon, wie sie ihren Antrag präzisieren und/oder einschränken, wird ein Kostenvorschuss fällig (§ 4 Kostensatzung i. V. m. Art. 14 KG). Die Regelungen der Kostensatzung finden Sie unter dem nachfolgenden Link: https://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/rathaus/stadtrecht/pdf/21/2100.pdf https://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/buergerservice_rathaus/rathaus/stadtrecht/pdf/21/2100_anl.pdf Für die Auskünfte nach Art. 39 BayDSG (Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises) werden Kosten nach Maßgabe des Kostengesetzes erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail der Oberbürgermeisterin zwischen dem 01.…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: E-Mail der Oberbürgermeisterin zwischen dem 01.11. und 30.11.2020 [#205453]
Datum
11. März 2021 00:20
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mail der Oberbürgermeisterin zwischen dem 01.11. und 30.11.2020“ vom 11.12.2020 (#205453) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205453/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie haben um Konkretisierung der Anfrage gebeten. Es reichen auch die E-Mails vom 1…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: E-Mail der Oberbürgermeisterin zwischen dem 01.11. und 30.11.2020 [#205453]
Datum
11. März 2021 13:57
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben um Konkretisierung der Anfrage gebeten. Es reichen auch die E-Mails vom 10.11.2020. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205453/
Stadt Augsburg
Kostenvorschuss Die Stadt will 200€ für die Mails vom 10.11.2020.
Von
Stadt Augsburg
Via
Briefpost
Betreff
Kostenvorschuss
Datum
21. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Die Stadt will 200€ für die Mails vom 10.11.2020.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kostenvorschuss [#205453] Sehr << Anrede >> welche Kosten würden für die Übersendung _aller_ E-Ma…
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kostenvorschuss [#205453]
Datum
30. April 2021 17:19
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> welche Kosten würden für die Übersendung _aller_ E-Mails vom 01.11.2020 bis 30.11.2020 anfallen (so wie ursprünglich beantragt)? Wenn wir das Kostengesetz richtig verstehen gilt für IFS Anfragen ein Limit von 500€. Und 500€ für 30 Tage Emails wären von Preis-Leistung her viel besser als 200€ für nur einen Tag. Für nur 1 Tag fänden wir bis ca. 20€ ok (500/30=16,66€). Ansonsten wärs unwirtschatlich, die Einschränkung auf die Mails vom 10.11.2020 nicht zurückzunehmen und stattdessen alles zu beantragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205453/

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Stadt Augsburg
Automatische Antwort: Kostenvorschuss [#205453] Sehr Antragsteller/in ich bin bis zum 02.05.2021 nicht erreichba…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
Automatische Antwort: Kostenvorschuss [#205453]
Datum
30. April 2021 17:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bin bis zum 02.05.2021 nicht erreichbar. Meine E-Mails werden nicht bearbeitet und nicht weitergeleitet. Eilige Nachrichten senden Sie bitte an "<<E-Mail-Adresse>>" oder rufen unter der Tel.-Nr. 0821-324-2173 an. Mit freundlichen Grüßen