E-Mail-, Fax- und Telefonliste

Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die aktuelle / gültige Telefonliste, falls vorhanden auch die E-Mail- und Faxliste, des Landratsamt Göppingen (Kontaktdaten).

Falls vorhanden bitte ich um Aufschlüsselung nach Zuständigkeitsgebieten und einzelnem Sachbearbeiter.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Es wird insbesonders deshalb um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung vorliegen.
Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2016
  • Frist
    5. März 2016
  • 0 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuelle …
An Landratsamt Göppingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
E-Mail-, Fax- und Telefonliste [#15022]
Datum
4. Februar 2016 03:31
An
Landratsamt Göppingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuelle / gültige Telefonliste, falls vorhanden auch die E-Mail- und Faxliste, des Landratsamt Göppingen (Kontaktdaten). Falls vorhanden bitte ich um Aufschlüsselung nach Zuständigkeitsgebieten und einzelnem Sachbearbeiter. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Es wird insbesonders deshalb um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung vorliegen. Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Göppingen
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre Auskunftsanfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Das …
Von
Landratsamt Göppingen
Betreff
Antw: E-Mail-, Fax- und Telefonliste [#15022]
Datum
8. März 2016 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre Auskunftsanfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Das Landratsamt Göppingen ist bemüht, für die Bürgerinnen und Bürger zielgerichtet Ansprechpartner und Kontaktdaten für die jeweiligen Anliegen zugänglich zu machen. Deshalb haben wir auf unserer Homepage zu den jeweiligen Anliegen mehrere Wege der Informationsgewinnung eröffnet. Sowohl über die jeweiligen Ämterseiten der Landkreisverwaltung http://www.landkreis-goeppingen.de/,Lde/start/Landratsamt/Aemter.html als auch über die Rubrik Bürgerservice-Service A-Z http://www.landkreis-goeppingen.de/,Lde/start/Buergerservice/Service+A_Z+_alle+anzeigen_.html können Sie die gewünschten Informationen erhalten. Dort sind die entsprechenden Ansprechpartner einschließlich der Kontaktdaten aufgeführt. Sollten Sie sich über den Adressaten Ihres Anliegens unsicher sein, besteht zudem die Möglichkeit, über das zentrale Kontaktformular Ihr Anliegen an das Landratsamt zu senden. Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen