E-Mail Kommunikation der Stadtteilschule Walddörfer

Die gesamte E-Mail Kommunkation der Stadtteilschule Walddörfer und ihrer Lehrer, im Kontext der Schule, vom 1.1.2018 - 1.1.2020.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
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OC. GJ.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Stadtteilschule Walddörfer Details
Von
OC. GJ.
Betreff
E-Mail Kommunikation der Stadtteilschule Walddörfer [#170871]
Datum
23. November 2019 11:19
An
Stadtteilschule Walddörfer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die gesamte E-Mail Kommunkation der Stadtteilschule Walddörfer und ihrer Lehrer, im Kontext der Schule, vom 1.1.2018 - 1.1.2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen OC. GJ. Anfragenr: 170871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170871
Mit freundlichen Grüßen OC. GJ.

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Stadtteilschule Walddörfer
Sehr geehrte/-r Frau/Herr OC. GJ., den Eingang Ihres Antrags auf die Herausgabe von Informationen nach dem Hambur…
Von
Stadtteilschule Walddörfer
Betreff
AW: [EXTERN]- E-Mail Kommunikation der Stadtteilschule Walddörfer [#170871]
Datum
3. Dezember 2019 18:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/-r Frau/Herr OC. GJ., den Eingang Ihres Antrags auf die Herausgabe von Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) bestätige ich Ihnen hiermit. Leider kann Ihrem Begehren nicht entsprochen werden, da die E-Mail-Kommunikation personenbezogen erfolgt und demnach zunächst § 4 HmbTG einer Offenlegung entgegensteht. Die Herausgabe der E-Mails ist auch wegen § 9 Abs. 1 HmbTG aufgrund höherrangigen Rechts ausgeschlossen. Der E-Mail-Verkehr unterliegt den Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 Telekommunikationsgesetz (TKG). Gemäß § 88 Abs. 1 Satz 1 TKG fallen unter das Fernmeldegeheimnis der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis stellt ein gewichtiges Grundrecht derjenigen Personen dar, die via E-Mail kommuniziert haben und sich auf die Vertraulichkeit des bilateral ausgetauschten Inhalts verlassen. Da der Großteil der schulischen E-Mail-Kommunikation mit Schülerinnen und Schüler sowie deren Sorgeberechtigten erfolgt, sind vom Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung stehende Personen betroffen. Mit freundlichen Grüßen