E-Mail-Verschlüsselung

Mein Ziel ist die Email-Verschlüsselung. Dazu habe ich Ihre Anleitung zur E-Mail-Verschlüsselung für externe Kommunikationspartner.
Ich habe mir laut Ihrer Anleitung das Zertifikat der Kontaktperson von der BA. im
.cer-Format heruntergeladen und es in meinen Kontakten v. Outlook importiert.
Wenn ich nun eine verschlüsselte E-Mail an diese Kontaktperson senden möchte bekomme ich die Meldung: "das Zertifikat ist nicht vorhanden oder ungültig".
Wenn ich mir das Zertifikat ansehe bekomme ich die Meldung: "Dieses Zertifikat kann nicht bis zu einer Zertifizierungsstelle verifiziert werden".
Ich bitte um Ihre Unterstützung wie die Fehlerquelle beseitigt werden kann.
Besten Dank im voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. September 2018
  • Frist
    16. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mein Ziel ist di…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Mail-Verschlüsselung [#33489]
Datum
14. September 2018 18:08
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mein Ziel ist die Email-Verschlüsselung. Dazu habe ich Ihre Anleitung zur E-Mail-Verschlüsselung für externe Kommunikationspartner. Ich habe mir laut Ihrer Anleitung das Zertifikat der Kontaktperson von der BA. im .cer-Format heruntergeladen und es in meinen Kontakten v. Outlook importiert. Wenn ich nun eine verschlüsselte E-Mail an diese Kontaktperson senden möchte bekomme ich die Meldung: "das Zertifikat ist nicht vorhanden oder ungültig". Wenn ich mir das Zertifikat ansehe bekomme ich die Meldung: "Dieses Zertifikat kann nicht bis zu einer Zertifizierungsstelle verifiziert werden". Ich bitte um Ihre Unterstützung wie die Fehlerquelle beseitigt werden kann. Besten Dank im voraus!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes können Sie die Herausgabe vorhandener…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: E-Mail-Verschlüsselung [#33489]
Datum
15. Oktober 2018 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes können Sie die Herausgabe vorhandener amtlicher Informationen beantragen. In Ihrem Fall wäre dies das folgende Dokument, das Sie wahrscheinlich bereits haben dürften, welches ich aber hier nochmals vorsorglich beifüge: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/E-Mail-Verschluesselung-S-MIME_ba016305.pdf Sofern bei der Umsetzung der E-Mail-Verschlüsselung technische Probleme auftreten, hilft das Informationsfreiheitsgesetz bei der Problemlösung leider nicht weiter. Selbstverständlich ist die BA aber gerne bereit, Sie bei der Lösung technischer Probleme weitestgehend zu unterstützen. Ich empfehle Ihnen, das o.g. Dokument noch einmal sorgfältig durchzugehen und die darin beschriebenen Schritte umzusetzen. Wenn dann immer noch Probleme auftreten sollten, wenden Sie sich am besten an die in dem Dokument angegebene E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen