E-Mails und andere Kommunikation bezüglich "Cannabis ist kein Brokkoli"

- Dokumente wie E-Mails o.Ä., die im Zusammenhang mit der von der Drogenbeauftragen der Bundesregierung getätigten Aussage "Cannabis ist kein Brokkoli" (nicht exakter Wortlaut) und den damit verbundenen Reaktionen der Öffentlichkeit stehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente wie E-M…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Mails und andere Kommunikation bezüglich "Cannabis ist kein Brokkoli" [#196068]
Datum
27. August 2020 08:21
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente wie E-Mails o.Ä., die im Zusammenhang mit der von der Drogenbeauftragen der Bundesregierung getätigten Aussage "Cannabis ist kein Brokkoli" (nicht exakter Wortlaut) und den damit verbundenen Reaktionen der Öffentlichkeit stehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196068/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: E-Mails und andere Kommunikation bezüglich "Cannabis ist kein Brokkoli" [#196068]
Datum
1. September 2020 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen mit, dass keine Dokumente zu der vo…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
E-Mails und andere Kommunikation bezüglich "Cannabis ist kein Brokkoli" [#196068]
Datum
3. September 2020 15:10
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen mit, dass keine Dokumente zu der von Ihnen zitierten Aussage der Drogenbeauftragten der Bundesregierung oder darauf erfolgter Reaktionen der Öffentlichkeit vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen