E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche ein- und ausgegangen E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich bin mit dem soweit rechtlich-notwendigen Schwärzen von personenbezogenen Daten einverstanden. Ein Drittbeteiligungsverfahren wird hiermit unnötig. Sollten Sie E-Mail-Adressen schwärzen müssen, so schwärzen Sie bitte ausschließlich den Teil vor dem @-Zeichen. Die Domain hinter dem @-Zeichen möge bitte ungeschwärzt bleiben, da dies kein personenbezogenes Datum ist. Ferner berücksichtigen Sie bitte, dass juristische Personen keinen Datenschutz genießen - ausschließlich natürliche Personen. Sollten Sie meine gesetzlichen Auskunftsrechte verletzen/missachten, so weise ich jetzt schon darauf hin, dass ich in dieser Angelegenheit klagefähig- und klagebereit bin.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2017
  • Frist
    30. Mai 2017
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche ein- …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny [#21197]
Datum
26. April 2017 17:55
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche ein- und ausgegangen E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich bin mit dem soweit rechtlich-notwendigen Schwärzen von personenbezogenen Daten einverstanden. Ein Drittbeteiligungsverfahren wird hiermit unnötig. Sollten Sie E-Mail-Adressen schwärzen müssen, so schwärzen Sie bitte ausschließlich den Teil vor dem @-Zeichen. Die Domain hinter dem @-Zeichen möge bitte ungeschwärzt bleiben, da dies kein personenbezogenes Datum ist. Ferner berücksichtigen Sie bitte, dass juristische Personen keinen Datenschutz genießen - ausschließlich natürliche Personen. Sollten Sie meine gesetzlichen Auskunftsrechte verletzen/missachten, so weise ich jetzt schon darauf hin, dass ich in dieser Angelegenheit klagefähig- und klagebereit bin. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Freigebiet 1 27568 Bremerhaven
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu meiner E-Mail "E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny [#21…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny [#21197]
Datum
26. April 2017 17:56
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu meiner E-Mail "E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny [#21197]" von eben gerade teile ich mit, dass ich als Eingrenzung nur an den E-Mails aus 2016 und 2017 interessiert bin. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in Besten Dank für Ihre IFG-Anfrage, welche von uns de…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017
Datum
16. Mai 2017 14:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Besten Dank für Ihre IFG-Anfrage, welche von uns derzeit bearbeitet wird. Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Antrag nicht auf eine einfache Auskunft gerichtet und damit gebührenpflichtig ist. Nach einer unverbindlichen Schätzung dürften Gebühren zwischen 100 und 200 € anfallen. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Gebührenhöhe erst bei Finalisierung des Bescheides feststeht, sodass auch Abweichungen möglich sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 [#21197] Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihr Schre…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 [#21197]
Datum
16. Mai 2017 21:50
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 16.05.2017. Sicherlich sind Sie eine vielbeschäftigte Mitarbeitern und haben wichtige Aufgaben zu erledigen. Daher möchte ich den Aufwand für meine Anfrage für Sie möglichst gering halten. Können Sie mir bitte mitteilen von welcher Größenordnung wir bei der Anzahl der E-Mails hier reden? Lassen sich die E-Mails systematisch oder strukturell gewissen Stichwörtern oder Kategorien zuordnen? So wäre eine Eingrenzung sicherlich möglich und sinnvoll. Ich wünsche Ihnen noch eine angenehme Woche! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 [#21197] Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Rückm…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 [#21197]
Datum
18. Mai 2017 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir gehen aktuell von ca. 20 E-Mails von und an Prof. Gorny als Beauftragter für kreative und digitale Ökonomie in den Jahren 2016 und 2017 aus. Nach aktuellem Stand lassen sich folgende Kategorien bilden: Terminabsprachen und organisatorische Fragen; Einladungen zu Veranstaltungen/ Konferenzen; Planung von Veranstaltungen; inhaltliche Abstimmung; sonstiger Informationsaustausch. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass E-Mails an und von Bundesminister Gabriel, Staatssekretär Dr. Sontowski und ihrer engen Mitarbeiter (die vom Bundeswirtschaftsministerium in das Auswärtige Amt gewechselt sind) hierin nicht enthalten sind, weil das Bundeswirtschaftsministerium auf diese E-Mails keinen Zugriff mehr hat. Diesbezüglich müssten Sie sich an das Auswärtige Amt wenden. Um Missverständnisse zu vermeiden, wären wir dankbar, wenn Sie uns mitteilen könnten, ob Sie mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten auf der Fachebene (Referatsleiter und Referenten) einverstanden sind. Die Organisationseinheit würde dabei kenntlich bleiben. Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass wir nach dem IFG verpflichtet sind, Dritte nach § 8 IFG zu beteiligen und einen Monat zur Stellungnahme einzuräumen, sofern ihre Belange durch den Informationsantrag berührt sind. Da Sie auf Drittbeteiligungen nur soweit verzichtet haben, wie Schwärzungen rechtlich notwendig sind, werden u.U. einzelne Drittbeteiligungen notwendig sein. Aus diesem Grund kann die Monatsfrist nach § 7 Abs. 5 IFG nicht eingehalten werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 [#21197] Sehr geehrt<< Anrede >> zuerst einmal vielen Dank …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 [#21197]
Datum
18. Mai 2017 22:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> zuerst einmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort vom 18.05.2017. Können Sie mir erklären, wieso Ihre Behörde auf E-Mails an und von Bundesminister Gabriel, Staatssekretär Dr. Sontowski und ihrer engen Mitarbeiter (die vom Bundeswirtschaftsministerium in das Auswärtige Amt gewechselt sind) keinen Zugriff mehr hat? Dies klingt für mich so, als wenn die E-Mails dieser Personen nicht archiviert und aufgehoben wurden oder einzig und allein den entsprechenden Personen vorlagen und diese die alten E-Mails schlicht zu ihrem neuen Arbeitsplatz/Arbeitgeber mitgenommen haben. Hinsichtlich den anderen Teilen Ihres Schreibens werde ich noch in einem anderen Schreiben Stellung nehmen und auf Ihre Antwort in obiger Frage warten. Bitte werden Sie erst nach weiterer gemeinsamer Absprache weiter tätig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: AW: Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 [#21197] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. In…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: AW: Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 [#21197]
Datum
19. Mai 2017 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. In der Bundesverwaltung ist es üblich, dass die in den Behörden angefallenen und an Fachaufgaben gebundene Daten bei einem Aufgabenwechsel übergeben werden. So wurde auch im Rahmen der Abordnungen zum Auswärtigen Amt verfahren. Zwar unterliegen die Daten des Mailsystems des BMWi einer regelmäßigen Sicherung zu dem Zweck bei etwaigen Hardwaredefekten einen Datenverlust verhindern und die entsprechenden E-Mails wiederherstellen zu können. Der Rückgriff auf noch vorhandene E-Mails in persönlichen Postfächern oder auf die entsprechenden Datensicherungen kann aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nur auf Veranlassung der jeweiligen Mailboxinhaber erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 [#21197] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Sc…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 [#21197]
Datum
22. Mai 2017 09:49
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.05.2017. Mir ist noch nicht der ganze Sachverhalt klar: Wieso werden die Daten von Sachbearbeitern oder anderen Mitarbeitern, die die Behörde wechseln, von diesen mitgenommen? Ihrer Behörde ist es dann doch nicht möglich, dass man ehemalige oder langfristige Vorgänge nachvollziehen kann, weil die entsprechenden Informationen fehlen. Ebenso handelt es sich bei den E-Mail-Postfächern der Mitarbeiter doch nicht um persönliche/private Postfächer, sondern um Postfächer, die ausschließlich der Erfüllung der Aufgaben der Mitarbeiter dienen. Ebenso ist mir unklar, wieso die E-Mails von und an Herrn Gorny nicht Ihrer Behörde vorliegen, wenn er welche von Bundesminister Gabriel, Staatssekretär Dr. Sontowski und ihrer engen Mitarbeiter erhalten oder an diese gesendet hat und diese ehemaligen Mitarbeiter Ihrer Behörde gewechselt sind. Dies hätte doch keine Auswirkungen auf das E-Mail-Postfach von Herrn Gorny bei Ihrer Behörde? Die aktuelle Beschreibung der Sachlage würde, wenn ich Sie richtig verstanden habe, offensichtlich Probleme mit dem Verwaltungsrecht verursachen und dem IFG zuwider laufen. Daher gehe ich zuerst von einem Missverständnis meinerseits aus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: AW: AW: Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 [#21197] Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren Fragen kann ich Ihn…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: AW: AW: Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 [#21197]
Datum
22. Mai 2017 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Auskünfte geben: 1. Soweit E-Mails nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Aktenführung zu den Akten zu nehmen sind, werden sie veraktet und sind selbstverständlich auch unabhängig vom Mitarbeiterbestand des Bundeswirtschaftsministeriums zugänglich. Dies trifft aber nicht auf alle Emails zu. 2. Herr Gorny ist in seiner Eigenschaft als Beauftragter für digitale und kreative Ökonomie nicht Angehöriger des Bundeswirtschaftsministeriums, sondern ein (externer) Berater. Dementsprechend verfügt er nicht über ein Mailpostfach im Bundeswirtschaftsministerium. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: AW: Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 [#21197] Sehr geehrt<< Anrede >> es ist mir eine Fr…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Ihr IFG Antrag vom 26. April 2017 [#21197]
Datum
22. Mai 2017 16:24
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> es ist mir eine Freude mit Ihnen in dieser Angelegenheit zusammenzuarbeiten. Angesichts der neuen Erkenntnisse muss ich zuerst Rücksprachen halten. Ich werde mich unaufgefordert, zeitnah wieder bei Ihnen melden. Vielen Dank für Ihr Engagement in dieser Angelegenheit! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung in dieser Angelegenheit: https://fragdenstaat.de/a/21197
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny“ [#21197]
Datum
23. Mai 2017 00:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung in dieser Angelegenheit: https://fragdenstaat.de/a/21197 . Folgende Fragestellung stellt sich: Ist ein Beauftragter eines (Bundes)ministeriums verwaltungrechtlich ein Beliehener und somit im Rahmen seiner Funktion auch Behörde im Sinne des IFG? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> nach getätigten Rücksprachen handelt es sich bei Herrn Gorny um einen Beauftr…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny“ [#21197]
Datum
24. Mai 2017 12:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> nach getätigten Rücksprachen handelt es sich bei Herrn Gorny um einen Beauftragten Ihrer Behörde, so dass Ihre Behörde ihn mit gewissen Aufgaben beliehen hat. Er ist demnach Beliehener gemäß dem Verwaltungsrecht und damit im Rahmen seiner durch Ihrer Behörde aufgetragenen Funktion Behörde im Sinne des IFG und damit auskunftspflichtig (§ 1 Absatz 1 Satz 3 IFG). Ergänzend hierzu unter Anderem die Ausarbeitung "Zur Informationspflichtigkeit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit nach dem Informationsfreiheitsgesetz" des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags (WD 3-3000-158/15). Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Sie dieser Auffassung hiermit folgen. Dadurch wären Herrn Gornys E-Mails durch Ihre Behörde vollständig anfragbar. Falls Sie hiervon nicht überzeugt sind, so würde ich die BfDI kontaktieren und sie bitten, dass man Ihnen ein entsprechendes Schreiben zu dieser Problematik zukommen lässt. Ich bedanke mich erneut für Ihre Tätigkeit in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der von Ihnen aufgeworfenen Rechtsfrage bitt…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny“ [#21197]
Datum
14. Juni 2017 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund der von Ihnen aufgeworfenen Rechtsfrage bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Bescheidung Ihres Antrags noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir bemühen uns, Ihnen so zeitnah wie möglich den Bescheid zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich bei Ihnen und Ihren Kollegen für die bisher äußerst positive…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny“ [#21197]
Datum
14. Juni 2017 13:04
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich bei Ihnen und Ihren Kollegen für die bisher äußerst positive Zusammenarbeit. Der Bescheid darf gerne einige Zeit in Anspruch nehmen, damit alles fehlerfrei und gut verläuft. Daher rege ich an, dass die Fragestellung vorerst schriftlich geklärt wird und erst am Ende ein Bescheid ergeht. Die Fragestellung ist nicht unbedingt einfach oder alltäglich, so dass ein Bescheid möglicherweise verfrüht und dadurch ggf. sachlich falsch ausgestellt werden könnte. Dies würde ich uns gerne durch ein gemeinsames Hinwirken und Hinweise geben, soweit ich dies kann, verhindern. Viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-728/002 II#0108 Sehr geehrtAntragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny“ [#21197]
Datum
19. Juni 2017 17:30
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-728/002 II#0108 Sehr geehrtAntragsteller/in für die lange Bearbeitungszeit Ihrer Eingabe möchte ich mich zunächst entschuldigen. Bevor ich in Ihrer Sache tätig werde, wäre ich für die Klärung einer Vorfrage dankbar. In Ihrer E-Mail bitten Sie um Vermittlung in der Angelegenheit. Aus den mir vorliegenden Informationen und dem mutmaßlichen weiteren Schriftwechsel auf "Frag den Staat" geht mir jedoch nicht hervor, bezüglich welcher Punkte Sie sich in Ihren Rechten nach dem IFG als verletzt ansehen. Sofern Sie lediglich um eine Einschätzung zur Rechtsstellung des Kreativbeauftragten bitten, kann ich Ihnen diese schon in groben Zügen geben. Demnach handelt es sich bei Herrn Gorny nicht um einen Beliehenen. Hierzu hätte er durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes mit der Wahrnehmung einer hoheitlichen Verwaltungsaufgabe betraut werden müssen. In diesem Fall wäre er nach dem IFG auch selbst anspruchsverpflichtet. Eine solche Aufgabe kann ich aber nicht erkennen. Er könnte jedoch eine sonstige öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe wahrnehmen. Dies kann ich jedoch noch nicht abschließend beurteilen. In einem solchen Fall wäre dann das Ministerium anspruchsverpflichtet. Sofern ich also in dieser Richtung vermittelnd tätig werden soll, bitte ich um eine entsprechende Rückmeldung. Sofern noch sonstige Rückfragen bestehen, können Sie mich auch gerne im Vorfeld anrufen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in inzwischen haben wir alle Unterlagen gesichtet. Es liegen ca. 140 E-Mails von und a…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny“ [#21197]
Datum
6. Juli 2017 12:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in inzwischen haben wir alle Unterlagen gesichtet. Es liegen ca. 140 E-Mails von und an Prof. Gorny als Beauftragter für kreative und digitale Ökonomie in den Jahren 2016 und 2017 vor. Die E-Mails lassen sich folgenden Kategorien zuordnen: Terminabsprachen und organisatorische Fragen; Einladungen zu Veranstaltungen; Rundmails zur Übermittlung von Informationen/ Einladungen an einen größeren Adressatenkreis (darunter Prof. Gorny); Einladungen zu Veranstaltungen/ Konferenzen; Planung von Veranstaltungen; inhaltliche Abstimmung; Interviewanfragen; sonstiger Informationsaustausch. Sollten Sie eine Begrenzung ihres Antrags vornehmen möchten, bitten wir Sie um entsprechenden Hinweis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bescheid Bescheid, siehe Anhang
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
21. Juli 2017
Status
Warte auf Antwort
Bescheid, siehe Anhang
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 06.07.2017 sowie Ihre Geduld in dieser Ang…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny“ [#21197]
Datum
24. Juli 2017 17:18
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 06.07.2017 sowie Ihre Geduld in dieser Angelegenheit. Ich melde mich erst jetzt zurück, da ich diverse Rücksprachen und fachliche Absprachen halten musste. Ich bitte um Verständnis hierfür. Ich bitte vorerst um die E-Mails von/an Herrn Gorny, welche der inhaltlichen Abstimmung oder Stellungnahme dienen, beispielsweise zwecks Formulierungshilfen, Beratungen, Entwürfen, Gesetzesänderungen, Planungen, Unterstützungen, siehe unter anderem hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/119/1811995.pdf , Seite 22, die vertraglichen Tätigen von Herrn Gorny. Dabei soll unabhängig sein, ob Herr Gorny diese gegenüber der Bundesregierung oder anderen staatlichen Stellen getätigt hat oder gegenüber sonstigen Dritten. Ich bitte darum, dass Sie besonders § 5 Absatz 1, 3 und 4 IFG bedenken. Demnach sind Namen, Telefonnummern, Berufs- und Funktionsbezeichnung usw. nicht schützenswert und mein Interesse steht über dem möglichen Geheimhaltungsinteresse von Dritten. Dies dürfte Ihren möglichen Aufwand für das Schwärzen von personenbezogenen Daten deutlich reduzieren. Ferner möchte ich um eine neue Gebühren- und Auslagenangabe Ihrerseits bitten, da die alte Angabe aufgrund starker Einschränkungen meiner Anfrage nicht mehr gelten dürfte. Ich würde dann darauf basierend entsprechende Gebührenermäßigungen geltend machen. Bitte bedenken Sie hierbei, dass das allgemeine informieren Ihrerseits über das IFG nicht Teil meiner individuellen Anfrage ist und demnach nicht Teil der Kosten für meine individuelle Anfrage ist. Abschließend danke ich Ihnen wie immer für Ihre wertvolle Arbeit und wünsche Ihnen eine schöne Woche! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in besten Dank für Ihre Rückmeldung. Wir hatten Ihnen mit E-Mail vom 06.07.2017 die Mögl…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny“ [#21197]
Datum
25. Juli 2017 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in besten Dank für Ihre Rückmeldung. Wir hatten Ihnen mit E-Mail vom 06.07.2017 die Möglichkeit gegeben, Ihren Antrag zu begrenzen. Da wir von Ihnen keine Rückmeldung erhalten haben, gingen wir davon aus, dass Sie an Ihrem ursprünglichen Auskunftsbegehren festhalten ("sämtliche ein- und ausgegangen E-Mails von Prof. Dr. Gorny in seiner Rolle als Beauftragter für kreative und digitale Ökonomie aus den Jahren 2016 und 2017"). Der Bescheid wurde bereits vor Eingang Ihrer E-Mail erstellt und zur Poststelle gegeben und sollte Sie in den nächsten Tagen erreichen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in besten Dank für Ihre Rückmeldung. Wir hatten Ihnen mit E-Mail vom 06.07.2017 die Mö…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny“ [#21197]
Datum
25. Juli 2017 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in besten Dank für Ihre Rückmeldung. Wir hatten Ihnen mit E-Mail vom 06.07.2017 die Möglichkeit gegeben, Ihren Antrag zu begrenzen. Da wir von Ihnen keine Rückmeldung erhalten haben, gingen wir davon aus, dass Sie an Ihrem ursprünglichen Auskunftsbegehren festhalten ("sämtliche ein- und ausgegangen E-Mails von Prof. Dr. Gorny in seiner Rolle als Beauftragter für kreative und digitale Ökonomie aus den Jahren 2016 und 2017"). Der Bescheid wurde bereits vor Eingang Ihrer E-Mail erstellt und zur Poststelle gegeben und sollte Sie in den nächsten Tagen erreichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort vom 25.07.2017. Darin schreiben Sie…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny“ [#21197]
Datum
26. Juli 2017 13:18
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort vom 25.07.2017. Darin schreiben Sie, dass Sie den (Kosten-)Bescheid bereits auf den Weg gebracht haben, da Sie von mir in dieser Angelegenheit nichts mehr gehört haben und dadurch davon ausgingen, dass ich an meinem ursprünglichen Antrag festhalte. Ich bin ehrlich gesagt über den Vorgang verwundert. Dieses Vorgehen ist, entgegen Ihrem vorigen einwandfreiem Vorgehen, leider nicht sonderlich bürgernah. Bereits dadurch, dass ich nach der Ankündigung der Kosten in Höhe von bis zu 200 Euro, um eine Kategorisierung der Informationen zwecks Einschränkung meiner Anfrage und einer damit verbundenen Kostenreduzierung fragte, ist ersichtlich, dass ich keine Kosten in dieser Höhe tragen möchte. Es fehlt also mein Einverständnis hierzu. Ungeachtet dessen, dass dieses Vorgehen nicht sonderlich bürgernah war, ist dieses auch rechtlich nicht zulässig: 1. Fehlende Frist Zwischen Ihrer Antwort vom 06.07.2017 und meiner Antwort vom 24.07.2017 liegen weniger als 3 Wochen Abstand. Dies ist weder ein ungewöhnlich langer Zeitraum zum Antworten, noch sieht das Gesetz meinerseits eine entsprechende Pflicht vor, dass ich in dieser Angelegenheit in gewisser Zeit zu reagieren habe. Eine entsprechende Frist beziehungsweise Bitte Ihrerseits wurde nicht gesetzt bzw. geäußert. Ich wäre dieser sonst gerne nachgekommen, trotz meiner Verhinderung eher zu agieren. 2. Fehlende Anhörung Die hier getroffene Entscheidung wurde ohne die notwendige Anhörung des Antragstellers getätigt. Es handelt sich hierbei folglich um einen Verfahrensfehler. Dass der Antragsteller hier auf seine Rechte zur Stellungnahme bei der Anhörung verzichtet ist nicht ersichtlich. Ein konkludentes Handeln (Zustimmung oder Äußerung des Willens zur Nicht-Einschränkung der Anfrage durch Schweigen) kann nicht angenommen werden, da hierfür die nötigen Anzeichen fehlen sowie der Antragsteller bereits im Vorfeld deutlich Maßnahmen gegen die Kosten ergreifen wollte. Gemäß meiner vorigen E-Mail vom 24.07.2017 hätte ich auf Grundlage der neuen Information zu den nach der Eingrenzung anfallenden Kosten verschiedene Kostenermäßigungsgründe geltend gemacht. Die momentane Höhe der Kosten stellt für mich aufgrund meiner individuellen Situation eine unangemessene Härte dar und hindert mich an der effektiven Wahrnehmung meiner vom Grundgesetz abgeleiteten Informationsfreiheit. Erläuterungen sowie Nachweise hierüber reiche ich gerne nach Klärung der momentanen Situation nach. 3. Schweigen ist keine Zustimmung Unter Berücksichtigung einer fehlenden Frist zur Rückmeldung seitens des Antragstellers sowie der fehlenden Anhörung ist ferner festzuhalten, dass ein Schweigen im Verwaltungsrecht nicht mit einer Zustimmung gleichzusetzen ist. Ein Schweigen seitens des Antragstellers stellt im Verwaltungsrecht weder eine Zustimmung oder Ablehnung dar. Ich gehe davon aus, dass hier ein - Ihrerseits ursprünglich aus der Intention heraus gut gemeinter - Irrtum vorliegt. Ich bitte um Auskunft darüber, wie wir hier weiter verfahren wollen. Ich rege eine von Ihrer Behörde aus veranlasste Korrektur bzw. Aufhebung des Bescheides durch Ihre Behörde an. Ungeachtet dessen wünsche ich Ihnen weiterhin eine schöne Woche! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AZ: 61000/004#002 Sehr geehrt<< Anrede >> ihr Bescheid liegt mir nun vor. Ich habe hierzu weiterführ…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny“ [#21197]
Datum
28. Juli 2017 14:39
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
AZ: 61000/004#002 Sehr geehrt<< Anrede >> ihr Bescheid liegt mir nun vor. Ich habe hierzu weiterführende Fragen: 1. An welchem Datum kann ich mit den Informationen in elektronischer Form rechnen? 2. An welchem Datum wurde mit der Bearbeitung meines Antrags ohne inhaltliche Begrenzung begonnen? 3. Wie viel Euro genau wurden für Auslagen wie beispielsweise Papier erhoben? 4. Wie lauten Name, Faxnummer, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Sachbearbeiters des Kostenbescheids? Diese sind im Briefkopf des Kostenbescheids nicht angegeben. Auch der Kostenbescheid selbst enthält aus rechtlicher Sicht gewisse Problematiken. Ich bitte daher um zeitnahe Antwort. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ab 7. August wieder im Büro erreichbar. Ihre Emails werden nicht weitergel…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Automatische Antwort: AW: AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny“ [#21197]
Datum
28. Juli 2017 14:39
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ab 7. August wieder im Büro erreichbar. Ihre Emails werden nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich an das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Bitte um weitere Bearbeitung (eilt, fristgebunden) [#21197]
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Bearbeitu…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bitte um weitere Bearbeitung (eilt, fristgebunden) [#21197]
Datum
28. Juli 2017 15:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Bearbeitung meiner beiden folgenden E-Mails in Angelegenheit "E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny [#21197]". Es geht um eine fehlerhafte Bearbeitung meiner Anfrage nach dem IFG und einem damit verbundenen fehlerhaften Kostenbescheid. Möglicherweise ist die Hinzuziehung Ihrer Rechtsabteilung bei der Bearbeitung meiner Schreiben sinnvoll. Ich bitte um eine Bearbeitung Ihrerseits, während Frau Knecht unerwarteterweise längerfristig abwesend ist, da es sich hierbei um fristgebundene Angelegenheiten handelt. Ich würde Ihnen und mir gerne das zeitintensive und nervenaufreibende Widerspruchs- und Klageverfahren ersparen. Vielen Dank für Ihre Mühen! E-Mail 1: ------------------------------------------------------ Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort vom 25.07.2017. Darin schreiben Sie, dass Sie den (Kosten-)Bescheid bereits auf den Weg gebracht haben, da Sie von mir in dieser Angelegenheit nichts mehr gehört haben und dadurch davon ausgingen, dass ich an meinem ursprünglichen Antrag festhalte. Ich bin ehrlich gesagt über den Vorgang verwundert. Dieses Vorgehen ist, entgegen Ihrem vorigen einwandfreiem Vorgehen, leider nicht sonderlich bürgernah. Bereits dadurch, dass ich nach der Ankündigung der Kosten in Höhe von bis zu 200 Euro, um eine Kategorisierung der Informationen zwecks Einschränkung meiner Anfrage und einer damit verbundenen Kostenreduzierung fragte, ist ersichtlich, dass ich keine Kosten in dieser Höhe tragen möchte. Es fehlt also mein Einverständnis hierzu. Ungeachtet dessen, dass dieses Vorgehen nicht sonderlich bürgernah war, ist dieses auch rechtlich nicht zulässig: 1. Fehlende Frist Zwischen Ihrer Antwort vom 06.07.2017 und meiner Antwort vom 24.07.2017 liegen weniger als 3 Wochen Abstand. Dies ist weder ein ungewöhnlich langer Zeitraum zum Antworten, noch sieht das Gesetz meinerseits eine entsprechende Pflicht vor, dass ich in dieser Angelegenheit in gewisser Zeit zu reagieren habe. Eine entsprechende Frist beziehungsweise Bitte Ihrerseits wurde nicht gesetzt bzw. geäußert. Ich wäre dieser sonst gerne nachgekommen, trotz meiner Verhinderung eher zu agieren. 2. Fehlende Anhörung Die hier getroffene Entscheidung wurde ohne die notwendige Anhörung des Antragstellers getätigt. Es handelt sich hierbei folglich um einen Verfahrensfehler. Dass der Antragsteller hier auf seine Rechte zur Stellungnahme bei der Anhörung verzichtet ist nicht ersichtlich. Ein konkludentes Handeln (Zustimmung oder Äußerung des Willens zur Nicht-Einschränkung der Anfrage durch Schweigen) kann nicht angenommen werden, da hierfür die nötigen Anzeichen fehlen sowie der Antragsteller bereits im Vorfeld deutlich Maßnahmen gegen die Kosten ergreifen wollte. Gemäß meiner vorigen E-Mail vom 24.07.2017 hätte ich auf Grundlage der neuen Information zu den nach der Eingrenzung anfallenden Kosten verschiedene Kostenermäßigungsgründe geltend gemacht. Die momentane Höhe der Kosten stellt für mich aufgrund meiner individuellen Situation eine unangemessene Härte dar und hindert mich an der effektiven Wahrnehmung meiner vom Grundgesetz abgeleiteten Informationsfreiheit. Erläuterungen sowie Nachweise hierüber reiche ich gerne nach Klärung der momentanen Situation nach. 3. Schweigen ist keine Zustimmung Unter Berücksichtigung einer fehlenden Frist zur Rückmeldung seitens des Antragstellers sowie der fehlenden Anhörung ist ferner festzuhalten, dass ein Schweigen im Verwaltungsrecht nicht mit einer Zustimmung gleichzusetzen ist. Ein Schweigen seitens des Antragstellers stellt im Verwaltungsrecht weder eine Zustimmung oder Ablehnung dar. Ich gehe davon aus, dass hier ein - Ihrerseits ursprünglich aus der Intention heraus gut gemeinter - Irrtum vorliegt. Ich bitte um Auskunft darüber, wie wir hier weiter verfahren wollen. Ich rege eine von Ihrer Behörde aus veranlasste Korrektur bzw. Aufhebung des Bescheides durch Ihre Behörde an. Ungeachtet dessen wünsche ich Ihnen weiterhin eine schöne Woche! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ------------------------------------------------------ sowie E-Mail 2: ------------------------------------------------------ Sehr geehrt<< Anrede >> ihr Bescheid liegt mir nun vor. Ich habe hierzu weiterführende Fragen: 1. An welchem Datum kann ich mit den Informationen in elektronischer Form rechnen? 2. An welchem Datum wurde mit der Bearbeitung meines Antrags ohne inhaltliche Begrenzung begonnen? 3. Wie viel Euro genau wurden für Auslagen wie beispielsweise Papier erhoben? 4. Wie lauten Name, Faxnummer, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Sachbearbeiters des Kostenbescheids? Diese sind im Briefkopf des Kostenbescheids nicht angegeben. Auch der Kostenbescheid selbst enthält aus rechtlicher Sicht gewisse Problematiken. Ich bitte daher um zeitnahe Antwort. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ------------------------------------------------------ Vielen Dank dafür! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Rücksprache mit unserem Rechtsreferat teilen w…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny= 93 [#21197] - Teil 1
Datum
1. August 2017 16:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Rücksprache mit unserem Rechtsreferat teilen wir Ihnen mit, dass der Bescheid zu Ihrem Antrag bereits erlassen worden ist und Ihnen bekanntgegeben wurde. Beigefügt senden wir Ihnen, wie angekündigt, eine elektronische Kopie des Email-Verkehrs von und mit Prof. Gorny. Das Dokument ist in acht Teile aufgeteilt, da sonst durch das Datenvolumen möglicherweise die Übermittlung problematisch sein könnte. Soweit Sie der Ansicht sind, dass der Bescheid rechtsfehlerhaft ist, steht es Ihnen offen, dies im Wege des Widerspruchs geltend zu machen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Teil 2 des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny= 93 [#21197] - Teil 2
Datum
1. August 2017 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Teil 2 des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Teil 3 des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny= 93 [#21197] - Teil 3
Datum
1. August 2017 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Teil 3 des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Teil 4 des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny= 93 [#21197] - Teil 4
Datum
1. August 2017 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Teil 4 des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Teil 5 des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny= 93 [#21197] - Teil 5
Datum
1. August 2017 16:11
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Teil 5 des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Teil 6 des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny= 93 [#21197] - Teil 6
Datum
1. August 2017 16:11
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Teil 6 des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Teil 7 des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny= 93 [#21197] - Teil 7
Datum
1. August 2017 16:12
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Teil 7 des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Teil 8 des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny= 93 [#21197] - Teil 8
Datum
1. August 2017 16:31
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei Teil 8 des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren des Referat VIA5, ich bin aus meinem Urlaub zur…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny= 93 [#21197] - Teil 8 [#21197]
Datum
8. August 2017 22:17
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren des Referat VIA5, ich bin aus meinem Urlaub zurückgekehrt und habe Ihre Antwort vom 1. August 2017 gelesen. Darin heißt es wörtlich: "Soweit Sie der Ansicht sind, dass der Bescheid rechtsfehlerhaft ist, steht es Ihnen offen, dies im Wege des Widerspruchs geltend zu machen." Hierzu möchte ich mitteilen, dass ich gerne den Widerspruchs- und Klageweg gehe. Diese Erfahrung durften auch schon eine Hand voll senatorische Behörden aus dem Land Bremen machen. Ungeachtet dessen bitte ich Sie jedoch weiterhin um eine inhaltliche Beantwortung der bereits gestellten Fragen zum Bescheid selbst: "2. An welchem Datum wurde mit der Bearbeitung meines Antrags ohne inhaltliche Begrenzung begonnen? 3. Wie viel Euro genau wurden für Auslagen wie beispielsweise Papier erhoben? 4. Wie lauten Name, Faxnummer, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Sachbearbeiters des Kostenbescheids? Diese sind im Briefkopf des Kostenbescheids nicht angegeben." Die Frage mit der Nummer 1 fällt weg, da diese sich bereits durch Ihre Übersendung der Dokumente erledigt hat, auch wenn ich die Dokumente urlaubsbedingt selbst noch nicht gesichtet habe. Die restlichen Fragen sind weiterhin offen und gemäß Ihrer Beratungs- und Fürsorgepflicht mir gegenüber zu beantworten, siehe § 25 VwVfG. Diese Informationen werden nämlich Teil meines Widerspruchsschreiben sowie je nach Notwendigkeit ebenso Teil meiner Klage. Sie sind also notwendig, damit ich als Verfahrensbeteiligter meine Rechte wirksam wahrnehmen kann. Ich bedanke mich für Ihre Mühen und hoffe, dass Sie ebenso einen schönen Urlaub hatten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch Widerspruch
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
13. August 2017
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Widerspruch
<< Anfragesteller:in >>
AW: Widerspruch [#21197] Ihr AZ: 61000/004#002 Sehr geehrte Damen und Herren, ich teile Ihnen hiermit mit, dass …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch [#21197]
Datum
13. August 2017 21:48
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Ihr AZ: 61000/004#002 Sehr geehrte Damen und Herren, ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich in der Angelegenheit "E-Mails vom Kreativbeauftragten Dieter Gorny [#21197]" soeben schriftlich Widerspruch eingelegt habe. Dieser geht Ihnen unterschrieben die Tage per Post zu Ihrem Dienstsitz in Berlin zu. Ich bitte um eine schriftliche Empfangsbestätigung. Den Widerspruch können Sie vorab hier online einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/e-mails-vom-kreativbeauftragten-dieter-gorny/#nachricht-74620 . Sensible Daten wurden von mir für die Online-Variante gegenüber der Öffentlichkeit geschwärzt. Ich habe zudem die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung in dieser Angelegenheit gebeten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Empfangsbestätigung Widerspruch [Empfangsbestätigung Widerspruch]
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Empfangsbestätigung Widerspruch
Datum
22. August 2017
Status
[Empfangsbestätigung Widerspruch]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung Widerspruch [#21197] Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hiermit an die Bescheidung…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung Widerspruch [#21197]
Datum
20. September 2017 11:46
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hiermit an die Bescheidung meines Widerspruchsschreiben vom 13.08.2017 erinnern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Empfangsbestätigung Widerspruch [#21197] Ihr AZ: 61000/004#002 Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Empfangsbestätigung Widerspruch [#21197]
Datum
2. Oktober 2017 18:59
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Ihr AZ: 61000/004#002 Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hiermit an die Bescheidung meines Widerspruchsschreiben vom 13.08.2017 erinnern. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Stellungnahme und Aktenzeichen Ihrer Behörde zu diesem Vorgang [#21197] Guten Tag Herr Winkler, würden Sie mir bi…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme und Aktenzeichen Ihrer Behörde zu diesem Vorgang [#21197]
Datum
16. Oktober 2017 17:26
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Guten Tag Herr Winkler, würden Sie mir bitte die Bitte um Stellungnahme Ihrerseits an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wg. dem strittigen Kostenbescheid aufgrund der Anfrage nach dem IFG wg. den E-Mails vom Kreativbeauftragten Herrn Dieter Gorny übersenden? Ebenso würde ich um Mitteilung Ihres Aktenzeichens in dieser Angelegenheit bitten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu einem Schreiben an das BMWi [#21197] 15-728/002 II#0108 Guten Tag Herr Winkler, ich…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu einem Schreiben an das BMWi [#21197]
Datum
3. November 2017 12:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
15-728/002 II#0108 Guten Tag Herr Winkler, ich möchte Sie bitten, dass Sie, falls die Behörde sich weiterhin nicht geäußert hat, mir zeitnah zumindest eine schriftliche Stellungnahme über Ihre Sicht der Dinge auf das aus meiner Sicht rechtswidrige Handeln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie übersenden, anhand der Informationen, die Ihnen aus dem Verfahren bekannt sind. Ich würde die Stellungnahme dann im Klageverfahren in dieser Angelegenheit gegen das BMWi einbringen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: AW: Ihr Antrag auf Zugang zu einem Schreiben an das BMWi [#21197] Ihr AZ: 15-728/002 II#0108 Sehr geehrt<&…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag auf Zugang zu einem Schreiben an das BMWi [#21197]
Datum
5. November 2017 01:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Ihr AZ: 15-728/002 II#0108 Sehr geehrt<< Anrede >> meine Bitte um Vermittlung und Stellungnahme hat sich erledigt. Ich habe mit meinem Widerspruch eine Gebührenreduzierung von 200 Euro auf 50 Euro erreicht. Dies empfinde ich als angemessen und die Angelegenheit ist damit für mich erledigt. Vielen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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