E-Mails - Wohnbebauung am Standort Würgassen
- E-Mails und sonstige Kommunikation des BMU die, die Wohnbebauung am Standort Würgassen thematisieren
- Gutachten/Berechnungen o.ä. zu „ersten orientierenden radiologischen Ausbreitungsberechnungen“
- in elektronischer Form
Quelle:
"Ein Standort wurde in den Flächenpool aufgenommen, obwohl das Kriterium „Abstand zur Wohnbebauung“ als nicht erfüllt gewertet wurde (Standort 27). Dies wurde plausibilisiert, indem in einer Fußnote das Kriterium „Abstand zur Wohnbebauung“ unter Verweis auf „erste orientierende radiologische Ausbreitungsberechnungen“ wieder relativiert wurde. Für die Nachvollziehbarkeit wäre es vorteilhaft gewesen, eine solche Relativierung bei der Einführung des Kriteriums zu diskutieren.
Dadurch hätte deutlich gemacht werden können, inwieweit diese Relativierung bei allen Standorten gleichermaßen Berücksichtigung findet. Bei der nächsten Wohnbebauung am Standort 27 handelt es sich um keine geschlossene Siedlungsfläche, sondern um eine Einzelbebauung. Auch aus diesem Grund ist es plausibel, den Standort nicht aufgrund des Kriteriums „Abstand zur Wohnbebauung“ vom Flächenpool auszuklammern. "
Anfrage erfolgreich
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Datum22. April 2020
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26. Mai 2020
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