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E-Mails - Wohnbebauung am Standort Würgassen

- E-Mails und sonstige Kommunikation des BMU die, die Wohnbebauung am Standort Würgassen thematisieren

- Gutachten/Berechnungen o.ä. zu „ersten orientierenden radiologischen Ausbreitungsberechnungen“

- in elektronischer Form

Quelle:
"Ein Standort wurde in den Flächenpool aufgenommen, obwohl das Kriterium „Abstand zur Wohnbebauung“ als nicht erfüllt gewertet wurde (Standort 27). Dies wurde plausibilisiert, indem in einer Fußnote das Kriterium „Abstand zur Wohnbebauung“ unter Verweis auf „erste orientierende radiologische Ausbreitungsberechnungen“ wieder relativiert wurde. Für die Nachvollziehbarkeit wäre es vorteilhaft gewesen, eine solche Relativierung bei der Einführung des Kriteriums zu diskutieren.
Dadurch hätte deutlich gemacht werden können, inwieweit diese Relativierung bei allen Standorten gleichermaßen Berücksichtigung findet. Bei der nächsten Wohnbebauung am Standort 27 handelt es sich um keine geschlossene Siedlungsfläche, sondern um eine Einzelbebauung. Auch aus diesem Grund ist es plausibel, den Standort nicht aufgrund des Kriteriums „Abstand zur Wohnbebauung“ vom Flächenpool auszuklammern. "

Quelle: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Endlagerprojekte/oeko-institut_zbl_stellungnahme-standortauswahl_bf.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - E-Mails und sonst…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Mails - Wohnbebauung am Standort Würgassen [#185081]
Datum
22. April 2020 08:44
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- E-Mails und sonstige Kommunikation des BMU die, die Wohnbebauung am Standort Würgassen thematisieren - Gutachten/Berechnungen o.ä. zu „ersten orientierenden radiologischen Ausbreitungsberechnungen“ - in elektronischer Form Quelle: "Ein Standort wurde in den Flächenpool aufgenommen, obwohl das Kriterium „Abstand zur Wohnbebauung“ als nicht erfüllt gewertet wurde (Standort 27). Dies wurde plausibilisiert, indem in einer Fußnote das Kriterium „Abstand zur Wohnbebauung“ unter Verweis auf „erste orientierende radiologische Ausbreitungsberechnungen“ wieder relativiert wurde. Für die Nachvollziehbarkeit wäre es vorteilhaft gewesen, eine solche Relativierung bei der Einführung des Kriteriums zu diskutieren. Dadurch hätte deutlich gemacht werden können, inwieweit diese Relativierung bei allen Standorten gleichermaßen Berücksichtigung findet. Bei der nächsten Wohnbebauung am Standort 27 handelt es sich um keine geschlossene Siedlungsfläche, sondern um eine Einzelbebauung. Auch aus diesem Grund ist es plausibel, den Standort nicht aufgrund des Kriteriums „Abstand zur Wohnbebauung“ vom Flächenpool auszuklammern. " Quelle: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Endlagerprojekte/oeko-institut_zbl_stellungnahme-standortauswahl_bf.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185081 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 22. April 2020. Vor dem Hintergru…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: E-Mails - Wohnbebauung am Standort Würgassen [#185081]
Datum
24. April 2020 12:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 22. April 2020. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bezüglich SARS-CoV-2 kann ich nicht ausschließen, dass sich die Beantwortung Ihrer Frage über die gemäß UIG vorgegebene Monatsfrist hinauszögern könnte. Ich würde Sie zu gegebener Zeit darauf hinweisen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mich mit untenstehender Mail vom 22. April 2020 um E-Mails und sonstige K…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: E-Mails - Wohnbebauung am Standort Würgassen [#185081]
Datum
19. Mai 2020 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mich mit untenstehender Mail vom 22. April 2020 um E-Mails und sonstige Kommunikation des Bundesumweltministeriums, die die Wohnbebauung am Standort Würgassen thematisieren sowie um Gutachten/Berechnungen o.ä. zu 'ersten orientierenden radiologischen Ausbreitungsrechnungen' in elektronischer Form gebeten. Als Anlage füge ich die einzige Unterlage bei, in dem dieser Zusammenhang aufgegriffen wurde. In der E-Mail der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH vom 28. Oktober 2019 (siehe Anlage) wurde sich auf die Anlage 1 der BGZ Standortempfehlung bezogen. Diese ist unter https://logistikzentrum-konrad.de/sites… abrufbar. Seitens des Bundesumweltministeriums gab es darüber hinaus zu der Thematik 'Wohnbebauung am Standort Würgassen' keinen weiteren Austausch mit der BGZ oder Dritten. Die Notwendigkeit sich Unterlagen durch die BGZ vorlegen zu lassen, bestand nicht, da die Aussage vor dem Hintergrund des vorgesehenen Umgangs mit abschließend konditionierten Abfallgebinden für das Endlager Konrad und des Abstands der einzelnen Wohnhäuser zum geplanten Logistikzentrum für das Endlager Konrad nachvollziehbar ist. Darüber hinaus wären Details zu dieser Frage auch Gegenstand der Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen Genehmigungsverfahrens für das Logistikzentrum für das Endlager Konrad. Mit freundlichen Grüßen