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E-Mails zur Bewertung des deutschen Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

den Austausch von E-Mails (einschließlich Anlagen) zwischen Kommissionsbeamten und der GD Connect und/oder der GD Justiz über die vorläufige Bewertung des deutschen Netzdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch diese GDs.

Diese sollten Folgendes beinhalten:
1. E-Mail eines Beamten der Kommission in der GD Justiz an einen Beamten in der GD CONNECT vom 24. April 2017 um 11.45 Uhr mit dem Titel "Notification 2017/127/D Act improving law enforcement on social networks".
2. E-Mail eines Beamten der Kommission in der GD CONNECT an einen Beamten der GD GROW vom 25. April um 9.15 Uhr mit dem Titel "Notifications 2017/127/D Act improving law enforcement on social networks - questions of understanding".
3. E-Mail eines Kommissionsbeamten in der GD JUSTIZ an mehrere Beamte in der GD CONNECT und der GD JUSTICE vom 23. Mai 2017 um 11.50 Uhr DE mit dem Titel "draft law assessment JUST/CNECT". Ref. Ares(2017)5137369 - 20/10/2017
4. E-Mail eines Kommissionsbeamten in der GD CONNECT an einen Beamten in der GD JUSTIZ vom 27. Mai 2017 um 10.20 Uhr mit dem Titel "Meeting at 17.30".
5. E-Mail eines Beamten der Kommission in der GD Justiz an einen Beamten der GD Justiz, Kopie mehrerer Beamter der GD CONNECT vom 8. Juni 2017 um 14.56 Uhr mit dem Titel "NetzDG-assessment-meeting CNECT-JUST-DE_clean (3)(2).docx".
6. E-Mail eines Beamten der Kommission in der GD JUSTIZ an einen Beamten der GD CONNECT vom 9. Juni um 18.00 Uhr mit dem Titel "Flash report technical meeting between DG JUST and CNECT and representatives from the German ministry of Justice on the draft law to improve law enforcement in social networks; 9 June".
7. E-Mail eines Kommissionsbeamten in der GD VERBINDUNG an Marie FRENAY, Mitglied des Kabinetts ANSIP vom 30. Juni 2017 um 13:03 Uhr mit dem Titel "Main modifications on the NetzDG".
8. alle anderen Mails, die sich auf dieses Thema beziehen.

Bitte antworten Sie mir auf deutsch.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2019
  • Frist
    9. August 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Mails zur Bewertung des deutschen Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) [#159332]
Datum
21. Juli 2019 15:06
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
den Austausch von E-Mails (einschließlich Anlagen) zwischen Kommissionsbeamten und der GD Connect und/oder der GD Justiz über die vorläufige Bewertung des deutschen Netzdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch diese GDs. Diese sollten Folgendes beinhalten: 1. E-Mail eines Beamten der Kommission in der GD Justiz an einen Beamten in der GD CONNECT vom 24. April 2017 um 11.45 Uhr mit dem Titel "Notification 2017/127/D Act improving law enforcement on social networks". 2. E-Mail eines Beamten der Kommission in der GD CONNECT an einen Beamten der GD GROW vom 25. April um 9.15 Uhr mit dem Titel "Notifications 2017/127/D Act improving law enforcement on social networks - questions of understanding". 3. E-Mail eines Kommissionsbeamten in der GD JUSTIZ an mehrere Beamte in der GD CONNECT und der GD JUSTICE vom 23. Mai 2017 um 11.50 Uhr DE mit dem Titel "draft law assessment JUST/CNECT". Ref. Ares(2017)5137369 - 20/10/2017 4. E-Mail eines Kommissionsbeamten in der GD CONNECT an einen Beamten in der GD JUSTIZ vom 27. Mai 2017 um 10.20 Uhr mit dem Titel "Meeting at 17.30". 5. E-Mail eines Beamten der Kommission in der GD Justiz an einen Beamten der GD Justiz, Kopie mehrerer Beamter der GD CONNECT vom 8. Juni 2017 um 14.56 Uhr mit dem Titel "NetzDG-assessment-meeting CNECT-JUST-DE_clean (3)(2).docx". 6. E-Mail eines Beamten der Kommission in der GD JUSTIZ an einen Beamten der GD CONNECT vom 9. Juni um 18.00 Uhr mit dem Titel "Flash report technical meeting between DG JUST and CNECT and representatives from the German ministry of Justice on the draft law to improve law enforcement in social networks; 9 June". 7. E-Mail eines Kommissionsbeamten in der GD VERBINDUNG an Marie FRENAY, Mitglied des Kabinetts ANSIP vom 30. Juni 2017 um 13:03 Uhr mit dem Titel "Main modifications on the NetzDG". 8. alle anderen Mails, die sich auf dieses Thema beziehen. Bitte antworten Sie mir auf deutsch.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Kommission
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21/07/2019. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihres Antrags auf Akteneinsicht - GESTDEM 2019/4266 + 2019/4305 - RE: E-Mails zur Bewertung des deutschen Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) [#159332]
Datum
23. Juli 2019 16:27
Status
Warte auf Antwort
ATT825851.jpg
1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21/07/2019. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 23/07/2019 unter Aktenzeichen GestDem 2019/4266 und 2019/4305 registriert wurde: • GestDem 2019/4266: Directorate-General for Communications Networks, Content and Technology (DG CNECT) • GestDem 2019/4305: Directorate-General for Justice and Consumers (DG JUST) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft am 13/08/2019 ab. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie rechtzeitig darüber informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mails zur Bewertung des deutschen Netzdurchset…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihres Antrags auf Akteneinsicht - GESTDEM 2019/4266 + 2019/4305 - RE: E-Mails zur Bewertung des deutschen Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) [#159332]
Datum
10. August 2019 12:09
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „E-Mails zur Bewertung des deutschen Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG)“ vom 21.07.2019 (#159332) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Europäische Kommission
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
10. August 2019 12:09
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Europäische Kommission
Ares(2019)5204534 - Your application for access to documents - GestDem 2019/4266 *** Einschreiben mit Rückschein,…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)5204534 - Your application for access to documents - GestDem 2019/4266
Datum
12. August 2019 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
*** Einschreiben mit Rückschein, Vorabkopie per E-Mail *** Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übermitteln wir Ihnen das Dokument Ares(2019)5204534 über Ihren Antrag auf Akteneinsicht - Az. GestDem 2019/4266 gesendet von Herrn Roberto Viola, Generaldirektor der GD CONNECT. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ares(2019)5204534 - Your application for access to documents - GestDem 2019/4266 [#159332] Sehr geehrteAntrag…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ares(2019)5204534 - Your application for access to documents - GestDem 2019/4266 [#159332]
Datum
13. August 2019 16:36
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit widerspreche ich den Ablehnungen des Dokumentes 2 sowie den Schwärzungen mit Bezugnahme auf den Schutz der Rechtsberatung in Dokument 4, wie abgelehnt im Dokument Ares(2019)5204534 über meinen Antrag auf Akteneinsicht - Az. GestDem 2019/4266 gesendet von Herrn Roberto Viola, Generaldirektor der GD CONNECT; und fordere einen Zweitantrag. Sie beziehen sich in der Anfrage darauf, dass Passagen der angeforderten Dokumente den Schutz der Rechtsberatung gemäß Artikel 4 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung 1049/2001 beeinträchtigen würden. Dem ist nicht so, denn die Investigation, auf die sich die Ablehnung nach Artikel 4 (2) des EU-Informationsfreiheitsgesetzes beruft, ist bereits abgeschlossen. Darum können die Dokumente jetzt veröffentlicht werden. Es besteht keinerlei Beeinträchtigung der Rechtsberatung. Zweitens sieht der Paragraph vor, dass die Dokumente trotzdem veröffentlicht werden müssen, wenn den Geheimhaltungsgründen überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Das besteht, nicht zuletzt deswegen, weil die Kommission sich in derzeit laufenden Gesetzeinitiativen (wie bspw. die Terrorist Content Regulation[1]) und Überlegungen für neue Gesetze (wie bspw. den Digital Services Act[2]) auf das NetzDG bezieht. Es wäre deshalb für die öffentliche Erwägung dieser Vorschläge hilfreich, die Überlegungen zum NetzDG von damals zu kennen. Es besteht somit ein überwiegendes Interesse im Sinne der Verordnung 1049/2001. Bezüglich des angeführten Ablehnungsgrund „Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen” möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie personenbezogene Daten in den Dokumenten jeweils schwärzen können. Ich gehe somit davon aus, dass hier nach Schwärzung personenbezogener Daten ein vollständiger Zugang zu den Dokumenten zu gewähren ist, da der Offenlegung keine Gründe entgegen stehen. Bitte prüfen Sie diesen Zweitantrag erneut. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/soteu2018-preventing-terrorist-content-online-regulation-640_en.pdf [2] https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/07/Digital-Services-Act-note-DG-Connect-June-2019.pdf Anfragenr: 159332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Reply to your access to documents request_GESTDEM 2019/4305_Ares(2019)5227886 Please find attached the reply to yo…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Reply to your access to documents request_GESTDEM 2019/4305_Ares(2019)5227886
Datum
13. August 2019 16:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Please find attached the reply to your access to documents request GESTDEM 2019/4305, addressed to the European Commission. The reply has also been sent, by registered mail, to the following address: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] – [geschwärzt] Kind regards, [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]'[geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Reply to your access to documents request_GESTDEM 2019/4305_Ares(2019)5227886 [#159332] Sehr geehrteAntragstel…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Reply to your access to documents request_GESTDEM 2019/4305_Ares(2019)5227886 [#159332]
Datum
13. August 2019 17:30
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit widerspreche ich den teilweisen Ablehnungen bzw. Schwärzungen des Dokumentes 6 mit Bezugnahme auf den Schutz der Rechtsberatung, wie abgelehnt in GESTDEM 2019/4305 durch die GD Justice; und fordere einen Zweitantrag. Sie beziehen sich in der Anfrage darauf, dass Passagen der angeforderten Dokumente den Schutz der Rechtsberatung gemäß Artikel 4 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung 1049/2001 beeinträchtigen würden. Dem ist nicht so, denn die Investigation, auf die sich die Ablehnung nach Artikel 4 (2) des EU-Informationsfreiheitsgesetzes beruft, ist bereits abgeschlossen. Darum können die Dokumente jetzt veröffentlicht werden. Es besteht keinerlei Beeinträchtigung der Rechtsberatung. Zweitens sieht der Paragraph vor, dass die Dokumente trotzdem veröffentlicht werden müssen, wenn den Geheimhaltungsgründen überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Das besteht, nicht zuletzt deswegen, weil die Kommission sich in derzeit laufenden Gesetzesinitiativen (wie bspw. die Terrorist Content Regulation[1]) und Überlegungen für neue Gesetze (wie bspw. den Digital Services Act[2]) auf das NetzDG bezieht. Es wäre deshalb für die öffentliche Erwägung dieser Vorschläge hilfreich, die Überlegungen zum NetzDG von damals zu kennen. Es besteht somit ein überwiegendes Interesse im Sinne der Verordnung 1049/2001. Bezüglich des angeführten Ablehnungsgrund Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie personenbezogene Daten in dem Dokument selbstverständlich schwärzen können. Ich gehe somit davon aus, dass hier nach Schwärzung personenbezogener Daten ein vollständiger Zugang zu dem Dokument zu gewähren ist, da der Offenlegung keine Gründe entgegen stehen. Bitte prüfen Sie diesen Zweitantrag erneut. Ebenfalls wurde mit von der GD CONNECT mitgeteilt, dass ich Dokument 1 auch von Ihnen (DG JUST) zu erhalten habe. In Ihrer letzten Mitteilung sind Sie auf dieses Dokument nicht weiter eingegangen. Ich erbitte in meinem Zweitantrag also ebenfalls erneut die Übermittlung dieses Dokumentes. Falls doch eine andere GD dafür zuständig sein sollte, so bitte ich um Weiterleitung des Anliegens. Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass eine reine Kommunikation bzw. Übermittlung der Dokumente per Mail ausreichend ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/soteu2018-preventing-terrorist-content-online-regulation-640_en.pdf [2] https://cdn.netzpolitik.org/wp-upload/2019/07/Digital-Services-Act-note-DG-Connect-June-2019.pdf Anfragenr: 159332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Europäische Kommission
Ihr Zweitantrag - GestDem 2019/4266 [#159332] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13/08/…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihr Zweitantrag - GestDem 2019/4266 [#159332]
Datum
14. August 2019 18:11
Status
Anfrage abgeschlossen
ATT807591.jpg
1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13/08/2019, in der Sie gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission um eine Überprüfung des Standpunkts der GD CNECT zu Ihrem Erstantrag GESTDEM 2019/4266 bitten. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Zweitantrags auf Zugang zu Dokumenten, der am 14/08/2019 registriert wurde (Ares(2019)5251071). Ihr Antrag wird binnen 15 Werktagen (bis zum 05/09/2019) bearbeitet. Sollte diese Frist verlängert werden müssen, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung Ihres Zweitantrags eine förmliche Entscheidung der Kommission ist, die Ihnen als Eilsendung zugestellt wird. Sie haben die Möglichkeit, uns die Telefonnummer einer Kontaktperson mitzuteilen (per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>), damit der externe Zustelldienst Sie bei Abwesenheit kontaktieren kann. Bitte beachten Sie, dass Ihre Telefonnummer von der Kommission ausschließlich zur Weiterleitung an den Zustelldienst verwendet wird. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Ares(2019)5585893 - Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung 1049/2001 (GestDem 2019/4266) [Ares(2019…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)5585893 - Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung 1049/2001 (GestDem 2019/4266)
Datum
5. September 2019 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
[Ares(2019)5585893 - Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung 1049/2001 (GestDem 2019/4266)](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c72b7719) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in Ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 13. August 2019, eingetragen am 14. August 2019 und in dem Sie gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission („Verordnung Nr. 1049/2001“) einen Zweitantrag zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. Wir werden Ihren Antrag so rasch wie möglich bearbeiten. Da wir uns im Augenblick noch mit anderen Kommissionsdiensten über Ihren Antrag beraten, sehen wir uns jedoch veranlasst, die vorgeschriebene Beantwortungsfrist, die am 5. September 2019 abläuft, gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung 1049/2001 um 15 Arbeitstage bis zum 26. September 2019 zu verlängern. Ich bitte um Ihre Nachsicht für diese Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ares(2019)5986312 - Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung 1049/2001 (Gestdem 2019/4266) [Ares(2019…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2019)5986312 - Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung 1049/2001 (Gestdem 2019/4266)
Datum
26. September 2019 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
3,8 KB


[Ares(2019)5986312 - Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung 1049/2001 (Gestdem 2019/4266)](https://webgate.ec.testa.eu/Ares/ext/documentInfoDetails.do?documentId=080166e5c7bce086) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 13. August 2019, eingetragen am 14. August 2019 und in der Sie gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission[[1]](#_ftn1) (nachfolgend „Verordnung 1049/2001“) einen Zweitantrag zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. Ich beziehe mich ebenfalls auf mein Schreiben vom 5. September 2019, mit dem die Frist für die Beantwortung Ihres Zweitantrags gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 um 15 Arbeitstage verlängert wurde. Diese verlängerte Beantwortungsfrist läuft am 26. September 2019 ab. Wir haben die Prüfung Ihrer Bewerbung abgeschlossen und die Antwort auf diese Frage an die deutsche Übersetzung geschickt. Sobald wir es erhalten haben, wird es dem Generalsekretär zur Unterzeichnung vorgelegt. Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles tun, um Ihnen eine endgültige Antwort so schnell wie möglich zusenden zu können. Ich bedauere diese zusätzliche Verzögerung und entschuldige mich für etwaige dadurch resultierende Unannehmlichkeiten. Ich bitte um Ihre Nachsicht für diese Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen,

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Europäische Kommission
Your confirmatory request for access to documents - GESTDEM 2019/4266 Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend fin…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Your confirmatory request for access to documents - GESTDEM 2019/4266
Datum
14. Oktober 2019 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend finden Sie eine Vorab-Kopie des Zweitbescheids vom 11/10/2019 zu Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumenten, der unter der Gestdem-Nummer 2019/4266 registriert wurde. Bitte beachten Sie, dass das Generalsekretariat der Europäischen Kommission in den kommenden Tagen eine förmliche Bekanntgabe der genannten Entscheidung vornehmen wird. Diese Vorab-Kopie dient lediglich Ihrer Information und stellt nicht die förmliche Bekanntgabe des Zweitbescheids dar. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente