E-Mobilität Förderung

Die Förderung für den Kauf eines E-Autos ist abgelaufen. Da der Ausgabetitel nicht aufgebraucht wurde, wüsste ich gerne ob noch die Anschaffung unterstützt wird, und wenn ja, wie ich diese Förderung beantragen kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Förderung für d…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Mobilität Förderung [#165435]
Datum
29. August 2019 09:53
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Förderung für den Kauf eines E-Autos ist abgelaufen. Da der Ausgabetitel nicht aufgebraucht wurde, wüsste ich gerne ob noch die Anschaffung unterstützt wird, und wenn ja, wie ich diese Förderung beantragen kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrteAntragsteller/in die Förderung für die Anschaffung eines e-Autos wird fortgesetzt. Hierzu verweise ic…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: E-Mobilität Förderung [#165435]
Datum
30. August 2019 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Förderung für die Anschaffung eines e-Autos wird fortgesetzt. Hierzu verweise ich Sie auf eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 31.05.2019: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190531-altmaier-kaufpraemie-fuer-e-autos-wird-bis-ende-2020-verlaengert.html Für weitere Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit freundlichen Grüßen