E-Scooter-Kapazität Stadt Ulm

Anfrage an: Stadt Ulm

Sämtliche Dokumentation (Protokolle, Gutachten, Notizen, Mailverkehr, ...), auf welche sich die Aussage von Herrn Ackermann stützt, wonach die Stadt Ulm etwa 900 E-Scooter vertrage (https://ezeitung.swp.de/suedwestpresse/ulm/2021-09-01/15/e-scooter-kuenftig-hat-die-stadt-den-hut-auf-59216485.html).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2021
  • Frist
    8. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Doku…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
E-Scooter-Kapazität Stadt Ulm [#227814]
Datum
4. September 2021 09:54
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumentation (Protokolle, Gutachten, Notizen, Mailverkehr, ...), auf welche sich die Aussage von Herrn Ackermann stützt, wonach die Stadt Ulm etwa 900 E-Scooter vertrage (https://ezeitung.swp.de/suedwestpresse/ulm/2021-09-01/15/e-scooter-kuenftig-hat-die-stadt-den-hut-auf-59216485.html).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227814/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Ulm
Sehr Antragsteller/in die in der SWP genannte Schätzung von 900 E-Tretrollern basiert auf einem Vergleich mit and…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: Antwortvorschlag Fragdenstaat Anfrage #227814 E-Scooter-Kapazität Stadt Ulm
Datum
4. Oktober 2021 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die in der SWP genannte Schätzung von 900 E-Tretrollern basiert auf einem Vergleich mit anderen Städten, da es hierfür noch keine standardisierte Berechnungsmethode gibt. Die entsprechende Aufstellung ist beigefügt. Freundliche Grüße