E-Scooter und Bikesharing Rahmenvereinbarung
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Stadtbild von Kassel wie auch in einigen Magistratsvorlagen der jüngeren Vergangenheit spielen E-Roller/Scooter eine größere Rolle. Soweit für mich erkennbar sind aktuell die Anbieter Bird, Lime, Tier und scooty vertreten. Darüber hinaus Nextbike als Bikesharing.
- Ich bitte mir daher die Rahmenvereinbarungen mit den jeweiligen Firmen zuzusenden.
- Ich bitte anzugeben, wo Einnahmen bzw. Ausgaben bei diesen Anbietern für die Stadt Kassel entstehen
- Einige Städte, die diese Systeme ebenfalls im Einsatz haben, haben die Möglichkeit anzugeben, wo keine Roller/Fahrräder geparkt werden dürfen und wo nicht. Dazu können z.B. Verbotszonen definiert werden, in denen nicht geparkt oder nicht gefahren werden darf. Im Bezug auf scooty wird dies in einem Zeitungsartikel auch explizit erwähnt (https://www.hna.de/kassel/kassel-e-scooter-roller-ausleihen-skooty-umwelt-90048341.html). Bei der Kommunikation mit den Anbietern reicht dies über einfache Mails und Excel-Dateien bis hin zu Schnittstellen, wie dem MDS-Standart. Welches System wird hier in Kassel benutzt und wie erfolgt die Weitergabe dieser Daten an die Anbieter? Sollte eine Programmierschnittstelle (API) benutzt werden, bitte ich um eine Zusendung der Adresse des entsprechenden API-Endpunktes.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum30. August 2021
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2. Oktober 2021
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