E-Zigarette / Wiederbefüllbarkeitsaversion / EVALI Desinformationen?

Hallo Frau Dr. Pieper,

Frage zum Thema: E-Zigaretten
Insbesondere: https://www.youtube.com/v/MJ4w-ixxHzs?t=125s
Bereich: Mineralöle / EVALI?

Erstmal schön dass das BfR so viel Aufwand auch in Videos steckt. Inhaltlich kommen trotzdem Fragen auf. Gerade die Aversion zu befüllbaren Tanks wirkt erstmal nicht so sehr Statistik-getrieben.

Der Hinweis zu Mineralölen/Pflanzenölen insbesondere klingt noch primär nach der EVALI-Desinformationskampagne aus den Staaten. (THC-Verdampfer mit VitE-Öl; evidenzfreie Implikation von E-Zigs, und die vorsätzliche linguistische Vermengung.)

Könnte natürlich eine ernsthafte Sorge wegen dem einen Fallcluster aus Bremerhaven sein. Aber gibt es dann da tatsächlich derart regelmäßige Fälle, dass man das aufbauschend der Wiederbefüllbarkeit zuschreiben sollte?

Ich wunder mich deshalb über diese Anmerkung im Video, weil es ja in der Politik deutliche Verständnissorgen zum Thema gibt. (Die SPD nannte das ja als Behelfsvorwand fürs TabStMoG.)
Ganz speziell herrscht dort z.B. die Annahme dass man Öl-haltige Substanzen mit wasserlöslichen VG/PG-Liquids "mischen" könne. = Küchenexperise: nil-pwa. Macht ja weder chemisch/physikalisch noch aus praktischen/finanziellen Gründen wirklich Sinn.
Und da stellt sich nun doch die Frage ob das BfR-Video diesbzgl. aufklärt, oder mehr Unsicherheit schürt denn warnt.

→ Der Rat zu geprüften/gebrauchsfertigen Liquids ist voll im BfR-Scope.
→ Fehlender Hinweis zur Vermischbarkeit in regulären E-Zigaretten/Liquids
bestimmt optimierbar. (Unabhängig zur Warnung vor Drogenkonsum.)
→ Die open-system-hate-vibes wirken aber irgendwie extern motiviert.

Gab es denn übrigens zu diesem Thema (Nov20 bis Mai21) Anfragen aus Bundestagsausschüssen, die sich auf das unliebige "Selber-Mischen" bezogen? (→ Brauchen Sie jetzt aber nicht ewig recherchieren. Ich vermute nat. nicht dass sich da jemand ernsthaft informiert hat.)

Danke!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2021
  • Frist
    22. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Mario Salzer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo Frau Dr. Pi…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Mario Salzer
Betreff
E-Zigarette / Wiederbefüllbarkeitsaversion / EVALI Desinformationen? [#228594]
Datum
20. September 2021 16:00
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo Frau Dr. Pieper, Frage zum Thema: E-Zigaretten Insbesondere: https://www.youtube.com/v/MJ4w-ixxHzs?t=125s Bereich: Mineralöle / EVALI? Erstmal schön dass das BfR so viel Aufwand auch in Videos steckt. Inhaltlich kommen trotzdem Fragen auf. Gerade die Aversion zu befüllbaren Tanks wirkt erstmal nicht so sehr Statistik-getrieben. Der Hinweis zu Mineralölen/Pflanzenölen insbesondere klingt noch primär nach der EVALI-Desinformationskampagne aus den Staaten. (THC-Verdampfer mit VitE-Öl; evidenzfreie Implikation von E-Zigs, und die vorsätzliche linguistische Vermengung.) Könnte natürlich eine ernsthafte Sorge wegen dem einen Fallcluster aus Bremerhaven sein. Aber gibt es dann da tatsächlich derart regelmäßige Fälle, dass man das aufbauschend der Wiederbefüllbarkeit zuschreiben sollte? Ich wunder mich deshalb über diese Anmerkung im Video, weil es ja in der Politik deutliche Verständnissorgen zum Thema gibt. (Die SPD nannte das ja als Behelfsvorwand fürs TabStMoG.) Ganz speziell herrscht dort z.B. die Annahme dass man Öl-haltige Substanzen mit wasserlöslichen VG/PG-Liquids "mischen" könne. = Küchenexperise: nil-pwa. Macht ja weder chemisch/physikalisch noch aus praktischen/finanziellen Gründen wirklich Sinn. Und da stellt sich nun doch die Frage ob das BfR-Video diesbzgl. aufklärt, oder mehr Unsicherheit schürt denn warnt. → Der Rat zu geprüften/gebrauchsfertigen Liquids ist voll im BfR-Scope. → Fehlender Hinweis zur Vermischbarkeit in regulären E-Zigaretten/Liquids bestimmt optimierbar. (Unabhängig zur Warnung vor Drogenkonsum.) → Die open-system-hate-vibes wirken aber irgendwie extern motiviert. Gab es denn übrigens zu diesem Thema (Nov20 bis Mai21) Anfragen aus Bundestagsausschüssen, die sich auf das unliebige "Selber-Mischen" bezogen? (→ Brauchen Sie jetzt aber nicht ewig recherchieren. Ich vermute nat. nicht dass sich da jemand ernsthaft informiert hat.) Danke!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Salzer Anfragenr: 228594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228594/ Postanschrift Mario Salzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Salzer
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.09.2021 Sehr geehrter Herr Salzer, in vorbezeichneter Ange…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.09.2021
Datum
23. September 2021 14:22
Status
Warte auf Antwort
317,2 KB
Sehr geehrter Herr Salzer, in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen anliegend unser Schreiben nur per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.09.2021 Sehr geehrter Herr Salzer, in vorbezeichneter Angelegenheit über…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.09.2021
Datum
21. Oktober 2021 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
739,7 KB
Sehr geehrter Herr Salzer, in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen unseren Bescheid nur per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen