EAO des Polizeipräsidenten vom 19.04.2012

Anfrage an: Polizei Berlin

die EAO "Aktionstage zum 1. Mai 2012 und Kurden" des PPr St vom 19.04.2012

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Januar 2013
  • Frist
    23. Februar 2013
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Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
EAO des Polizeipräsidenten vom 19.04.2012
Datum
22. Januar 2013 17:50
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die EAO "Aktionstage zum 1. Mai 2012 und Kurden" des PPr St vom 19.04.2012
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach § 18 a IFG in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "EAO des Polizeipräsidenten vom 19.04.2012…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: EAO des Polizeipräsidenten vom 19.04.2012
Datum
23. Februar 2013 10:08
An
Polizei Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "EAO des Polizeipräsidenten vom 19.04.2012" vom 22.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Stunden, 7 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "EAO des Polizeipräsidenten vom 19.04.2012…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EAO des Polizeipräsidenten vom 19.04.2012
Datum
10. März 2013 12:01
An
Polizei Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "EAO des Polizeipräsidenten vom 19.04.2012" vom 22.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Wochen, 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Der IFG-Antrag wurde wegen angeblichen Geheimhaltungspflichen abgelehnt (Details siehe gescanntes Schreiben).
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. März 2013
Status
Anfrage abgelehnt
Der IFG-Antrag wurde wegen angeblichen Geheimhaltungspflichen abgelehnt (Details siehe gescanntes Schreiben).
Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundliche…
Von
Polizei Berlin
Betreff
EAO des Polizeipräsidenten vom 19.04.2012
Datum
21. März 2013 12:57
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag Dr. Sandra Sawall Der Polizeipräsident in Berlin Stab des Polizeipräsidenten Behördliche Datenschutzbeauftragte PPr St 6 (V) Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin Fon: +49 (0)30/4664-906010 Fax: +49 (0)30/4664-906099 Email: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheits…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "EAO des Polizeipräsidenten vom 19.04.2012"
Datum
24. März 2013 10:55
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/3228 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt. Ich finde es für die Polizeiarbeit in einem demokratischen Rechtsstaat höchst bedenklich, wenn weitreichende Einsatzanordnungen zu Polizeieinsätzen der öffentlichen Einsicht und damit einer kritischen Diskussion vollständig entzogen sind. Zudem scheint eine Teilauskunft nicht einmal in Erwägung gezogen worden zu sein. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe vom 24.März2013 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre o. g. Eingabe haben wir erhalten. Bitte be…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe vom 24.März2013
Datum
25. März 2013 13:22
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihre o. g. Eingabe haben wir erhalten. Bitte beachten Sie, dass bei Verwendung von fragdenstaat.de die Vertraulichkeit der Kommunikation nicht gewährleistet werden kann, da der vollständige Emailverkehr automatisch veröffentlicht wird und von Jedermann, also insbesondere auch von der öffentlichen Stelle, bei der der Antrag auf Informationszugang gestellt wurde, eingesehen werden kann. Eine seriöse Schlichtungstätigkeit ist uns unter diesen Umständen nicht möglich. Wir bitten Sie daher unter Angabe des Stichworts "IFG-Eingabe" um Mitteilung Ihrer Emailadresse oder Anschrift entweder an <<E-Mail-Adresse>> (gerne auch verschlüsselt, siehe www.datenschutz-berlin.de/content/berlin/berliner-beauftragter/internetangebot/sichere-e-mail) oder an u. g. Anschrift bzw. Faxnummer, damit wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung setzen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in dieser Angelegenheit sonst nicht weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen Meike Kamp