EASY-Herkunftsländer 2022

die neueste EASY-Herkunftsländer-Liste, die derzeit für die bundesweite Verteilung von Asylantragssteller*innen benützt ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2022
  • Frist
    17. August 2022
  • Ein:e Follower:in
Nicolas Chevreux
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die neueste EASY-…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
EASY-Herkunftsländer 2022 [#253364]
Datum
15. Juli 2022 12:25
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die neueste EASY-Herkunftsländer-Liste, die derzeit für die bundesweite Verteilung von Asylantragssteller*innen benützt ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 253364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253364/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Chevreux, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG, der hier unter dem Aktenzeichen 13B-I…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: EASY-Herkunftsländer 2022 [#253364]
Datum
20. Juli 2022 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Chevreux, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG, der hier unter dem Aktenzeichen 13B-IFG-1040 geführt wird. In der Anlage übersende ich Ihnen die erbetene Information. Mit freundlichen Grüßen