EBE-Statistiken für 2015

Eine Übersicht über die im Jahr 2015 durch die KVB initiierten Aufforderungen zur Zahlung des sogenannten "erhöhten Beförderungsentgelts" (EBE), aus der folgendes hervorgeht:

1. Wie viele Personen wurden durch die KVB zur Zahlung eines EBE aufgefordert?
2. Wie viele Personen wurden durch Fahrausweisprüfer der KVB kontrolliert? Wie viele personen durch externe Fahrausweisprüfer?
3. Bei wievielen Kontrollen waren außer Mitarbeitern der KVB auch externe Mitarbeiter (etwa von Sicherheitsunternehmen oder Behörden wie Ordnungsamt und Polizei) beteiligt?
4. Wieviele durchgeführt Kontrollen waren sogenannte "Schwerpunktkontrollen" mit erhöhtem Personalaufwand? Welche weiteren Arten von Kontrollen kennt die KVB und wie oft wurden sie jeweils durchgeführt?
5. Wie viele Personen sind 2015 erfolgreich gegen die Zahlungsaufforderung der KVB vorgegangen?
6. Bei wievielen Personen war die Zahlungsaufforderung der KVB 2015 uneinbringlich (d.h. wegen zu geringem Einkommen oder Vermögen keine Vollstreckung möglich) und - falls erhoben - aus welchen Gründen?
7. Wie viele Personen haben das EBE der KVB 2015 tatsächlich gezahlt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Juli 2016
  • Frist
    6. August 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kölner Verkehrs-Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EBE-Statistiken für 2015 [#17251]
Datum
5. Juli 2016 14:37
An
Kölner Verkehrs-Betriebe
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die im Jahr 2015 durch die KVB initiierten Aufforderungen zur Zahlung des sogenannten "erhöhten Beförderungsentgelts" (EBE), aus der folgendes hervorgeht: 1. Wie viele Personen wurden durch die KVB zur Zahlung eines EBE aufgefordert? 2. Wie viele Personen wurden durch Fahrausweisprüfer der KVB kontrolliert? Wie viele personen durch externe Fahrausweisprüfer? 3. Bei wievielen Kontrollen waren außer Mitarbeitern der KVB auch externe Mitarbeiter (etwa von Sicherheitsunternehmen oder Behörden wie Ordnungsamt und Polizei) beteiligt? 4. Wieviele durchgeführt Kontrollen waren sogenannte "Schwerpunktkontrollen" mit erhöhtem Personalaufwand? Welche weiteren Arten von Kontrollen kennt die KVB und wie oft wurden sie jeweils durchgeführt? 5. Wie viele Personen sind 2015 erfolgreich gegen die Zahlungsaufforderung der KVB vorgegangen? 6. Bei wievielen Personen war die Zahlungsaufforderung der KVB 2015 uneinbringlich (d.h. wegen zu geringem Einkommen oder Vermögen keine Vollstreckung möglich) und - falls erhoben - aus welchen Gründen? 7. Wie viele Personen haben das EBE der KVB 2015 tatsächlich gezahlt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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