EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816)

da mir die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf meine folgende Frage seit 4 Monaten keine Antwort geben kann, wende ich mich an Sie.

Ich bin kein medizinischer Laie und habe das GKV-Abrechnungssystem durchaus verstanden: Mich interessiert die Frage, wie oft die Abrechnungsnummer (EBM) für die labortechnische Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006) in den Jahren 2017 bis zum 3. Quartal 2022 in Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurde und wie oft der Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) abgerechnet wurde – jeweils quartalsmäßig aufgeführt.

Vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
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Lutz Hornung
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: da mir di…
An Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Details
Von
Lutz Hornung
Betreff
EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) [#260729]
Datum
12. Oktober 2022 18:28
An
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da mir die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf meine folgende Frage seit 4 Monaten keine Antwort geben kann, wende ich mich an Sie. Ich bin kein medizinischer Laie und habe das GKV-Abrechnungssystem durchaus verstanden: Mich interessiert die Frage, wie oft die Abrechnungsnummer (EBM) für die labortechnische Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006) in den Jahren 2017 bis zum 3. Quartal 2022 in Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurde und wie oft der Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) abgerechnet wurde – jeweils quartalsmäßig aufgeführt. Vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung Anfragenr: 260729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260729/
Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung

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Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Sehr geehrter Herr Hornung, vielen Dank für ihr Interesse an der Abrechnungshäufigkeit spezifischer Laborparam…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Betreff
Antwort: WG: EBM Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) [#260729] <Virus checked>
Datum
14. Oktober 2022 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Hornung, vielen Dank für ihr Interesse an der Abrechnungshäufigkeit spezifischer Laborparameter. Ihrem Antrag auf Informationszugang nach § 9 Abs. 1 Thüringer Transparenzgesetz kann stattgegeben werden. Die formellen Anforderungen des Antrages sind erfüllt. Insbesondere liegen keine Ablehnungsgründe nach den §§ 12 bis 14 Thüringer Transparenzgesetz vor, wonach eine Ablehnung erfolgen müsste oder könnte. Durch den Antrag oder die Mitteilung der Information werden keine öffentlichen Belange gefährdet oder Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten verletzt bzw. personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart, so dass eine entsprechende Information gegeben werden kann. Anbei erhalten sie die gewünschte Auswertung. Die Abrechnung des 2.Quartals ist aktuell noch in der Bearbeitung. Die Abrechnung des 3.Quartals haben die Ärzte erst vor weinigen Tagen bei uns eingereicht, so das auch für diesen Zeitraum keine Auswertung erfolgen kann. Es handelt sich bei den abgerechneten Leistungsziffern um Abrechnungen aller Thüringer Praxen bei bereichseigenen und bereichsfremden Versicherten der GKV. Von einer Gebühr für den uns entstandenen Aufwand sehen wir ab. Sollten sie die Daten in irgendeiner Weise Veröffentlichen bitten wir um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen