Eckdaten für die Feststellung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite bzw. deren Aufhebung

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt.
1. Auf Grund welcher Zahlen und Gegebenheiten wurde die Feststellung getroffen?
2. Zu welchen Zeitpunkten wurde überprüft ob die epidemische Lage von nationaler Tragweite noch vorliegt? Auch hier bitte die Zahlen und Gegebenheiten für die Feststellung.
2a. Welche Personen waren an dieser Entscheidung beteiligt?
3. Welchen Zahlen und Gegebenheiten müssen gegeben sein um die Einschätzung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite aufzuheben?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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Cornelia Reppert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Deutsche Bun…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
Eckdaten für die Feststellung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite bzw. deren Aufhebung [#196591]
Datum
4. September 2020 11:06
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. 1. Auf Grund welcher Zahlen und Gegebenheiten wurde die Feststellung getroffen? 2. Zu welchen Zeitpunkten wurde überprüft ob die epidemische Lage von nationaler Tragweite noch vorliegt? Auch hier bitte die Zahlen und Gegebenheiten für die Feststellung. 2a. Welche Personen waren an dieser Entscheidung beteiligt? 3. Welchen Zahlen und Gegebenheiten müssen gegeben sein um die Einschätzung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite aufzuheben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 196591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196591/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Cornelia Reppert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert

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Deutscher Bundestag
Sehr geehrte Frau Reppert, im Anhang übersende ich Ihnen ein Informationsschreiben für Ihre Unterlagen und zur w…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Eckdaten für die Feststellung einer epidemische Lage von nationaler Tragweite bzw. deren Aufhebung [#196591]
Datum
29. September 2020 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Reppert, im Anhang übersende ich Ihnen ein Informationsschreiben für Ihre Unterlagen und zur weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen