Eckpunktepapier zweites IT-Sicherheitsgesetz

Das Eckpunktepapier für das geplante zweite IT-Sicherheitsgesetz, wie berichtet in http://www.spiegel.de/netzwelt/web/it-sicherheitsgesetz-bsi-soll-bei-gefahr-weisungsrecht-fuer-unternehmen-erhalten-a-1247573.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Eckpunktepap…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Eckpunktepapier zweites IT-Sicherheitsgesetz [#35759]
Datum
12. Januar 2019 16:26
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Aktenzeichen: ZII4-13002/4#1828 Sehr geehrter Herr Meister, mit E-Mail vom 12. Januar 2019 beantragen Sie auf Gru…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen: ZII4-13002/4#1828
Datum
29. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, mit E-Mail vom 12. Januar 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) „das Eckpunktepapier für das geplante zweite IT-Sicherheitsgesetz, wie berichtet in http://www.spiegel.de/netzwelt/web/it-sicherheitsgesetz-bsi-soll-bei-gefahr-weisungsrecht-fuer-unternehmen-erhalten-a-1247573.html. Ihr Antrag wird unter Bezugnahme auf § 3 Nr. 3b IFG abgelehnt. Danach besteht ein Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Zweck der Vorschrift ist es, einen unbefangenen und freien Meinungsaustausch innerhalb einer Behörde oder zwischen Behörden zu gewährleisten. Der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Punkte, um den Gefahren der voranschreitenden Digitalisierung zu begegnen. Zu den zentralen Vorhaben der Bundesregierung in dem Bereich der IT-Sicherheit zählt daher die Fortschreibung des IT-Sicherheitsgesetzes zu einem IT-Sicherheitsgesetz 2.0. Dieses Gesetz soll Maßnahmen zum Schutz der Gesellschaft bzw. der Bürger, zur Stärkung des Staates bzw. zum Schutz der öffentlichen Informationstechnik und für eine resiliente Wirtschaft enthalten. Das BMI berät derzeit noch intern über konkrete Inhalte und Ausführungen des Vorhabens. Durch die frühzeitige Offenlegung von Eckpunkten wäre eine ergebnisoffene, vertrauensvolle Beratung innerhalb der Bundesregierung nicht mehr möglich. Es bestünde die Gefahr, dass unabgestimmte Einzelregelungen bereits im Vorfeld breit diskutiert würden und damit eine unbefangene Meinungsbildung erschwert werden würde. Gerade wegen einer aktuellen medialen Diskussion über einen IT-Sicherheitsvorfall ist dieses Vorhaben in einem besonderen Fokus. Dies zeigt, dass es sich um eine schwierige Thematik handelt; die Vertraulichkeit der Beratungen ist vor diesem Hintergrund von besonderer Bedeutung. Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Alt-Moabit 140 in 10557 Berlin, oder in elektronischer Form 1. durch eine E-Mail, welche mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> oder 2. durch eine De-Mail mit der Versandart nach §§ 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes an die De-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> erklärt werden. Mit freundlichen Grüßen