Eckpunktevereinbarung nach SHRDG
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Eckpunktevereinbarung der Rettungsdienstträger mit den Krankenkassenverbänden (Kostenträgern) in elektronischer Form
Über die Erstellung dieser Vereinbarung haben Sie dem Kreistag mit Drucksache 159/18 Bericht erstattet. Die Vereinbarung war dem Bericht nicht beigefügt, ich würde diese dennoch gerne einsehen, da ich als Stadtvertreter und Mitglied des Sozialausschusses der Stadt meines Wohnsitzes auch mit der rettungsdienstlichen Versorgung in der Region befasst bin.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Aus Gründen der Verwendung im Rahmen meiner Eigenschaft als Stadt- / Gemeindevertreter beantrage ich vorsorglich und Hilfsweise die Gebührenfreiheit.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Mit einer Übersendung in elektronischer Form um Papier zu sparen, bin ich gerne einverstanden.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Februar 2019
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30. März 2019
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