Eckpunktevereinbarung nach SHRDG

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Eckpunktevereinbarung der Rettungsdienstträger mit den Krankenkassenverbänden (Kostenträgern) in elektronischer Form

Über die Erstellung dieser Vereinbarung haben Sie dem Kreistag mit Drucksache 159/18 Bericht erstattet. Die Vereinbarung war dem Bericht nicht beigefügt, ich würde diese dennoch gerne einsehen, da ich als Stadtvertreter und Mitglied des Sozialausschusses der Stadt meines Wohnsitzes auch mit der rettungsdienstlichen Versorgung in der Region befasst bin.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Aus Gründen der Verwendung im Rahmen meiner Eigenschaft als Stadt- / Gemeindevertreter beantrage ich vorsorglich und Hilfsweise die Gebührenfreiheit.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Mit einer Übersendung in elektronischer Form um Papier zu sparen, bin ich gerne einverstanden.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Eckp…
An Der Landrat des Kreises Plön Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eckpunktevereinbarung nach SHRDG [#59694]
Datum
28. Februar 2019 16:35
An
Der Landrat des Kreises Plön
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Eckpunktevereinbarung der Rettungsdienstträger mit den Krankenkassenverbänden (Kostenträgern) in elektronischer Form Über die Erstellung dieser Vereinbarung haben Sie dem Kreistag mit Drucksache 159/18 Bericht erstattet. Die Vereinbarung war dem Bericht nicht beigefügt, ich würde diese dennoch gerne einsehen, da ich als Stadtvertreter und Mitglied des Sozialausschusses der Stadt meines Wohnsitzes auch mit der rettungsdienstlichen Versorgung in der Region befasst bin. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Aus Gründen der Verwendung im Rahmen meiner Eigenschaft als Stadt- / Gemeindevertreter beantrage ich vorsorglich und Hilfsweise die Gebührenfreiheit. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Mit einer Übersendung in elektronischer Form um Papier zu sparen, bin ich gerne einverstanden. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eckpunktevereinbarung nach SHRDG“ vom 28.02.20…
An Der Landrat des Kreises Plön Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eckpunktevereinbarung nach SHRDG [#59694]
Datum
21. April 2019 16:07
An
Der Landrat des Kreises Plön
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Eckpunktevereinbarung nach SHRDG“ vom 28.02.2019 (#59694) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>