ECTS-Einstufungstabellen Studiengänge Physik

die ECTS-Einstufungstabellen der Abschlussjahrgänge 2015 und 2016 der Studiengänge
- Physik, Bachelor of Science
- Physik, Master of Science, grundlagenorientierte Studienrichtung
- Physik, Master of Science, anwendungsorientierte Studienrichtung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2017
  • Frist
    5. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Technische Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ECTS-Einstufungstabellen Studiengänge Physik [#20887]
Datum
1. April 2017 21:58
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die ECTS-Einstufungstabellen der Abschlussjahrgänge 2015 und 2016 der Studiengänge - Physik, Bachelor of Science - Physik, Master of Science, grundlagenorientierte Studienrichtung - Physik, Master of Science, anwendungsorientierte Studienrichtung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Technische Universität Berlin
Hallo Herr Ünal, folgende Anfrage ging bei uns ein. Können Sie Herrn Antragsteller/in behilflich sein? Vielen Da…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
WG: ECTS-Einstufungstabellen Studiengänge Physik [#20887]
Datum
4. April 2017 11:41
Status
Warte auf Antwort
Hallo Herr Ünal, folgende Anfrage ging bei uns ein. Können Sie Herrn Antragsteller/in behilflich sein? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

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Technische Universität Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen unsere Stellungnahme zu Ihrer Anfrage bezüglich der ECTS-Einstu…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
WG: ECTS-Einstufungstabellen Studiengänge Physik [#20887]
Datum
5. April 2017 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen unsere Stellungnahme zu Ihrer Anfrage bezüglich der ECTS-Einstufungstabellen der Studiengänge Physik. Mit freundlichen Grüßen