EDV-Programme bei der BPol

Tabellarische Übersicht über die bei der Bundespolizei verwendeten EDV-Programme, mit denen Daten von Bürgern verarbeitet werden (z.B. @rtus) inklusive Zweck des jeweiligen Programms.

Zusatzfrage: Hat die Bundespolizei Zugriff auf die SIDERIS bzw. werden Daten aus den Datenbanken der Bundespolizei in SIDERIS übertragen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Tabellarische Übe…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EDV-Programme bei der BPol [#250192]
Datum
30. Mai 2022 16:28
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tabellarische Übersicht über die bei der Bundespolizei verwendeten EDV-Programme, mit denen Daten von Bürgern verarbeitet werden (z.B. @rtus) inklusive Zweck des jeweiligen Programms. Zusatzfrage: Hat die Bundespolizei Zugriff auf die SIDERIS bzw. werden Daten aus den Datenbanken der Bundespolizei in SIDERIS übertragen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/250192/upload/869ab24dfe28127122ed17d948d980b4d76b8e11/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> 24321 Lütjenburg (Holstein)
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „EDV-Programme bei der BPol“ vom 30.05.2022 (#2…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EDV-Programme bei der BPol [#250192]
Datum
12. Juli 2022 07:56
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „EDV-Programme bei der BPol“ vom 30.05.2022 (#250192) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich zeitnah über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „EDV-Programme bei der BPol“, Mein Zeichen: III 32.22/V64 [#250192]
Datum
20. August 2022 17:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/250192/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Bundespolizei dem Ersuchen nicht nachkommt. Es wurde weder eine Eingangsbestätigung versendet, noch eine Mitteilung, dass die gesetzliche Frist von 1 Monat nicht gehalten werden kann und deswegen um einen weiteren Monat verlängert wird. Auch auf meine Erinnerung vom 12.07.2022 erfolgte keine Bearbeitung geschweige denn eine Reaktion irgendeiner Art. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 250192.pdf Anfragenr: 250192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250192/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/007 II#0673 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „EDV-Programme bei der BPol“, Mein Zeichen: III 32.22/V64 [#250192] # IFG-725/007 II#0673
Datum
22. August 2022 15:58
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/007 II#0673 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Bundestagspolizei vom 30.05.2022 # …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Bundestagspolizei vom 30.05.2022 # IFG-725/007 II#0673
Datum
7. September 2022 19:23
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/007 II#0673 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Mein Zeichen: III 32.22/V64 (#250192)…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Mein Zeichen: III 32.22/V64 (#250192) [#250192]
Datum
7. September 2022 20:00
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mein Zeichen: III 32.22/V64 (#250192) Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit Datum vom 30.05.2022 einen Antrag nach dem IFG an Sie gerichtet. Da Sie mir keine Antwort haben zukommen lassen, wurde am 12.07.2022 an die Angelegenheit erinnert. Beide Nachrichten sind dem Bundespolizeipräsidium ausweislich der Serverprotokolle zugegangen. Was dann hausintern mit den Nachrichten geschieht, entzieht sich meiner Kenntnis und auch meinem Handlungsbereich. Am 20.08.2022 habe ich sodann den BfDI um Vermittlung gebeten. Dieser teilte mir mit Datum des heutigen Tages mit, dass die BPolDir meinen Antrag nicht auffinden könne. Ich beantrage die Herausgabe der nachfolgenden Informationen hiermit erneut: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Tabellarische Übersicht über die bei der Bundespolizei verwendeten EDV-Programme, mit denen Daten von Bürgern verarbeitet werden (z.B. @rtus) inklusive Zweck des jeweiligen Programms. Zusatzfrage: Hat die Bundespolizei Zugriff auf die SIDERIS bzw. werden Daten aus den Datenbanken der Bundespolizei in SIDERIS übertragen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Eine Abschrift meines heutigen Schreibens bekommt der BfDI zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 250192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/250192/upload/869ab24dfe28127122ed17d948d980b4d76b8e11/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> 24321 Lütjenburg, Holst.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Mein Zeichen: III 32.22/V64 (#250192)…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Mein Zeichen: III 32.22/V64 (#250192) / Ihr Zeichen: IFG-725/007 II#0673 [#250192]
Datum
7. September 2022 20:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mein Zeichen: III 32.22/V64 (#250192) Ihr Zeichen: [geschwärzt]#[geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe das Bundespolizeipräsidium heute erneut zur Auskunft aufgefordert. Allerdings bin ich etwas irritiert, da im Betreff Ihres Schreibens heute die BundesTAGSpolizei von Ihnen genannt wird, tatsächlich geht es aber um das Bundespolizeipräsidium und nicht um die Polizei beim Deutschen Bundestag. Freundliche Grüße von der Ostsee [geschwärzt]

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. September 2022 10:28
Status
Warte auf Antwort

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