EEG befreite Organisationen/Unternehmen/Handwerker/Privatleute für 2014

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Sehr << Antragsteller:in >>

würden Sie mir bitte den Permanent Weblink nennen wo die EEG Befreiten für 2014 (als auch vergangene und zukünftige Jahre) veröffentlicht sind. Sollte dieser nicht vorhanden sein so bitte ich darum diesen umgehend einzurichten.

Zusätzlich zum Unternehmen, die Rechtsform, den aktuellen und den aktuell befreiten Stromverbrauch. Sodann bitte auch die Information seit wann dieses Unternehmen befreit ist.

Bitte auch einen Link wo diese Daten in einem maschinenlesbaren Format abgegriffen werden können.

Nach Informationen der FAZ werden die Bescheide derzeit versendet. Ggf bekommen Sie diese Übersicht vom BAFA.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiewende-hunderte-unternehmen-zusaetzlich-von-eeg-umlagen-befreit-12698577.html

Diese Daten sind bekannt und sollten umgehend offengelegt werden.

In einem zweiten Schritt (das sollte innerhalb 8 Wochen machbar sein) bitte die Nennung der Bewilligungsgrundes, den Namen dessen der den Antrag bewilligt hat als auch Informationen über Wettbewerber, (in Deutschland, Europa und auch Weltweit). Für die deutschen Wettbewerber bitte auch die Information ob diese auch EEG befreit sind bzw. ob die Wettbewerber den Strom selbst produzieren und deshalb keine EEG Abgabe bezahlen müssen.

Sodann bitte der Exportanteil der befreiten Unternehmen, der deutsche und der weltweite Marktanteil der Unternehmen.

Zuguterletzt erbitte ich Informationen wie viele Person (umgerechtet auf Vollzeitarbeitsplätze) bei den Behörden mit dieser Thematik beschäftigt sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Dezember 2013
  • Frist
    8. Januar 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dam…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EEG befreite Organisationen/Unternehmen/Handwerker/Privatleute für 2014 [#5145]
Datum
7. Dezember 2013 16:54
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, würden Sie mir bitte den Permanent Weblink nennen wo die EEG Befreiten für 2014 (als auch vergangene und zukünftige Jahre) veröffentlicht sind. Sollte dieser nicht vorhanden sein so bitte ich darum diesen umgehend einzurichten. Zusätzlich zum Unternehmen, die Rechtsform, den aktuellen und den aktuell befreiten Stromverbrauch. Sodann bitte auch die Information seit wann dieses Unternehmen befreit ist. Bitte auch einen Link wo diese Daten in einem maschinenlesbaren Format abgegriffen werden können. Nach Informationen der FAZ werden die Bescheide derzeit versendet. Ggf bekommen Sie diese Übersicht vom BAFA. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiewende-hunderte-unternehmen-zusaetzlich-von-eeg-umlagen-befreit-12698577.html Diese Daten sind bekannt und sollten umgehend offengelegt werden. In einem zweiten Schritt (das sollte innerhalb 8 Wochen machbar sein) bitte die Nennung der Bewilligungsgrundes, den Namen dessen der den Antrag bewilligt hat als auch Informationen über Wettbewerber, (in Deutschland, Europa und auch Weltweit). Für die deutschen Wettbewerber bitte auch die Information ob diese auch EEG befreit sind bzw. ob die Wettbewerber den Strom selbst produzieren und deshalb keine EEG Abgabe bezahlen müssen. Sodann bitte der Exportanteil der befreiten Unternehmen, der deutsche und der weltweite Marktanteil der Unternehmen. Zuguterletzt erbitte ich Informationen wie viele Person (umgerechtet auf Vollzeitarbeitsplätze) bei den Behörden mit dieser Thematik beschäftigt sind. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag ist bei uns eingegangen. Bitte rufen Sie mich doch diesbezüglich …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
131209/Pd/Antragsteller/in/WG: EEG befreite Organisationen/Unternehmen/Handwerker/Privatleute für 2014 [#5145]
Datum
11. Dezember 2013 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag ist bei uns eingegangen. Bitte rufen Sie mich doch diesbezüglich unter der Telefonnummer 0228 - 14 9921 an. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Jennifer Rendla Pressestelle Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn Tel.: 0228 - 14 9921 Fax: 0228 - 14 8975 <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bundesnetzagentur.de
Bundesnetzagentur
Sehr geehrt<< Anrede >> wie bereits telefonisch mitgeteilt können wir Ihnen die gewünschten Informati…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: 131209/Pd/Antragsteller/in/WG: EEG befreite Organisationen/Unternehmen/Handwerker/Privatleute für 2014 [#5145]
Datum
12. Dezember 2013 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrt<< Anrede >> wie bereits telefonisch mitgeteilt können wir Ihnen die gewünschten Informationen leider nicht zur Verfügung stellen, da diese in der Bundesnetzagentur nicht vorhanden sind. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich an das BAFA zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Da die Bundesnetzagentur die Anfrage nicht an die BAFA weiterleiten wollte, wurde …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 131209/Pd/Antragsteller/in/WG: EEG befreite Organisationen/Unternehmen/Handwerker/Privatleute für 2014 [#5145] [#5145]
Datum
12. Dezember 2013 22:25
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Da die Bundesnetzagentur die Anfrage nicht an die BAFA weiterleiten wollte, wurde nach dem Telefonat heute vormittag umgehend eine neue Anfrage gestellt. Hier die neue Anfrage an die BAFA: https://fragdenstaat.de/anfrage/eeg-b... Ich musste dann umgehend arbeiten gehen. Mit freundlichen Grüßen