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EEG Umlage

am 15.10.19 wurde über die Medien verbreitet, dass die EEG Umlage um ca. 5% steigen soll. Es wurde doch im Klimapaket entschieden, die EEG Umlage zu senken. Wird die EEG Umlage nun wie versprochen gesenkt? Wenn ja umviel %? Wenn nein, warum wird jetzt doch erhöht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 15.10.19 wurde ü…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EEG Umlage [#168685]
Datum
16. Oktober 2019 12:16
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 15.10.19 wurde über die Medien verbreitet, dass die EEG Umlage um ca. 5% steigen soll. Es wurde doch im Klimapaket entschieden, die EEG Umlage zu senken. Wird die EEG Umlage nun wie versprochen gesenkt? Wenn ja umviel %? Wenn nein, warum wird jetzt doch erhöht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „EEG Umlage“ vom 16.10.2019 (#168685) wurde von I…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: EEG Umlage [#168685]
Datum
19. November 2019 15:34
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „EEG Umlage“ vom 16.10.2019 (#168685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168685
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Oktober 2019 und Nachfrage vom 16.10.2019, in…
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Oktober 2019 und Nachfrage vom 16.10.2019, in der Sie um Auskunft zum Thema EEG-Umlage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aufgrund eines technischen Büroversehens kann Ihr Antrag erst verspätetet bearbeitet werden. Hierfür entschuldigen wir uns im Namen des Bundesumweltministeriums. Unser Haus ist stets bemüht alle eingehenden UIG-Anträge fristgerecht zu beantworten. Dass dies in Ihrem Fall nicht gelungen ist, bedauern wir sehr. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „EEG Umlage“ vom 16.10.2019 (#168685) wurde von I…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: EEG Umlage [#168685]
Datum
30. November 2019 19:01
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „EEG Umlage“ vom 16.10.2019 (#168685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Leider sind Sie in Ihrer Antwort überhaupt nicht auf meine Anfrage eingegangen, wann kann ich mit einer inhaltlichen Antwort rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168685
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 16.10.2019 - EEG-Umlage Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Oktob…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.10.2019 - EEG-Umlage
Datum
16. Dezember 2019 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Oktober 2019, in der Sie das Thema EEG-Umlage ansprechen. Wir wurden gebeten, Ihnen zu antworten, was wir hiermit gerne tun. In Ihrer Anfrage nehmen Sie Bezug auf die Entwicklung der EEG-Umlage. Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Es trifft zu, dass die EEG-Umlage dieses Jahr steigt, nachdem sie zwei Jahre in Folge gesunken war. Insgesamt liegt die EEG-Umlage aber seit 2014 stabil in einem Band zwischen 6,2 und 6,9 Cent/kWh, obwohl die EEG-Strommenge in dieser Zeit um über 50 Prozent gestiegen ist. Setzt man daher die Steigerung der EEG-Strommenge ins Verhältnis zur Steigerung der EEG-Umlage so wird deutlich, dass die Steigerung der EEG-Umlage gering ausfällt und insgesamt eine Stabilisierung deutlich wird. Die EEG-Umlage wird jährlich im Oktober von den Übertragungsnetzbetreibern für das darauffolgende Jahr ermittelt und veröffentlicht. Unabhängig davon hat die Bundesregierung in diesem Jahr mit ihrem Beschluss zum Klimaschutzprogramm 2030 festgelegt, dass zeitgleich mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung in 2021 die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft beim Strompreis entlastet werden sollen, indem u.a. die EEG-Umlage schrittweise aus den Bepreisungseinnahmen entlastet werden soll. Dies wird mit der geplanten Reduzierung der EEG-Umlage in Höhe von zunächst 0,25 Cent/kWh - welche schrittweise angehoben wird - umgesetzt. Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bitten Sie, die aufgrund aktueller Arbeitsprozesse verzögerte Antwort zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 16.10.2019 - EEG-Umlage [#168685] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die nun auch …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 16.10.2019 - EEG-Umlage [#168685]
Datum
16. Dezember 2019 10:23
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die nun auch inhaltliche Antwort. Bitte nennen Sie mir noch die Details zu der geplanten Reduzierung der EEG-Umlage gemäß dem Klimaschutzprogramm. Also -0.25ct/kWh in 2021 (warum so spät?) und wie dann weiter? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 168685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168685