EFAS Notifications und Umgang damit

- Sämtliche EFAS Notifications, die Ihre Behörde vom 10. bis 14. Juli in Bezug auf Wetterlagen in Deutschland erhalten hat
- Sämtliche Informationen, die den weiteren Umgang Ihrer Behörde mit diesen Notifications zeigen, darunter interne Kommunikation, Weiterleitungen der Notifications an Dritte sowie Vermerke und Protokolle von Sitzungen, die sich mit diesen Wetterlagen auseinandersetzen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche EFAS …
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
EFAS Notifications und Umgang damit [#225279]
Datum
21. Juli 2021 08:33
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche EFAS Notifications, die Ihre Behörde vom 10. bis 14. Juli in Bezug auf Wetterlagen in Deutschland erhalten hat - Sämtliche Informationen, die den weiteren Umgang Ihrer Behörde mit diesen Notifications zeigen, darunter interne Kommunikation, Weiterleitungen der Notifications an Dritte sowie Vermerke und Protokolle von Sitzungen, die sich mit diesen Wetterlagen auseinandersetzen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 225279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225279/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit E-Mai…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]EFAS Notifications und Umgang damit [#225279]
Datum
2. August 2021 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
57,0 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit E-Mail vom 21.07.2021 begehren Sie folgende Informationen: - Sämtliche EFAS Notifications, die Ihre Behörde vom 10. bis 14. Juli in Bezug auf Wetterlagen in Deutschland erhalten hat - Sämtliche Informationen, die den weiteren Umgang Ihrer Behörde mit diesen Notifications zeigen, darunter interne Kommunikation, Weiterleitungen der Notifications an Dritte sowie Vermerke und Protokolle von Sitzungen, die sich mit diesen Wetterlagen auseinandersetzen Vor diesem Hintergrund erlauben Sie mir zunächst ein paar grundsätzliche Anmerkungen zur EFAS Informationskette: Am 10.7. meldete EFAS an die Hochwasserzentralen der Länder, dass ein Extremwetterereignis bevorsteht. Als zuständige fachliche Stellen bewerten in Deutschland die Hochwasserzentralen der Länder die sich abzeichnende Gefahrenlage und veröffentlichen lageangepasst Warnmeldungen. EFAS ist ein Informationsportal des Europäischen Copernicus Programms, welches basierend auf meteorologischen Vorhersagen und hydrologischen Modellen Hinweise zu möglichen Hochwasserereignissen berechnet. Weiterhin sendet EFAS Warnungen an die ordentlichen Mitglieder von EFAS. Das BBK ist aufgrund fehlender Zuständigkeit kein Kunde von EFAS, also auch kein Teil der Informations- oder Warnkette, sondern lediglich assoziierter Partner. Das GMLZ des BBK hat am 14.7. über das Emergency Response Coordination Centre (Katastrophenschutz-Zentrum der EU-Kommission) die Informationen zur Kenntnis bekommen. Im Detail: 1. Ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Kunde der Efas? EFAS ist das Informationssystem des Europäischen Copernicus Programms, welches basierend auf meteorologischen Vorhersagen und hydrologischen Modellen Hinweise zu möglichen Hochwasserereignissen berechnet. Das BBK ist ein assoziierter Partner von EFAS. Ordentliche Mitglieder von EFAS sind die jeweils national zuständigen Behörden für die Vorhersage und Warnung vor Hochwassergefahren. In Deutschland sind dies die Länder, konkret die Hochwasserzentralen der Länder. 2. Wann wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe von der Efas auf welche Weise informiert? Das BBK erhält EFAS-Informationen über den täglichen Report des Emergency Response Coordination Centre zur Kenntnis. Für die sich entwickelnde Gefahrenlage in Nordrhein-Westfalen wurde erstmals am 14.07. berichtet. Auf eine sich entwickelnde Gefahrenlage in Rheinland-Pfalz wurde nicht hingewiesen. 3. Wie genau verläuft bei Warnungen der Efas die offizielle Meldekette in Deutschland? BBK ist assoziierter Partner und als solcher nicht Teil der Informationskette. Als zuständige fachliche Stellen bewerten in Deutschland die Hochwasserzentralen der Länder die sich abzeichnende Gefahrenlage und veröffentlichen lageangepasst Warnmeldungen. 4. Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Katastrophenschutz darüber, dass einzelne Institutionen in Deutschland die Warnmeldung nicht hinreichend weitergeben haben? Über die Weitergabe einzelner EFAS-Informationen liegen BBK keine Kenntnisse vor. Seitens BBK kann jedoch bestätigt werden, dass die über das Modulare Warnsystem veröffentlichten Warnmeldungen der zuständigen Behörden (DWD, Hochwasserzentralen der Länder) an alle Warnmultiplikationen (z. B. Medien) und angeschlossenen Endgeräte (z. B. Warnapp NINA) weitergegeben wurde. Vor diesem Hintergrund fügen wir Ihnen die EFAS-Information vom 14.07. als Anlage zu dieser E-Mail bei. Unterlagen, die den weiteren Umgang mit diesen Notifications zeigen, liegen auf Grund der oben skizzierten Informationskette nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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