Effiziente kostensparende Aktenführung bei der Bearbeitung von Asylverfahren - behördenübergreifend

Anfrage an: Bundesrat

Akten, die nachvollziehbar machen:

1. ob dem Bundesrat bekannt ist, dass die Inkompatibilität der Software für die Bearbeitung von Asylverfahren in Behörden unterschiedlicher Ebenen eine der Ursachen für die Verzögerungen bei der Bearbeitung dieser Verfahren ist?
2. seit wann dem Bundesrat die o.g. Inkompatibilität bekannt ist?
3. sieht der Bundesrat einen Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Inkompatibilität der Software für die Bearbeitung von Asylverfahren in Behörden unterschiedlicher Ebenen?
4. welche Maßnahmen plant der Bundesrat ggf. für die Beseitigung der o.g. Inkompatibilität?

= Hintergrundinfos =
In der Sendung von Günther Jauch [1] am 18.10.2015 nannte Klaus Bouillon, Innenminister des Saarlands die Inkompatibilität der Software für die Bearbeitung von Asylverfahren in Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebenen als eine der Ursachen für die Verzögerungen bei der Bearbeitung dieser Verfahren.

Quellen

[1] Pöbeln, hetzen, drohen - wird der Hass gesellschaftsfähig? 18.10.2015 - http://daserste.ndr.de/guentherjauch/Poebeln-hetzen-drohen-wird-der-Hass-gesellschaftsfaehig,guentherjauch542.html
[2] Belege für eine effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche bei den Bundesbehörden, 17.09.2015 - https://fragdenstaat.de/a/11355
[3] flexibler und transparenter Staat ist ein Gewinn für Bundesbürger und für Flüchtlinge, 15.10.2015 - http://deutschland-bedienungsanleitung.sprechrun.de/

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Oktober 2015
  • Frist
    21. November 2015
  • 0 Follower:innen
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nachv…
An Bundesrat Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Effiziente kostensparende Aktenführung bei der Bearbeitung von Asylverfahren - behördenübergreifend [#11663]
Datum
20. Oktober 2015 06:49
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen: 1. ob dem Bundesrat bekannt ist, dass die Inkompatibilität der Software für die Bearbeitung von Asylverfahren in Behörden unterschiedlicher Ebenen eine der Ursachen für die Verzögerungen bei der Bearbeitung dieser Verfahren ist? 2. seit wann dem Bundesrat die o.g. Inkompatibilität bekannt ist? 3. sieht der Bundesrat einen Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der Inkompatibilität der Software für die Bearbeitung von Asylverfahren in Behörden unterschiedlicher Ebenen? 4. welche Maßnahmen plant der Bundesrat ggf. für die Beseitigung der o.g. Inkompatibilität? = Hintergrundinfos = In der Sendung von Günther Jauch [1] am 18.10.2015 nannte Klaus Bouillon, Innenminister des Saarlands die Inkompatibilität der Software für die Bearbeitung von Asylverfahren in Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebenen als eine der Ursachen für die Verzögerungen bei der Bearbeitung dieser Verfahren. Quellen [1] Pöbeln, hetzen, drohen - wird der Hass gesellschaftsfähig? 18.10.2015 - http://daserste.ndr.de/guentherjauch/Poebeln-hetzen-drohen-wird-der-Hass-gesellschaftsfaehig,guentherjauch542.html [2] Belege für eine effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche bei den Bundesbehörden, 17.09.2015 - https://fragdenstaat.de/a/11355 [3] flexibler und transparenter Staat ist ein Gewinn für Bundesbürger und für Flüchtlinge, 15.10.2015 - http://deutschland-bedienungsanleitung.sprechrun.de/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesrat
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihr Interesse am Bundesrat. Die von Ihnen gestellten Fragen berühren …
Von
Bundesrat
Betreff
Ihre E-Mail vom 20.10.2015, Effiziente kostensparende Aktenführung bei der Bearbeitung von Asylverfahren - behördenübergreifend [#11663]
Datum
23. Oktober 2015 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihr Interesse am Bundesrat. Die von Ihnen gestellten Fragen berühren die Durchführung der Asylverfahren. Damit sind die Exekutivorgane und nicht der Bundesrat angesprochen. Ich rege daher an, dass Sie sich an die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium des Innern wenden. Wegen der anstehenden Gesetzgebungsverfahren verweise ich auf die umfassenden Informationen im Internet unter www.bundesrat.de unter „Plenum KOMPAKT“. Ich bedauere, Ihnen in der Sache nicht weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen