Effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden praktizieren

Der Aufwand der Bundesbehörden bei der Beantwortung von Anfragen nach
- Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
- Verbraucherinformationsgesetz Bund (VIG)
- Umweltinformationsgesetz Bund (UIG)
und somit die Entscheidung darüber, ob die Beantwortung von Anfragen der Bürger kostenpflichtig ist, hängt entscheidend davon ab, wie effizient die Aktenführung und Recherchevorgänge in diesen Behörden organisiert sind. Auf der Plattform https://fragdenstaat.de finden Sie zahlreiche Beispiele dafür.

Ich bitte um Zusendung von Dokumenten, die nachvollziehbar machen:
- welche Verfahren (Zertifizierungsverfahren bzw. Qualitätsmanagementsystem o. ä.) werden angewendet, die sicherstellen, dass in den Bundesbehörden eine effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche praktiziert werden
- ob Ihre Behörde der Bundesregierung in der Vergangenheit Vorschläge für eine effiziente Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden eingereicht hat
- ob Ihre Behörde einen Handlungsbedarf sieht, um in den Bundesbehörden ein transparentes für die Bürger nachvollziehbares Zertifizierungsverfahren bzw. Qualitätsmanagementsystem zu etablieren, um permanent eine effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden zu gewährleisten.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebrauch. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie von Bundesbehörden aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. September 2015
  • Frist
    20. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen

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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Aufwand der …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden praktizieren [#11356]
Datum
17. September 2015 03:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Aufwand der Bundesbehörden bei der Beantwortung von Anfragen nach - Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG) - Verbraucherinformationsgesetz Bund (VIG) - Umweltinformationsgesetz Bund (UIG) und somit die Entscheidung darüber, ob die Beantwortung von Anfragen der Bürger kostenpflichtig ist, hängt entscheidend davon ab, wie effizient die Aktenführung und Recherchevorgänge in diesen Behörden organisiert sind. Auf der Plattform https://fragdenstaat.de finden Sie zahlreiche Beispiele dafür. Ich bitte um Zusendung von Dokumenten, die nachvollziehbar machen: - welche Verfahren (Zertifizierungsverfahren bzw. Qualitätsmanagementsystem o. ä.) werden angewendet, die sicherstellen, dass in den Bundesbehörden eine effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche praktiziert werden - ob Ihre Behörde der Bundesregierung in der Vergangenheit Vorschläge für eine effiziente Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden eingereicht hat - ob Ihre Behörde einen Handlungsbedarf sieht, um in den Bundesbehörden ein transparentes für die Bürger nachvollziehbares Zertifizierungsverfahren bzw. Qualitätsmanagementsystem zu etablieren, um permanent eine effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden zu gewährleisten. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebrauch. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie von Bundesbehörden aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Effiziente kostensparende Aktenführung un…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden praktizieren [#11356]
Datum
20. Oktober 2015 05:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden praktizieren" vom 17.09.2015 (#11356) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 11356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Februar 2016 10:39
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden praktizieren" [#11356]
Datum
31. März 2016 12:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11356 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil ich bis heute keine Antwort erhalten habe, obwohl ich bereits im Februar 2015 meine aktuelle Postadresse mitgeteilt habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 11356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden praktizieren [#11356]
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Effiziente kostensparende Aktenführung und zeitsparende Recherche in den Bundesbehörden praktizieren [#11356]
Datum
14. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen