Effizienz und Effektivität der Kontaktnachverfolgung

Die angeordnete Speicherung von Personendaten zur Kontaktnachverfolgung stellt einen gravierenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bevölkerung dar.
Besonders schwer wiegt die Tatsache, dass die zur Erhebung verpflichteten Personen in der Regel über keine Kenntnisse der rechtlichen und technischen Erfordernisse im Umgang mit personenbezogenen Daten verfügen.
Daher ist die Effizienz und Effektivität der Kontaktverfolgung nachzuweisen:
Wie oft wurden Kontaktdaten zur Kontaktnachverfolgung bei Infektionen mit SARS-CoV-2 abgerufen, gruppiert nach Kalenderwochen und den folgenden Settings:
a. religiöse Veranstaltungen, nicht-religiöse Hochzeiten, nicht-religiöse Bestattungen
b. sonstige Veranstaltungen
c. körpernahe Dienstleistungen
d. Gaststätten
e. Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge
f. Sportanlagen
g. Innenspielplätze
h. Kultur- und Freizeiteinrichtungen
i. Diskotheken, Clubs, Festivals
j. Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Wie viele Kontaktpersonen wurden jeweils ermittelt, gruppiert nach Kalenderwochen und den o.g. Settings?
Wie viele der so ermittelten Kontaktpersonen wurden positiv auf SARS-VoV-2 getestet, gruppiert nach Kalenderwochen und den o.g. Settings

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. September 2021
  • Frist
    22. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Effizienz und Effektivität der Kontaktnachverfolgung [#228531]
Datum
18. September 2021 17:24
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die angeordnete Speicherung von Personendaten zur Kontaktnachverfolgung stellt einen gravierenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bevölkerung dar. Besonders schwer wiegt die Tatsache, dass die zur Erhebung verpflichteten Personen in der Regel über keine Kenntnisse der rechtlichen und technischen Erfordernisse im Umgang mit personenbezogenen Daten verfügen. Daher ist die Effizienz und Effektivität der Kontaktverfolgung nachzuweisen: Wie oft wurden Kontaktdaten zur Kontaktnachverfolgung bei Infektionen mit SARS-CoV-2 abgerufen, gruppiert nach Kalenderwochen und den folgenden Settings: a. religiöse Veranstaltungen, nicht-religiöse Hochzeiten, nicht-religiöse Bestattungen b. sonstige Veranstaltungen c. körpernahe Dienstleistungen d. Gaststätten e. Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge f. Sportanlagen g. Innenspielplätze h. Kultur- und Freizeiteinrichtungen i. Diskotheken, Clubs, Festivals j. Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens Wie viele Kontaktpersonen wurden jeweils ermittelt, gruppiert nach Kalenderwochen und den o.g. Settings? Wie viele der so ermittelten Kontaktpersonen wurden positiv auf SARS-VoV-2 getestet, gruppiert nach Kalenderwochen und den o.g. Settings
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228531/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags und bitte Sie…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Effizienz und Effektivität der Kontaktnachverfolgung [#228531]
Datum
30. September 2021 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags und bitte Sie noch um etwas mehr Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Br…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Effizienz und Effektivität der Kontaktnachverfolgung [#228531]
Datum
8. Oktober 2021 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (BbgUIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 18.09.2021 soll abgelehnt werden. In der Anlage übersende ich Ihnen einen Entwurf im Rahmen des Anhörungsverfahrens. Ihnen wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.11.2021 gegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in der 3. SARS-CoV-2-UmgV werden werden verschiedenste Dienstleister und Veranstalt…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Effizienz und Effektivität der Kontaktnachverfolgung [#228531]
Datum
17. Oktober 2021 14:52
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der 3. SARS-CoV-2-UmgV werden werden verschiedenste Dienstleister und Veranstalter zur Dokumentation der Anwesenheit von Gästen oder Kunden verpflichtet. In vorangegangenen Umgangs- und Eindämmungsverordnungen wurden ähnliche Verpflichtungen auferlegt. Dieses stellt einen signifikanten Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Personen dar, der umso schwerer wiegt, da im Allgemeinen die verpflichteten Personen in der Verarbeitung personenbezogener Daten weder ausgebildet noch geschult sein dürften. Für die Gäste oder Kunden folgt daraus ein wesentliches Risiko der ungewollten Preisgabe personenbezogener Daten, für die Dienstleister/Veranstalter besteht ein erhebliches Risiko gegen einschlägige Datenschutzbestimmungen zu verstoßen. Insofern stellt sich die Frage, ob die Bestimmungen über die Anwesenheitsdokumentation in der Verordnung überhaupt den angestrebten Zweck erfüllen. Die angefragten Informationen zielen genau auf die Klärung dieser Frage ab. Nur dann, wenn durch die Auswertung der Anwesenheitsdokumente weitere Infizierte gefunden werden, kann die Vorschrift zu einer Eindämmung beitragen, was für die verfassungsmäßigkeit der Vorschrift meiner Ansicht nach die Voraussetzung wäre. Der Verordnungsgeber ist daher verpflichtet die Wirksamkeit der Vorschrift nachzuweisen und hat demnach Akten darüber zu führen, insofern ist der Antrag sehr wohl hinreichend bestimmt. Eine Ablehnung auf Grund von §6 Absatz 1 Satz 1 AIG ist daher nicht zulässig. Ebensowenig kommt der §5 Absatz 1 AIG zum Tragen, da keinerlei personen- oder unternehmensbezogene Daten angefragt wurden. Es geht ausschließlich um die Anzahl von Ereignissen in kategorisierten Umfeldern eine Identifizierung natürlicher Personen oder beteiligter Unternehmen oder Institutionen kann daher nicht erfolgen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228531/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Effizienz und Effektivität der Kontaktnachverf…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Effizienz und Effektivität der Kontaktnachverfolgung [#228531]
Datum
4. November 2021 13:19
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Effizienz und Effektivität der Kontaktnachverfolgung“ vom 18.09.2021 (#228531) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228531/
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte. Ich weise Sie …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Effizienz und Effektivität der Kontaktnachverfolgung [#228531]
Datum
8. November 2021 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte. Ich weise Sie darauf hin, dass Ihnen mit Übersendung des Entwurf des Bescheides am 08.10.2021 Gelegenheit gegeben worden ist, bis zum 12.11.2021 Stellung zu nehmen. Obwohl Ihrerseits bereits eine Stellungnahme erfolgt ist, besteht deshalb erst nach Fristablauf Handlungsbedarf. Nach dem Ablauf der Frist, wird Ihre Anfrage schnellstmöglich beschieden werden. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den beigefügten Bescheid mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit fre…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Effizienz und Effektivität der Kontaktnachverfolgung [#228531]
Datum
15. November 2021 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen den beigefügten Bescheid mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen