(EG) Nr. 111/2005 Grundstoffe für Betäubungsmittel in maschinenlesbarer Form

Die Liste aus der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 Grundstoffe für Betäubungsmittel in maschinenlesbarer Form (z.B. CSV, XLS, XLSX Datei), mit folgenden Aufbau:

KN-Code, CAS RN, Bezeichnung, alternative Bezeichnung, + Bezeichnung in allen anderen EU Amtssprachen, wenn möglich, jeweils eine Sprache je Spalte.

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  • Datum
    26. Juli 2018
  • Frist
    28. August 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Liste aus de…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
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Betreff
(EG) Nr. 111/2005 Grundstoffe für Betäubungsmittel in maschinenlesbarer Form [#32370]
Datum
26. Juli 2018 21:49
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste aus der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 Grundstoffe für Betäubungsmittel in maschinenlesbarer Form (z.B. CSV, XLS, XLSX Datei), mit folgenden Aufbau: KN-Code, CAS RN, Bezeichnung, alternative Bezeichnung, + Bezeichnung in allen anderen EU Amtssprachen, wenn möglich, jeweils eine Sprache je Spalte. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
[Ticket#2018072633262163] (EG) Nr. 111/2005 Gr [...] Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 0107…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
[Ticket#2018072633262163] (EG) Nr. 111/2005 Gr [...]
Datum
26. Juli 2018 21:51
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion Zentrale Auskunft Postfach 10 07 61 01077 Dresden Auskunft für Privatpersonen: Tel.: 0351/44834-510 Fax: 0351/44834-590 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: [1]www.zoll.de Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion Montag-Freitag   08:00-17:00 Uhr -------------------------------------- Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2018072633262163 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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Von
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. August 2018 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen

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