eGK

Unterlagen zur Finanzplanung der eGK. Hierbei interessiert mich, mit welchen Kosten geplant wird und welche Kostensteigerungen gedeckt werden und ob es eine Deckelung gibt und welches Gremium über die Kosten entscheidet? Ferner interessiert mich, wieso es zweier Chipkarten bedarf, um die eGK einzuführen. Welche Kostensteigerung entstand dadurch und was hat diese zu verantworten? Weiterhin interessieren mich die beiden lokal angelaufenen Testphasen, wo werden hier die Infos veröffentlicht? Meines Wissen nach ist es gemeinhin Usus, um Kosten zu sparen, zuerst eine lokale Testphase für ein Projekt zu initiieren, ggf. weitere, bevor es flächendeckend eingeführt wird. Wieso kommt bei der eGK die Testphase nach Einführung der ersten Chipkarte? Welche Zusatzkosten ergaben sich hieraus?

Wo sind die Unterlagen zur Ausschreibung zu finden und wer trifft unter welchen Vorgaben die Auswahl?

Müssen Versicherte mit Ersatzbescheinigungen bzw. Versicherte, die keiner weiteren Anwendung auf der eGK außer den Stammdaten zustimmen, die Kosten dieser mittragen? Wie sieht das Handling in diesen Fällen bei Überweisungen, Arztbrief, Rezepte aus? Welche Kosten fallen für Versicherte an, die hier keine Anwendungen auf der eGK haben möchten, z.B. weil diese über externe Dienstleister aus der Wirtschaft ausgeführt werden?

Wie steht da geplante e-Health-gesetz zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung, inbesondere, da privat Versicherte ihre Daten nicht zur Verfügung stellen müssen (Aspekt der Gleichbehandlung)?

Am 13. Januar wurde der Referentenentwurf des sogenannten eHealth-Gesetzes bekannt, das von Bundesgesundheitsminister Gröhe am 21. Oktober 2013 auf dem 8. nationalen IT-Gipfel bereits mit den Worten “eHealth bringt Gesundheitsbranche auf Expansionskurs” angekündigt wurde. Gröhe selbst sagt der Gesundheitsbranche, dass er ihr mit dem eHealth-Gesetz ein Wachstumsgeschenk macht. Ich meine, die Aufgabe des Gesundheitsministers ist nicht Wirtschaftsförderung durch eHealth-Gesetze, sondern die Wahrung der Interessen der Bevölkerung im Allgemeinen und der gesetzlich Krankenversicherten im Besonderen. Davon einmal abgesehen, durchaus nicht alle ältere und chronisch Kranke Personen haben, die finanziellen Mittel und Fähigkeiten elektronisch zu kommunizieren- mir scheint daher eher ein nicht zu kleiner Anteil der gesetzlichen Versicherten ausgeschlossen zu werden. Was plant das BMG in seinem eigentlichen Aufgabengebiet, der Gesundheitsförderung?

- Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit dem 01.01.2004 prinzipiell keine Kosten mehr für Sehhilfen oder Brillen. Unzweifelhaft gehört die Sehfähigkeit und deren Wiederherstellung in den Bereich Gesundheit. Wann werden Sehhilfen zumindest in einer angemessenen Grundausstattung wieder zu einer gesetzlichen Kassenleistung?

- Verordnung individueller Therapien statt Medikationsplan durch die Pharmabranche, zumindest, wenn diese einen erwiesenen gleichen Nutzen haben und nicht teurer sind. Beispiel Nervenfaserschichtmessung, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird. Nur hier kann man feststellen, ob wirklich der Grüne Star besteht. Ansonsten gibt man zur Vorsorge Tropfen mit hohen Nebenwirkungen. Die Tropfen kosten ungefähr viermal soviel pro Jahr wie eine einmalige jährliche Nervenfaserschichtmessung.

- Wie allgemein bekannt ist, sind gesundes Essen und ausreichend Bewegung grundlegend für Gesundheit und ungesundes Essen und mangelnde Bewegung Ursache vieler so genannter Zivilisationskrankheiten. Von den ca. 140 € mtl., wie sie Alg2 oder in der Grundsicherung zur Verfügung steht, kann weder der mittlere Kalorienbedarf von 2500 kal/tägl. noch ausreichend frisch und zumindest pestizidreduziert eingekauft werden. Auch ca. 23 € für Sport dürften kaum ausreichend sein, um wöchentlich zumindest eine Trainingseinheit zu absolvieren. Dies betrifft auch viele NiedriglöhnerInnen- wie man an der Ermittlung des Regelbedarfes erkennen kann, denn diese wird in Gruppen mit geringen Einkommen ermittelt. Wann setzt sich das BMG für einen Regelsatz in der Ernährung und Freizeitleistungen ein, wovon eine gesunde Ernährung und Sport auch finanziert werden kann? Daran dürfte übrigens auch ein Mindestlohn von 8,50€ nichts ändern, dieser soll ja für immer weniger Personen gelten, zudem dürfte zumindest Armut im Alter vorprogrammiert sein.

- Ein weiteres Thema scheinen mir, die sich verschlechternden Arbeitsbedingungen, z.B. Stress und Umweltbelastungen zu sein. Auch die Kassen bieten Programme zur Stressreduktion an; als ob beruflicher Stress abhängig von der betroffenen Person wäre, vielmehr sind es doch die Umstände, die krank machen und an diesen ändert sich nichts. Übrigens mit tatkräftiger Beihilfe der Politik, die in den letzten 20 Jahren alles dafür getan hat, die Arbeitsbedingungen erheblich zu verschlechtern (Aufweichung des Sozialversicherungssystem, Etablieren eines Niedriglohnsektors, Schwächung der Arbeitnehmerinnenrechte).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2015
  • Frist
    24. Februar 2015
  • 3 Follower:innen
Malah Helman
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zur F…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Malah Helman
Betreff
eGK [#8461]
Datum
22. Januar 2015 23:41
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Finanzplanung der eGK. Hierbei interessiert mich, mit welchen Kosten geplant wird und welche Kostensteigerungen gedeckt werden und ob es eine Deckelung gibt und welches Gremium über die Kosten entscheidet? Ferner interessiert mich, wieso es zweier Chipkarten bedarf, um die eGK einzuführen. Welche Kostensteigerung entstand dadurch und was hat diese zu verantworten? Weiterhin interessieren mich die beiden lokal angelaufenen Testphasen, wo werden hier die Infos veröffentlicht? Meines Wissen nach ist es gemeinhin Usus, um Kosten zu sparen, zuerst eine lokale Testphase für ein Projekt zu initiieren, ggf. weitere, bevor es flächendeckend eingeführt wird. Wieso kommt bei der eGK die Testphase nach Einführung der ersten Chipkarte? Welche Zusatzkosten ergaben sich hieraus? Wo sind die Unterlagen zur Ausschreibung zu finden und wer trifft unter welchen Vorgaben die Auswahl? Müssen Versicherte mit Ersatzbescheinigungen bzw. Versicherte, die keiner weiteren Anwendung auf der eGK außer den Stammdaten zustimmen, die Kosten dieser mittragen? Wie sieht das Handling in diesen Fällen bei Überweisungen, Arztbrief, Rezepte aus? Welche Kosten fallen für Versicherte an, die hier keine Anwendungen auf der eGK haben möchten, z.B. weil diese über externe Dienstleister aus der Wirtschaft ausgeführt werden? Wie steht da geplante e-Health-gesetz zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung, inbesondere, da privat Versicherte ihre Daten nicht zur Verfügung stellen müssen (Aspekt der Gleichbehandlung)? Am 13. Januar wurde der Referentenentwurf des sogenannten eHealth-Gesetzes bekannt, das von Bundesgesundheitsminister Gröhe am 21. Oktober 2013 auf dem 8. nationalen IT-Gipfel bereits mit den Worten “eHealth bringt Gesundheitsbranche auf Expansionskurs” angekündigt wurde. Gröhe selbst sagt der Gesundheitsbranche, dass er ihr mit dem eHealth-Gesetz ein Wachstumsgeschenk macht. Ich meine, die Aufgabe des Gesundheitsministers ist nicht Wirtschaftsförderung durch eHealth-Gesetze, sondern die Wahrung der Interessen der Bevölkerung im Allgemeinen und der gesetzlich Krankenversicherten im Besonderen. Davon einmal abgesehen, durchaus nicht alle ältere und chronisch Kranke Personen haben, die finanziellen Mittel und Fähigkeiten elektronisch zu kommunizieren- mir scheint daher eher ein nicht zu kleiner Anteil der gesetzlichen Versicherten ausgeschlossen zu werden. Was plant das BMG in seinem eigentlichen Aufgabengebiet, der Gesundheitsförderung? - Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit dem 01.01.2004 prinzipiell keine Kosten mehr für Sehhilfen oder Brillen. Unzweifelhaft gehört die Sehfähigkeit und deren Wiederherstellung in den Bereich Gesundheit. Wann werden Sehhilfen zumindest in einer angemessenen Grundausstattung wieder zu einer gesetzlichen Kassenleistung? - Verordnung individueller Therapien statt Medikationsplan durch die Pharmabranche, zumindest, wenn diese einen erwiesenen gleichen Nutzen haben und nicht teurer sind. Beispiel Nervenfaserschichtmessung, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird. Nur hier kann man feststellen, ob wirklich der Grüne Star besteht. Ansonsten gibt man zur Vorsorge Tropfen mit hohen Nebenwirkungen. Die Tropfen kosten ungefähr viermal soviel pro Jahr wie eine einmalige jährliche Nervenfaserschichtmessung. - Wie allgemein bekannt ist, sind gesundes Essen und ausreichend Bewegung grundlegend für Gesundheit und ungesundes Essen und mangelnde Bewegung Ursache vieler so genannter Zivilisationskrankheiten. Von den ca. 140 € mtl., wie sie Alg2 oder in der Grundsicherung zur Verfügung steht, kann weder der mittlere Kalorienbedarf von 2500 kal/tägl. noch ausreichend frisch und zumindest pestizidreduziert eingekauft werden. Auch ca. 23 € für Sport dürften kaum ausreichend sein, um wöchentlich zumindest eine Trainingseinheit zu absolvieren. Dies betrifft auch viele NiedriglöhnerInnen- wie man an der Ermittlung des Regelbedarfes erkennen kann, denn diese wird in Gruppen mit geringen Einkommen ermittelt. Wann setzt sich das BMG für einen Regelsatz in der Ernährung und Freizeitleistungen ein, wovon eine gesunde Ernährung und Sport auch finanziert werden kann? Daran dürfte übrigens auch ein Mindestlohn von 8,50€ nichts ändern, dieser soll ja für immer weniger Personen gelten, zudem dürfte zumindest Armut im Alter vorprogrammiert sein. - Ein weiteres Thema scheinen mir, die sich verschlechternden Arbeitsbedingungen, z.B. Stress und Umweltbelastungen zu sein. Auch die Kassen bieten Programme zur Stressreduktion an; als ob beruflicher Stress abhängig von der betroffenen Person wäre, vielmehr sind es doch die Umstände, die krank machen und an diesen ändert sich nichts. Übrigens mit tatkräftiger Beihilfe der Politik, die in den letzten 20 Jahren alles dafür getan hat, die Arbeitsbedingungen erheblich zu verschlechtern (Aufweichung des Sozialversicherungssystem, Etablieren eines Niedriglohnsektors, Schwächung der Arbeitnehmerinnenrechte).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Malah Helman <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Malah Helman << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Malah Helman
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Helman, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 22.01.2015. Eine Antwort wird in Abstimmun…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: CIJ [IVBV] WG: IFG eGK [#8461]
Datum
28. Januar 2015 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Helman, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 22.01.2015. Eine Antwort wird in Abstimmung mit den Fachabteilungen erfolgen. Aufgrund der zahlreichen Anfragen kann eine gewisse Wartezeit bei der Bearbeitung entstehen. Die Anfragen werden entsprechend ihres Eingangs bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis. Dieses Schreiben ist im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns auch anrufen. Wir helfen gern. - Bürgertelefon zur Krankenversicherung: 030 340 60 66 01 - Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 340 60 66 02 - Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 030 340 60 66 03 Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit Weitere Informationsangebote: <<E-Mail-Adresse>> Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte: - Fax 030 340 60 66 07 - E-Mail <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> - Gebärdentelefon / ISDN-Bildtelefon 030 340 60 66 08 - Gebärdentelefon / Video over IP Zieladresse für Ihr Endgerät: <<E-Mail-Adresse>> Gesundheitspolitische Informationen Die "Gesundheitspolitischen Informationen" erscheinen alle drei Monate und berichten aus der Arbeit des Bundesgesundheitsministeriums rund um die Themen Gesundheit, Pflege und gesundheitliche Prävention. Die Publikation im A4-Format wird Ihnen per Post zugesandt. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de GP_aktuell Der E-Mail-Newsletter GP_aktuell informiert zur aktuellen Gesundheitspolitik. Er wird ein- bis zweimal im Monat versandt und bietet umfangreiche Informationen zur politischen Diskussion, zu laufenden Gesetzesvorhaben, zur fachlichen Arbeit des BMG und seiner nachgeordneten Behörden und zu weiteren Angeboten des Hauses wie Veranstaltungen und neuen Broschüren. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de GP_Infoblätter Von A wie Arzneimittelzuzahlung bis Z wie Zusatzbeitrag: Die monatlich erscheinenden "GP_Infoblätter" bieten Ratgeberinformationen für Patienten und Verbraucher zu wichtigen Einzelthemen der Gesundheitsversorgung. Sie liegen den gedruckten "Gesundheitspolitischen Informationen" regelmäßig bei, können darüber hinaus aber auch im E-Mail-Abonnement bezogen werden. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de Publikationsverzeichnis Das aktuelle Publikationsverzeichnis des BMG können Sie unter Angabe der Bestellnummer BMG-G-07014 kostenlos per E-Mail anfordern: <<E-Mail-Adresse>> Internet Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Weiterleitung oder Kopieren, auch auszugsweise, darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Absenders erfolgen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. The information provided in this e-mail is confidential and is for the sole use of the recipient(s). It may not be disclosed, copied or distributed in any form without the obtained permission in writing of the sender and to the extent that it is passed on care must be taken to ensure that this is in a form which accurately reflects the information presented here. While the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no warranty and representation is given to this effect and no responsibility can be accepted by the sender to any end users for any action on the basis of the information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and delete this e-mail.
Malah Helman
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "eGK" vom 22.01.2015 (#8461) wurde vo…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Malah Helman
Betreff
AW: AW: CIJ [IVBV] WG: IFG eGK [#8461]
Datum
26. Februar 2015 11:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "eGK" vom 22.01.2015 (#8461) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Malah Helman Anfragenr: 8461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Malah Helman << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
email vom 22.01.2015
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
email vom 22.01.2015
Datum
3. März 2015
Status
Warte auf Antwort
4,1 MB