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Ehegattennachzug
Begründung warum die Bundesregierung/das Auswärtige Amt keine Daten dazu erhebt, in wie vielen Fällen von
der Härtefallregelung nach § 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 AufenthG
Gebrauch gemacht und der Ehegattennachzug zu deutschen ohne Sprachnachweis ermöglicht wurde. Wenngleich diese Zahlen in einem etwaigen Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland maßgeblich wären.
Information ob diese Daten an anderer Stelle verfügbar sind und wenn ja, wo?
Information nicht vorhanden
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Datum27. Juni 2020
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31. Juli 2020
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