Ehemaliges Kinderkrankenhaus Weißensee

1. Eine detaillierte Aufstellung was an diesem Areal denkmalgeschützt ist. Das ist in der Denkmalkarte nicht ersichtlich.
2. Eine Begründung warum das o. G. Areal noch immer Denkmalgeschützt ist, obwohl keines der Objekte noch intakt/nutzbar ist.
3. Voraussetzungen zur Aufhebung des Denkmalschutzes für das betroffene Areal.
4. Begründung, warum die Verwaltungsstelle des Areals (die BIM) das Areal nicht aufwerten/erhalten muss

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ein…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ehemaliges Kinderkrankenhaus Weißensee [#267607]
Datum
12. Januar 2023 13:27
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine detaillierte Aufstellung was an diesem Areal denkmalgeschützt ist. Das ist in der Denkmalkarte nicht ersichtlich. 2. Eine Begründung warum das o. G. Areal noch immer Denkmalgeschützt ist, obwohl keines der Objekte noch intakt/nutzbar ist. 3. Voraussetzungen zur Aufhebung des Denkmalschutzes für das betroffene Areal. 4. Begründung, warum die Verwaltungsstelle des Areals (die BIM) das Areal nicht aufwerten/erhalten muss
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 267607 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesdenkmalamt Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötige…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
AW: Ehemaliges Kinderkrankenhaus Weißensee [#267607]
Datum
13. Januar 2023 15:46
Status
Warte auf Antwort
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4,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötige ich jedoch noch die Adresse des genannten Objektes (Straße, Hausnummer) und Ihre Telefonnummer für meine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Es geht um den Komplex in der Hansastraße 178/180 in << Adresse entfernt >>. Eine schrift…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ehemaliges Kinderkrankenhaus Weißensee [#267607]
Datum
13. Januar 2023 16:48
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Es geht um den Komplex in der Hansastraße 178/180 in << Adresse entfernt >>. Eine schriftliche Antwort wäre mir lieber als eine telefonische. Ich bitte um Verständnis, dass ich meine Telefonnummer nicht herausgeben möchte. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 267607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267607/
Landesdenkmalamt Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Fragen ließen sich einfacher telefonisch als schriftlich beantworte…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
AW: Ehemaliges Kinderkrankenhaus Weißensee [#267607]
Datum
13. Januar 2023 18:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ihre Fragen ließen sich einfacher telefonisch als schriftlich beantworten, dennoch möchte ich versuchen Ihnen verständlich zu antworten. Sollten weitere Unklarheiten bestehen, können Sie mich einfach anrufen. Meine Kontaktdaten finden Sie unten. Ihre Anfrage ist allgemeiner Natur und kann nicht mit einer Akteneinsicht geklärt werden, da es sich hierbei nicht um keinen konkreten Vorgang handelt. Zu Frage 1.) Bei dem von Ihnen genannten Objekt Hansastraße 178/180, Berlin-Weißensee handelt es sich um einen Denkmalbereich (Gesamtanlage). Der Denkmallistentext lautet: 09040348 Hansastraße 178/180, Säuglingskrankenhaus mit Auditoriumsgebäude, Isolierpavillon und Leichenhalle, einschließlich Grünanlage mit Skulptur; Wirtschaftsgebäude (Musterkuhstall, Melkraum, Milchverarbeitungsraum), Pferdestall mit Wagenremise, 1911 von Carl James Bühring; Erweiterung des Wirtschaftsgebäudes 1935 (PAN/WEIßS-G) Link zum Denkmalkartenausschnitt: https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=denkmal@senstadt&bbox=396826,5823496,397395,5823899 Der Denkmalschutz erstreckt sich auf den Denkmalbereich (rosé Kartierung) und auf die im Listentext genannten Gebäude und Objekte. Sie sind die Bestandteile der Gesamtanlage und rot in der Denkmalkarte kartiert, da sie Baudenkmalen entsprechen. Zudem gehören baufeste Ausstattung und Zubehör ebenfalls zum Schutzgutumfang, wenn Sie mit dem Denkmalbereich eine Einheit an Denkmalwert bilden. Zu Frage 2.) Für die Anlage des Säuglingskrankenhauses in Weißensee besteht Denkmalschutz gem. § 2 Abs. 3 DschG Berlin. Sie ist aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung in die Denkmalliste eingetragen. Anbei übersende ich Ihnen das Objektdatenblatt mit Denkmalbegründung. Die Denkmaleigenschaft und die Denkmalfähigkeit eines Objektes, die Grundvoraussetzung für die Eintragung in die Denkmalliste sind, hängen nicht von der Nutzbarkeit oder des Zustandes eines Objektes ab, sondern von seinem Authentizitäts- und Zeugniswert. Zu Frage 3.) Es besteht keine Veranlassung zur Löschung der Anlage aus der Denkmalliste. Die Bedeutungskriterien gem. 2 DschG Berlin liegen weiterhin vor. Zu Frage 4.) Der Eigentümer eines Denkmals ist gem. § 8 DschG Berlin zur Erhaltung und Gefahrenabwehr verpflichtet. Dies gilt auch für Objekte, die sich im Landeseigentum befinden. Für die Durchsetzung der Erhaltungspflicht ist die denkmalrechtlich zuständige Ordnung- und Genehmigungsbehörde verantwortlich, in diesem Fall die Untere Denkmalschutzbehörde Pankow: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/denkmalschutz/ Dort kann Ihnen Auskunft über aktuelle Verfahrensstände erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau Stamm, vielen Dank für Ihre Antwort. In Zeiten der größten Wohnungsnot und mangelnder Neubauprojek…
An Landesdenkmalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ehemaliges Kinderkrankenhaus Weißensee [#267607]
Datum
13. Januar 2023 19:01
An
Landesdenkmalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Stamm, vielen Dank für Ihre Antwort. In Zeiten der größten Wohnungsnot und mangelnder Neubauprojekte hätte es doch große Vorteile ein solch großes Areal zu nutzen. Selbstverständlich bin ich weder Rechts-, noch Bauexperte, aber selbst als Laie kann man erkennen, dass es einen großen Anlass gibt dieses Areal aus der Denkmalkartei zu löschen. Keins der Gebäude kann jemals wieder genutzt werden und die Meisten Baukörper sind nur noch Trümmer. Gibt es etwas, dass ich tun kann um ein offizielles Prüfverfahren dazu anzustoßen? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 267607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267607/

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Landesdenkmalamt Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> der Denkmalschutz löst keine Veränderungssperre aus, Denkmalobjekte könn…
Von
Landesdenkmalamt Berlin
Betreff
AW: Ehemaliges Kinderkrankenhaus Weißensee [#267607]
Datum
16. Januar 2023 10:30
Status
306,0 KB
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4,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> der Denkmalschutz löst keine Veränderungssperre aus, Denkmalobjekte können saniert, umgebaut, erweitert werden und u.U. ist es auch in Denkmalbereichen möglich, zusätzliche Neubauten zu errichten (Verdichtung). Die Maßnahmen müssen allerdings mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt und genehmigt werden. Im Anhang übersende ich Ihnen ein Informationsblatt mit allgemeinen Hinweisen zum Denkmalschutz in Berlin. Der Denkmalstatus dieses Geländes verhindert also nicht, dass Gebäude saniert und zu Wohngebäuden umgenutzt werden können. Dies geht in der Regel auch schneller als Neubauten zu errichten und ist auch viel kostengünstiger, ressourcenschonender und umweltverträglicher. Im Bezirk Pankow wurde dies bereits erfolgreich an mehreren ehemaligen Klinikstandorten praktiziert. Fragen zum Verfahrensstand bezüglich des ehem. Kinderkrankenhauses, kann ihnen Frau Lindstädt von der Unteren Denkmalschutzbehörde Pankow beantworten: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/denkmalschutz/ Mit freundlichen Grüßen,

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