BMVg
R I 1 - Az 39-22-17/A5/V319
Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Bezug: Ihr Antrag vom 14. November 2022 (s.u.)
Sehr << Antragsteller:in >>
ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 14. November
2022 (Bezug). Zu Ihren Fragestellungen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Wann, durch wen und auf welchem Weg (eventuell mit
Zwischenstationen) wurde der aus Afghanistan stammende 27 Tonnen schwere
Gedenkstein nach Deutschland transportiert?
Der Gedenkstein aus dem Feldlager Camp Marmal, Masar-e-Scharif (MeS),
Afghanistan wurde am 27. Mai 2021 per Lufttransport nach Leipzig, und von
dort am 28. Mai im Landmarsch unter großer medialer Begleitung zum
EinsFüKdoBw in die Henning-von-Tresckow-Kaserne nach Geltow verbracht.
Die entsprechende Pressemitteilung füge ich zu Ihrer Information bei:
2. Wie teuer war dieser Transport und wer kam für die Kosten auf?
Der Transport des Gedenksteins erfolgte durch Abruf aus einem
Rahmenvertrag mit einem externen Dritten durch vorfinanzierte Flugstunden.
Ein darüber hinausgehender Informationszugang zu Umfang und Konditionen
des Rahmenvertrages ist gegenwärtig nicht möglich. Dies begründet sich wie
folgt: Die Ihrerseits erbetene Offenlegung von Informationen
berührt ggf. schützenswerte Belange Dritter (Vertragspartner). Gemäß § 8
Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag
auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur
Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des
Informationszugangs haben kann (sog."Drittbeteiligungsverfahren"). Dies
ist vorliegend der Fall.
Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist allerdings aktuell
nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten
an behördenexterne Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie
nunmehr der Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen des
Drittbeteiligungsverfahrens doch zustimmen wollen, bitte ich zu
berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss
(vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG).
Zudem weise ich darauf hin, dass vorliegend ein etwaiger weiterer
Informationszugang auf Grund des zu erwartenden deutlich höheren
Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht mehr gebührenfrei im Rahmen
einer einfachen Auskunft erfolgen kann. Der erhöhte Verwaltungsaufwand
ergibt sich bereits aus der Durchführung des o.g.
Drittbeteiligungsverfahrens.
Daher ist zu erwarten, dass bei einem weiteren Informationszugang Gebühren
erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu
entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich
entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per
Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu
erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um
Ihnen
zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass
hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.2 Teil A der Anlage
zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die
Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
(Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird.
Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 30 bis 500 Euro vor.
Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob
Sie hinsichtlich weitergehender Angaben an Ihrem Antrag festhalten und zur
Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer
Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer
Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese
ebenfalls anzugeben.
3. Warum wurde der Monolith weit vor dem Abzug der Bundeswehr aus
Afghanistan nach Deutschland transportiert?
Der Transport des Gedenksteins aus Afghanistan nach Deutschland erfolgte
am 27. Mai 2021.
Am 29. Juni 2021 haben die die letzten deutschen Soldatinnen und Soldaten
Afghanistan verlassen. Damit war der Truppenabzug abgeschlossen. Bis zu
diesem Datum mussten alle anderen Transporte abgewickelt sein.
4. Wo wurde der Monolith bis zur Eröffnung des Ehrenhains in
Schwielowsee aufbewahrt?
Der Gedenkstein des Ehrenhains MeS wurde bis zur Einweihung provisorisch
im Wald der Erinnerungen aufgestellt.
5. Wann wurden die konkreten Pläne zur Errichtung des Ehrenhains in
Deutschland durch wen in Auftrag gegeben und von wem wurden sie erstellt
bzw. umgesetzt?
Erste Planungen zur Wiedererrichtung des Ehrenhains MeS wurden bereits im
Jahr 2015 aufgenommen, eine Realisierung aber vor dem Hintergrund des
fortdauernden Engagements in Afghanistan ausgesetzt. Mit Festsetzung des
Abzugstermins wurden diese 2021 reaktiviert und die Landesbauverwaltung
Brandenburg mit der Weiterführung der Planung und Realisierung der
Baumaßnahme beauftragt. Die konzeptionelle Gestaltung des Waldes der
Erinnerung wurde durch das Architekturbüro Rüthnick Architekten, die
Freiraumplanung durch das Architekturbüro Marcel Adam
Landschaftsarchitekten entworfen. Die bauliche Realisierung oblag
verschiedenen regionale Baufirmen und Handwerksbetrieben.
6. Warum wurde der Ort Schwielowsee für diesen Ehrenhain ausgewählt?
Die Gedenkstätte „Wald der Erinnerung“ auf dem Gelände des
Einsatzführungskommandos der Bundeswehr ergänzt das Ehrenmal der
Bundeswehr beim Bundesministerium der Verteidigung in Berlin inhaltlich.
Initiiert durch Hinterbliebene und konzipiert als eine in die Natur
eingefügte und weitläufige Gedenkstätte gibt sie bildhaft Eindrücke über
die mit Einsatzbezug getöteten und verstorbenen Bundeswehrangehörigen.
Kernelement sind dabei die mit einfachsten Mitteln in den Einsätzen durch
die Kameradinnen und Kameraden errichteten und gestalteten Ehrenhaine. Die
sukzessive aus den Einsatzgebieten zurückgeführten und zum Teil
nachgebauten Ehrenhaine zeigen, wie und auf welche Weise in den Einsätzen
gedacht, gebetet oder innegehalten wird bzw. wurde. Analog zu den bereits
aus Afghanistan zurückgeführten Ehrenhainen Feyzabad, OP-North, Kunduz und
Kabul wurde auch der Ehrenhain MeS hier wieder errichtet. Der Ehrenhain
MeS ist das verbindende Element und gleichsam der Ort der Erinnerung an
alle Todesfälle der Bundeswehr in Afghanistan.
Mit freundlichen Grüßen