Ehrenhain für gefallene Bundeswehrangehörige in Afghanistan in Schwielowsee (Brandenburg)

Wann, durch wen und auf welchem Weg (eventuell mit Zwischenstationen) wurde der aus Afghanistan stammende 27 Tonnen schwere Gedenkstein nach Deutschland transportiert?
Wie teuer war dieser Transport und wer kam für die Kosten auf?
Warum wurde der Monolith weit vor dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan nach Deutschland transportiert?
Wo wurde der Monolith bis zur Eröffnung des Ehrenhains in Schwielowsee aufbewahrt?Wann wurden die konkreten Pläne zur Errichtung des Ehrenhains in Deutschland durch wen in Auftrag gegeben und von wem wurden sie erstellt bzw. umgesetzt?
Warum wurde der Ort Schwielowsee für diesen Ehrenhain ausgewählt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann, durch wen u…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ehrenhain für gefallene Bundeswehrangehörige in Afghanistan in Schwielowsee (Brandenburg) [#263205]
Datum
14. November 2022 12:01
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann, durch wen und auf welchem Weg (eventuell mit Zwischenstationen) wurde der aus Afghanistan stammende 27 Tonnen schwere Gedenkstein nach Deutschland transportiert? Wie teuer war dieser Transport und wer kam für die Kosten auf? Warum wurde der Monolith weit vor dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan nach Deutschland transportiert? Wo wurde der Monolith bis zur Eröffnung des Ehrenhains in Schwielowsee aufbewahrt?Wann wurden die konkreten Pläne zur Errichtung des Ehrenhains in Deutschland durch wen in Auftrag gegeben und von wem wurden sie erstellt bzw. umgesetzt? Warum wurde der Ort Schwielowsee für diesen Ehrenhain ausgewählt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263205/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V319 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 14. No…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ehrenhain für gefallene Bundeswehrangehörige in Afghanistan in Schwielowsee (Brandenburg) [#263205]
Datum
14. November 2022 14:20
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V319 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 14. November 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 14. November 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V319 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ehrenhain für gefallene Bundeswehrangehörige in Afghanistan in Sch…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ehrenhain für gefallene Bundeswehrangehörige in Afghanistan in Schwielowsee (Brandenburg) [#263205]
Datum
16. Dezember 2022 11:39
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ehrenhain für gefallene Bundeswehrangehörige in Afghanistan in Schwielowsee (Brandenburg)“ vom 14.11.2022 (#263205) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V319 Betre…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: AW: Ehrenhain für gefallene Bundeswehrangehörige in Afghanistan in Schwielowsee (Brandenburg) [#263205]
Datum
2. Januar 2023 12:12
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V319 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 14. November 2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 14. November 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V319 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ehrenhain für gefallene Bundeswehrangehörige in Afghanistan in Schwielowsee (Brandenburg) [#263205]
Datum
24. Februar 2023 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V319 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 14. November 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 14. November 2022 (Bezug). Zu Ihren Fragestellungen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1. Wann, durch wen und auf welchem Weg (eventuell mit Zwischenstationen) wurde der aus Afghanistan stammende 27 Tonnen schwere Gedenkstein nach Deutschland transportiert? Der Gedenkstein aus dem Feldlager Camp Marmal, Masar-e-Scharif (MeS), Afghanistan wurde am 27. Mai 2021 per Lufttransport nach Leipzig, und von dort am 28. Mai im Landmarsch unter großer medialer Begleitung zum EinsFüKdoBw in die Henning-von-Tresckow-Kaserne nach Geltow verbracht. Die entsprechende Pressemitteilung füge ich zu Ihrer Information bei: 2. Wie teuer war dieser Transport und wer kam für die Kosten auf? Der Transport des Gedenksteins erfolgte durch Abruf aus einem Rahmenvertrag mit einem externen Dritten durch vorfinanzierte Flugstunden. Ein darüber hinausgehender Informationszugang zu Umfang und Konditionen des Rahmenvertrages ist gegenwärtig nicht möglich. Dies begründet sich wie folgt: Die Ihrerseits erbetene Offenlegung von Informationen berührt ggf. schützenswerte Belange Dritter (Vertragspartner). Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog."Drittbeteiligungsverfahren"). Dies ist vorliegend der Fall. Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist allerdings aktuell nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an behördenexterne Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Sollten Sie nunmehr der Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens doch zustimmen wollen, bitte ich zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Zudem weise ich darauf hin, dass vorliegend ein etwaiger weiterer Informationszugang auf Grund des zu erwartenden deutlich höheren Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht mehr gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft erfolgen kann. Der erhöhte Verwaltungsaufwand ergibt sich bereits aus der Durchführung des o.g. Drittbeteiligungsverfahrens. Daher ist zu erwarten, dass bei einem weiteren Informationszugang Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 30 bis 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie hinsichtlich weitergehender Angaben an Ihrem Antrag festhalten und zur Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. 3. Warum wurde der Monolith weit vor dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan nach Deutschland transportiert? Der Transport des Gedenksteins aus Afghanistan nach Deutschland erfolgte am 27. Mai 2021. Am 29. Juni 2021 haben die die letzten deutschen Soldatinnen und Soldaten Afghanistan verlassen. Damit war der Truppenabzug abgeschlossen. Bis zu diesem Datum mussten alle anderen Transporte abgewickelt sein. 4. Wo wurde der Monolith bis zur Eröffnung des Ehrenhains in Schwielowsee aufbewahrt? Der Gedenkstein des Ehrenhains MeS wurde bis zur Einweihung provisorisch im Wald der Erinnerungen aufgestellt. 5. Wann wurden die konkreten Pläne zur Errichtung des Ehrenhains in Deutschland durch wen in Auftrag gegeben und von wem wurden sie erstellt bzw. umgesetzt? Erste Planungen zur Wiedererrichtung des Ehrenhains MeS wurden bereits im Jahr 2015 aufgenommen, eine Realisierung aber vor dem Hintergrund des fortdauernden Engagements in Afghanistan ausgesetzt. Mit Festsetzung des Abzugstermins wurden diese 2021 reaktiviert und die Landesbauverwaltung Brandenburg mit der Weiterführung der Planung und Realisierung der Baumaßnahme beauftragt. Die konzeptionelle Gestaltung des Waldes der Erinnerung wurde durch das Architekturbüro Rüthnick Architekten, die Freiraumplanung durch das Architekturbüro Marcel Adam Landschaftsarchitekten entworfen. Die bauliche Realisierung oblag verschiedenen regionale Baufirmen und Handwerksbetrieben. 6. Warum wurde der Ort Schwielowsee für diesen Ehrenhain ausgewählt? Die Gedenkstätte „Wald der Erinnerung“ auf dem Gelände des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr ergänzt das Ehrenmal der Bundeswehr beim Bundesministerium der Verteidigung in Berlin inhaltlich. Initiiert durch Hinterbliebene und konzipiert als eine in die Natur eingefügte und weitläufige Gedenkstätte gibt sie bildhaft Eindrücke über die mit Einsatzbezug getöteten und verstorbenen Bundeswehrangehörigen. Kernelement sind dabei die mit einfachsten Mitteln in den Einsätzen durch die Kameradinnen und Kameraden errichteten und gestalteten Ehrenhaine. Die sukzessive aus den Einsatzgebieten zurückgeführten und zum Teil nachgebauten Ehrenhaine zeigen, wie und auf welche Weise in den Einsätzen gedacht, gebetet oder innegehalten wird bzw. wurde. Analog zu den bereits aus Afghanistan zurückgeführten Ehrenhainen Feyzabad, OP-North, Kunduz und Kabul wurde auch der Ehrenhain MeS hier wieder errichtet. Der Ehrenhain MeS ist das verbindende Element und gleichsam der Ort der Erinnerung an alle Todesfälle der Bundeswehr in Afghanistan. Mit freundlichen Grüßen

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